Erschliessungsplan Huetmatte / Lochmatte
Plan d'utilisaziun spezial · Buchs (AG)
Document
- Numer
- 2001-001764
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Buchs (AG)
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 24-10-2001
- En vigur dapi
- 24-10-2001
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4003-2001-E-2.pdf
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Rösslimattstrass®
Legende
1. Genehmigungsinhalt
1925
669 Erbengemeinschaft Hediger Gottlieb
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\ \
1933
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668 Hächler-Linka Ernst Friedrich
668 Hächler-Linka Ernst Friedrich
Hächler-Linko Ernst Friedrich
Covalieri-Jud Ivo und Karin
2505 Strebel Heinz Karcher Sandra
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392
| © 4665 OFTRINGEN PERRY CENTER
rot Baulinien rot Strassenlinien (Enteigungsrecht, Paragraph 132 BauG) violett Bereich für Gehweg
2 Leitungslinien (Enteignungsrecht, Paragraph 132 Bau6)
a Abwasserleitung SBR; Leitungsdimensionen: NW 1000 (Linienführung wird mit Projekt genauer bestimmt)
2. Drientierungsinhalt
bestehende Strassen/Wege [L_____] zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS [L___] orange Verbindungsstrassen VS BER) cenle Sammelstrassen SS [L__] hellgelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehweg / Fusswegrecht (Servitut) Lila Radweg / Radstreifen hellgrün Grünstreifen, Ruderat-Flächen (wird als Strassenland ausgeschieden) schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan vom 119.84 rückwörtige Erschliessung =-—-— braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen, publikums- und/oder
verkehrsintensive Betriebe sind ab der K210 zu erschliessen
Gemeinde Buchs Kanton Aargau
Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte
gemöss Paragraph 17 Bau6G
Vorprüfungsbericht vom:
2.6. Sep. 2000 Bis:
Beschlossen vom Gemeinderat am: 2. Iuli 2001 DIT
2 5.0kt. 2000
Deffentliche Auflage vom:
viR- Gemeindeschreiberin:
C Bord
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den zu .Oktobei 2004
Der Gemeindeammann:
Genehmigung: K
Der Staatsschreiber: V.
PLAN NR. 3578-1D
HÄR DI & FRITSCH AG PROJEKT/STATIK Ft BAUINGENIEURE Ir
GEZEICHNET H.G AENDERUNGEN
@ 5033 BUCHS/AARAU BRESTENEGGSTR. 5 TEL 062 836 97 36 FAX 062 836 97 37
© 5600 LENZBURG BURGHALDE 19
27.06.01
ERSETZT PLNMR| 1 | |
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2a 03
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TEL 062 891 54 51 FAX 062 891 90 10 1.500
TEL 062 787 10 30 FAX 062 787 10 SS [roryar
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
24. Oktober 2001
Art. Nr. 2001-001764
Gemeinde Buchs; Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
enthalten im Beschluss vom 2. Juli 2001 25. Juli 2000 26. September – 25. Oktober 2000 2. Juli 2001 9. Juli 2001 28. Juli 2001
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 16. Dezember 1997. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan regelt im Wesentlichen die Erschliessung der 1 ha grossen, noch unüberbauten Fläche der Wohnzone Wb (alt W2) im Gebiet Huetmatte/Lochmatte. Die Breite der durchgehenden Erschliessungsstrasse beträgt 3,5 m bis 5 m. Von dieser Strasse ist zur Bushaltestelle an der Kantonsstrasse, K 210, ein Fussweg geplant. Ein entsprechender öffentlichrechtlicher Vertrag besteht. Die Linienführung der geplanten Abwasserleitung mit Durchmesser 1 m wird mit einer Leitungslinie gesichert, da sie teilweise ausserhalb des Erschliessungsstrasse verläuft. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.
Versand:
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept ist aus raumplanerischer Sicht sachgerecht. Der Lärmschutz ist gewährleistet. In der Wohnzone sind die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe (ES) II eingehalten. Für die unüberbaute Zone WG entlang der Kantonsstrasse K 210, sind die Immissionsgrenzwerte der ES III massgebend, da diese Fläche bereits erschlossen ist. Der Lärmschutz wird in diesem Bereich im Bauprojekt festgelegt. Entlang der Kantonsstrasse ist im Plan und in der Legende zur Information eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung eingetragen. Grundsätzlich ist die Parzelle entlang der Kantonsstrasse gemäss Praxis des Kantons rückwärtig zu erschliessen. Im Baubewilligungsverfahren kann geprüft werden, inwieweit Publikums- und verkehrsintensive Betriebe direkt ab der Kantonsstrasse erschlossen werden können. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte der Gemeinde Buchs vom 2. Juli 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5033 Buchs – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Abteilung Verkehr BD – Staatskanzlei Staatsschreiber: