47_Q_8_ Quartierplan Hundesportanlage "Ried"

Plan d'utilisaziun spezial · Oberdorf (BL)

Document

Numer
1333
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Oberdorf (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
30-06-1998
En vigur dapi
30-06-1998

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RRB_1333_19980630_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton Basel-Landschaft

Gemeinde Oberdorf

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Quartierplan Hundesportanlage "Ried" B. Quartierplanvorschriften

~ Exemplar ~. Amt tür Orts- und RegionarQlanuna Beschluss des Gemeinderates: 29.;;;<4. /..733 Beschl. der Gde.-Kommission: _ _ _ _ _ __ Beschl. der Gde.-Versammlung: 23 Mä rz 1998 Beschl. des Einwohnerrates: _ _ _ _ - _ __

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Ganzen Text zeigen

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Namens des Gemeinderates Der Präsident:

Der Gemeindeschreiber:

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Referendumsfrist : _ _ _ _----"2-"'~"-'.'----"-'~~~~Ik"_'v'/'''---<.:/.u.>CoU(f'''_ Urnenabstimmung: _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ Publik.d.Planaufl.imAmtsblattNr.-1Lvom 16.4,98 Planauflage:

1 7 . A Pr i1 - 18 .M a i

1 998

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt 30 . mit Beschluss Nr. /.1 .s.J vom • Juni 1998 Publikation des Regierungsratsbeschlusses

Der Landschreiber:

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im Amtsblatt Nr.

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vom

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Die Gemeinde Oberdorf erlässt, gestützt auf § 4 des geltenden kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967, für das Gebiet "Ried", Hundesportanlage, folgende QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN

Bestandteile: A.

B.

Situation 1: 500 Quartierplan-Reglement

A. SITUATIONSPLAN

1. Geltungsbereich 1.1. Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des QuartierplanPerimeters, der durch die schwarzpunktierte Linie gekennzeichnet ist. 1.2. Die Quartierplanvorschriften gelten grundsätzlich so lange, als auf dem Areal "Ried" eine Hundesportanlage betrieben wird. 1.3. Der Quartierplan ergänzt im bezeichneten Bereich die geltenden Vorschriften des Zonenplanes Landschaft. Er schafft in Abstimmung mit den Zielsetzungen der Zonenvorschriften Landschaft, Spezialzone für Intensiverholung Hundesportverein, die Voraussetzungen für die Erhaltung und angemessene Erweiterung der Hundesportanlage.

B. QUARTIERPLANREGLEMENT

2. Art und Mass der Nutzung 2.1. Art der Nutzung Die Hundesportanlage kann folgende Bauten und Anlagen umfassen: Bauten: A. Clubhütte

B. Hundeboxen C. Gedeckte Feuer- und Grillstelle und Hundeboxen D. Schall- und Schutzhütte für Stromgenerator E. Pergola zur Clubhütte Anlagen: F. Hundeübungsplatz G. Aussen-Anbindeplatz für Hunde H. Frei- und Grünflächen

I. Parkplätze K. Zufahrts- und Erschliessungswege HUNDESP8.DOC

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2.2

Mass der Nutzung In den im Plan bezeichneten Baufeldem sind Bauten mit folgenden maximalen Grundflächen und Höhen zulässig:

A, B, E (für Clubhütte, Hundeboxen und Pergola) C (für gedeckte Feuerstelle und Hundeboxen ) o (für Schallschutzhütte für Generator)

Fläche

GebäudeFassadenhöhe ab höhe ab Erdgeschoss Erdgeschoss

125 m2

2.50S/3.00N

4.00 m

30m2

2.50/2.00 m

2.50 m

6m2

2.00/1.60 m

2.00 m

2.3

Dachform Die Clubhütte ist mit einem Satteldach zu versehen und mit Ziegeln zu decken, die übrigen Bauten mit Pultdächern, wobei das Dachmaterial frei gewählt werden kann.

2.4

Farben und Materialien Bei Neu- und Umbauten sind Farben und Materialien im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vom Gemeinderat zu genehmigen.

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3. Platzgestaltung I Freiflächen 3.1

Der Übungsplatz mit den notwendigen Einrichtungen kann für die Bedürfnisse des Hundesports ausgeebnet, mit sickerfähigem Material und mit einem strapazierfähigen Rasen versehen werden.

3.2

Die Böschungen sind natumah zu gestalten und mit einheimischen Pflanzen zu bepflanzen. Sie können mit Natur-Blocksteinen oder Holzsstämmen befestigt werden.

3.3

Für die Frei- und Grünflächen dürfen nur einheimische standortgerechte Sträucher, Bäume und einheimisches Saatgut verwendet werden. Bei den neu zu erstellenden Parkplätzen ist ein wasserdurchlässiger Belag zu wählen (Mergel, Schotterrasen usw.).

3.4

Wald-Rodung und -Aufforstung mit standortgebundenen Bäumen gemäss separatem Rodungsgesuch.

4. Erschliessung, Ver- und Entsorgung 4.1

Erschliessung Das Areal ist durch eine bestehende Gemeindestrasse erschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ausbau der bestehenden Verkehrserschliessung.

4.2.

Entsorgung Die gesamte Ver- und Entsorgung gehen zu Lasten des betreibenden Hundesportvereins.

4.3

Entwässerung Die Hundesportanlage liegt ausserhalb der Bauzone und des öffentlichen Kanalisationsbereiches. Bei Erweiterungsbauten ist mit dem orden lichen Baugesuch dem Amt für Umweltschutz und Energie ein Gesuch um Bewilligung der Abwasserentsorgung einzureichen.

HUNDESP8.DOC

2

5. Schlussbestimmungen 5.1

Der Hundesport Oberdorf BL hat für die Parzellen Nr. 992 und 1008 einen Baurechtsvertrag vom 31.8.1993/1.9.1993 mit der Bürgergemeinde Oberdorf BL.

5.2. Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplanvorschriften. Er kann bei der Realisierung geringfügige Abweichungen vom Quartierplan zufolge veränderter Verhältnisse und in Abwägung öffentlicher und privater Interessen gestatten. 5.3 Das Baubewilligungsverfahren gemäss der rechtsgültigen Verordnung zum Baugesetz bleibt vorbehalten. 5.4 Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden Zonenvorschriften gelten als aufgehoben (Kant. Zonenreglementsnormalien, Zonenreglement Landschaft der Gemeinde Oberdorf). 5.5 Die Quartierplnvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.

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