06/ZPS/3/2_Mutation Teil Parzelle Nr. 2717
Grads da sensibilitad a la canera · Arlesheim
Document
- Numer
- 505
- Gener
- Grads da sensibilitad a la canera
- Vischnanca
- Arlesheim
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 10-04-2018
- En vigur dapi
- 10-04-2018
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Arlesheim mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
RRB_0505_20180410.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-505
vom 10. April 2018
Gemeinde Arlesheim, Mutation „Teil Parzelle Nr. 2717“ zum Zonenplan Siedlung 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 25. Oktober 2017 die Mutation „Teil Parzelle Nr. 2717“ zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Zuweisung von Strassenareal zur eingeschossigen Gewerbezone G1 auf einem Teil der Parzelle Nr. 2717 im Gebiet Oberi Wide der Gemeinde Arlesheim. Mit dieser Massnahme werden die nutzungsplanerischen Grundvoraussetzungen geschaffen, um das Areal eines ansässigen Unternehmens zu erweitern und damit dessen Standort zu sichern. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 23. Januar 2018 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen: Materiell-rechtlich bestehen keine Einwände gegen die Zuweisung des Strassenareals zur Gewerbezone G1. Aus formeller Sicht ist Folgendes festzuhalten: Die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Arlesheim wurden mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1024 vom 4. Juli 2017 genehmigt. Die vorliegende Zonenplanmutation erfolgt somit innerhalb des Zeitrahmens, in dem grundsätzlich die Planbeständigkeit der kürzlich revidierten Zonenvorschriften Siedlung gilt. Die Gemeinde begründet den nachträglichen Bedarf der Zonenplanmutation damit, dass die Verkaufsverhandlung der Teilparzelle Nr. 2717 zwischen der Gemeinde und des ansässigen Unternehmens nach dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung über die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung stattgefunden habe. Deshalb habe die Zonenplanmutation nicht mehr in der Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung berücksichtigt werden können. Zudem habe sie eine Verzögerung der Gesamtrevision vermeiden wollen, da grössere Bauprojekte zurückgestellt wurden, um nach den revidierten Zonenvorschriften Siedlung bauen zu können. Des Weiteren sei von der vorliegenden Planungsmutation keine Betroffenheit der Anstösser auszumachen, womit die Planungssicherheit nicht tangiert werde. Der Regierungsrat stimmt der Gemeinde zu, dass durch die Planungsmutation die Planungssicherheit nicht gefährdet wird. Deshalb und weil die Planungsabsicht noch vor der Genehmigung der Revision der Zonenvorschriften Siedlung bestanden hatte, kann ausnahmsweise vom Grundsatz der Planbeständigkeit abgesehen werden.
Ganzen Text zeigen
2.
Beschlüsse
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 25. Oktober 2017 beschlossene Mutation „Teil Parzelle Nr. 2717“ zum Zonenplan Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 6/ZPS/3/2 (Mutation „Teil Parzelle Nr. 2717 zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion
Der 2. Landschreiber:
RRB Nr. 2018-505 vom 10. April 2018
2/2