52/ZPS/2/39_Mutation "Hardmatt" zum Zonenplan Siedlung

Plan d'utilisaziun · Pratteln

Document

Numer
530
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas
Vischnanca
Pratteln
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
26-03-2013
En vigur dapi
26-03-2013

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RRB_0530_20130326.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0530

vom 26.3.2013

Gemeinde Pratteln, Mutation "Hardmatt" zum Zonenplan Siedlung A. Der Einwohnerrat Pratteln hat am 24. September 2012 die Mutation "Hardmatt" zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung einer Industriezone anstelle einer nicht realisierbaren Quartierplanung. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 8. Februar 2013 unterbreitet der Gemeinderat Pratteln den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Dabei ist zu bemerken, dass die Planung fälschlicherweise als «Teilzonenplan "Pratteln Mitte", Mutation Nr. 1, Hardmatt» bezeichnet wurde. Da es sich bei der Planung "Pratteln Mitte" (genehmigt mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1004 vom 19. Juni 2012) jedoch nicht um eine Teilzonenplanung, sondern um eine gebietsbezogene Teilrevision des Zonenplans (und des Zonenreglements) Siedlung handelte, wird der Titel der vorliegenden Mutation redaktionell in «Zonenplan Siedlung, Mutation Hardmatt» korrigiert. Im Weiteren ist festzuhalten, dass die Risikosituation im Rahmen des Mutationsverfahrens offenbar nicht eruiert wurde. Somit kann eine Beurteilung der Risikosituation erst im Baubewilligungsverfahren vorgenommen werden. Je nach Nutzung und resultierendem Risiko kann dies zu Investitionen in Sicherheitsmassnahmen beim Projektanten oder den ansässigen Störfallbetrieben führen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die vom Einwohnerrat Pratteln am 24. September 2012 beschlossene Mutation "Hardmatt" zum Zonenplan Siedlung wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 52/ZPS/2/39 (Mutation "Hardmatt" zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare des Planes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden 52/QP/22/0 und 52/QR/22/0 aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Pratteln, 4133 Pratteln  Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil  Landeskanzlei (Publikation) P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Pratteln\143 144 RRB_Einsprachen\ZVS\RRB_0530_2013_OPStuc_Pratteln_Hardmatt_GK37922.doc

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BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A. Achermann

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Pratteln\143 144 RRB_Einsprachen\ZVS\RRB_0530_2013_OPStuc_Pratteln_Hardmatt_GK37922.doc