Quartierplan Werd

Plan d'utilisaziun · Heiden

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Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Heiden
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
06-05-1986
En vigur dapi
06-05-1986

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Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

6. Mai 1986 lu

Gemeinde Heiden: Quartierplan Werd; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 15. April 1986 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 26. März 1986 ersucht der Gemeinderat Heiden um die Genehmigung des Quartierplans Werd, den er gleichentags beschlossen hat. Gegen eine erste Planauflage (25. September - 25. Oktober 1985) erfolgten Einsprachen. Aufgrund der Einigungsver­ handlung wurde eine Abänderung vereinbart. Während der Einsprachefrist der zweiten Planauflage (14. Februar 15. März 1986) sind keine Einsprachen eingegangen. Die in der Vorprüfung vom 19. Juli 1985 abgegebenen Emp­ fehlungen sind in der Ueberarbeitung berücksichtigt wor­ den. Der Quartierplan Werd und die besonderen Vorschriften ste­ hen im Einklang mit den in Art. 2 und Art. 43 EG zum RPG umschriebenen Planungszielen und Vorschriften. Der Geneh­ migung steht sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht nichts im Wege. Die Baudirektion beantragt gestützt auf Art. 50 EG zum RPG (bGS 721.1) sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungs­ gebühren (bGS 233.2), 1. der Quartierplan Werd sei zu genehmigen; 2. für die Genehmigung sei eine Staatsgebühr von Franken 300.-- zu erheben. Beschluss:

Amtsblatt.

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

-2-

Auszug an

Landammannamt Baudirektor Sekretariat der Baudirektion (5 Expl.) * Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Gemeinderat Heiden (2 Expl.) ** *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk **Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Rechnung

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Im Auffrag des Regierungsrafes Der Raischreiber:

Versandt am

1986