06/QP/10/1_Schappe

Lingias da construcziun · Arlesheim

Document

Numer
354
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Arlesheim
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
07-02-1995
En vigur dapi
07-02-1995

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Text

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 354 vom 7. Februar 1995

Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften „Schappe“, Mutation Nr. 1

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 29. Juni 1994 die Mutation Nr. 1 zu den Quartierplanvorschriften „Schappe“ beschlossen. Die Mutation umfasst das Quartierplanreglement (QR) und die Quartierpläne (QP <3 Teilpläne und 3 Pläne Anhang>). Diese Mutation wurde u.a. notwendig, um der Lärmvorbelastung der Talstrasse/ Birseckstrasse zu begegnen.

B. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung solcher Planungen und deren Mutationen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die „Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihrer Sitzung vom 5. Mai 1994 hat diese Kommission die Mutation zu den Quartierplanvorschriften „Schappe“ behandelt und grundsätzlich gutgeheißen. Das Resultat der Kommissionsberatung sowie der Vorprüfungsbericht wurden dem Projektverfasser und dem Gemeinderat Arlesheim durch die federführende Dienststelle (Amt für Orts- und Regionalplanung) mit Schreiben vom 6. Juni 1994 bekanntgegeben.

Das auf Antrag des Gemeinderates Arlesheim (Schreiben vom 19. Dezember 1994 resp. 25. Januar 1995) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, daß sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlaß gibt. Es bleibt anzuführen, dass die Realisation einer Fischtreppe im Gewerbekanal - gestützt auf Ziffer 8.3 des Quartierplanreglementes - grundsätzlich möglich ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der natürlichen Belichtung der unterirdischen Parkierung spezielle Beachtung zu schenken ist. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 Baugesetz beschließt der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

11: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 29. Juni 1994 beschlossene Mutation Nr. 1 zu den Quartierplanvorschriften „Schappe“ wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 6/QP/10/1 (Mutation Quartierpläne 1, 2 und 3 sowie Anhang 1 bis 3), 6/QR/10/1 (Mutation Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler. - Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim

Proplaning AG, Burgfelderstrasse 211, 4025 Basel

Kreisgeometerbüro Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim

Landeskanzlei (Publikation)

Amt für Liegenschaftsverkehr Tiefbauamt

Vermessungsamt

Amt für Umwelschutz und Energie

Bauinspektorat

Amt- für Orts- und Regionalplanung (8) (4 Archiv, ZD, OP, OK, ES) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber:

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