59/ZPS/1/1_Teilrevision 2006

Plan d'utilisaziun · Rünenberg

Document

Numer
342
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas
Vischnanca
Rünenberg
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
13-03-2007
En vigur dapi
13-03-2007

Karte

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RRB0342_20070313_OPStuc_Rünenberg_Teilrevision 2006 ZVS_GK29641.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0342

vom 13. März 2007

Gemeinde Rünenberg, Teilrevision 2006 Zonenplan Siedlung und Zonenreglement Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg hat am 11. Mai 2006 die Teilrevision 2006 des Zonenplans Siedlung und des Zonenreglements Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 11. Januar 2007 unterbreitet der Gemeinderat Rünenberg den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich ist Folgendes zu bemerken: In den Unterdorfmatten (Parzellen Nr. 796, 862, 966, 973 und 981) wurden bei Bauarbeiten römische und jüngere Siedlungsreste beobachtet, die auf ein in der Nähe liegendes Gebäude hinweisen. Aufgrund des wissenschaftlich-archäologischen Wertes dieser Fundstelle und deren Bedeutung als kulturelles Erbe wird der Gemeinderat ersucht, eine archäologische Schutzzone gemäss § 2 Abs. 3 lit. c der Verordnung zum Archäologiegesetz innert nützlicher Frist in die Zonenvorschriften Siedlung und Landschaft aufzunehmen. Das Amt für Raumplanung wird angewiesen, die Vorgaben der zuständigen Behörde (Archäologie Baselland) der Gemeindebehörde zuzustellen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg am 11. Mai 2006 beschlossene Teilrevision 2006 des Zonenplans Siedlung und des Zonenreglements Siedlung (in Fettschrift hervorgehobene Textpassagen) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Der Gemeinderat wird ersucht, innert nützlicher Frist die archäologische Schutzzone Unterdorfmatten im Sinne der Erwägungen in die Zonenvorschriften Siedlung und Landschaft aufzunehmen. 3. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 59/ZPS/1/1 (Teilrevision 2006 zum Zonenplan Siedlung) und 59/ZRS/1/1 (Teilrevision 2006 zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2

Verteiler:  Gemeinderat Rünenberg, 4497 Rünenberg  Stierli + Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen  Kreisgeometerbüro Sissach, Hauptstrasse 117, 4450 Sissach  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie  Vermessungs- und Meliorationsamt  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin

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