38/eBS/1/2_Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan Bündtenmatt

Lingias da construcziun · Lauwil

Document

Numer
1055
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Lauwil
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
26-06-2018
En vigur dapi
26-06-2018

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1055

vom 26. Juni 2018

Gemeinde Lauwil, Bau- und Strassenlinienplan "Bündtenmatt" und Mutation "Bündtenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lauwil hat am 7. Dezember 2017 den Bau- und Strassenlinienplan "Bündtenmatt" und die Mutation "Bündtenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Ergänzung des Strassen- und Wegnetzes sowie um die gleichzeitige Festlegung von Bau- und Strassenlinien im Gebiet "Bündtenmatt". B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 8. März 2018 unterbreitet der Gemeinderat Lauwil den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. 1. Öffentliche Erschliessung Der Strassennetzplan legt in groben Zügen das öffentliche Strassennetz sowie die Fuss-. Wanderund Radwegnetze fest. Mit dem Bau- und Strassenlinienplan werden die vorgesehenen Verkehrsflächen konkretisiert und die Feinerschliessung festgelegt. Der Regierungsrat stellt fest, dass insbesondere die Parzellen Nrn. 25 und 43 mit den vorliegenden Planwerken für eine bauliche Nutzung nicht oder nicht hinreichend öffentlich erschlossen werden. Der Regierungsrat geht deshalb davon aus, dass solche Parzellen privat erschlossen sind.

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2.

Beschlüsse

://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Lauwil am 7. Dezember 2017 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Bündtenmatt" und die Mutation "Bündtenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung werden gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit für die Behörden verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 38/SPS/1/2 (Mutation "Bündtenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung) und 38/BSP/15/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Bündtenmatt") sowie 38/eBS/1/2, 38/BSP/10/2, 38/BSP11/1 und 38/ZPS/1/1 (Mutation zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unter der Egg", "Dorfstrasse", "Deixweg" und Mutation zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Lauwil, 4426 Lauwil – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der 2. Landschreiber:

RRB Nr. 2018-1055 vom 26. Juni 2018

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