06/QR/13/0_Quartierplanreglement Langacker

Grads da sensibilitad a la canera · Arlesheim

Document

Numer
2128
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Arlesheim
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
13-08-1996
En vigur dapi
13-08-1996

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RRB_2128_19960813.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr.

2128

vom

13. August 1996

Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften „Langacker" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 27. März 1996 die Quar­ tierplanvorschriften „Langacker" beschlossen. Diese Vorschriften bestehen aus dem Quar­ tierplan und dem Quartierplan-Reglement „Langacker" und legen die künftige Bebauung des Areals „Langackerhof" fest. B.

Einsprachen sind keine eingegangen.

C. Das auf Antrag des Gemeinderates Arlesheim (Schreiben vom 15. Juli 1996) durch­ geführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstan­ dungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Es bleibt anzu­ führen, dass die Empfehlungen des Kantons anlässlich der Vorprüfung nur teilweise be­ rücksichtigt werden konnten. Im weiteren sei festgehalten, dass der Abstand des bestehen­ den Gebäudes (2) gegenüber der Parzelle Nr. 612 nicht den Vorgaben von§ 98 BauG ent­ spricht. Ein Abbruch und Wiederaufbau führt dazu, dass ein Näherbaurecht notwendig wird. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf§ 3 Absatz 2 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 beschliesst der Regierungsrat folgendes: : II :

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 27. März 1996 be­ schlossenen Quartierplanvorschriften „Langacker" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den lnventarnummern 06/QP/13/0 (Quartierplan ,,Langacker"), 06/QR/13/0 (Quartierplan-Reglement „Langacker'') versehenen Ex­ emplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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