Quartierplan Nord
Plan d'utilisaziun · Walzenhausen
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- Walzenhausen
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- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
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- Regierungsrat
- Decidì
- 11-01-1983
- En vigur dapi
- 11-01-1983
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Text
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
ll. Januar 1983 lu
Gemeinde Walzenhausen; Genehmigung des Quartierplans Nord Dem Bericht der Baudirektion vom 27. Dezember 1982 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 3. Dezember 1982 ersucht der Gemeinderat Walzenhausen um die regierungsrätliche Genehmigung des Quartierplans Nord. Der Plan wurde vom 7. Juli bis 6. August 1982 öffentlich aufgelegt. Die Einsprachen wurden bei der Einsprachenbehandlung zurückgezogen. Der Erlass des Planes erfolgte gernäss dem im EG zum ZGB geregelten Verfahren. Damit steht der regierungsrätlichen Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. In materieller Hinsicht hat das Planungsamt unter Berücksichtigung der abwassertechnischen Aspekte in einer Vorprüfung zum Plan und den Sonderbauvorschriften Stellung genommen und beide als zweckmässig befunden. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, der Quartierplan Nord und die Sonderbauvorschriften seien zu genehmigen. Beschluss:
Amtsblatt.
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.