81/QP/2/0_QP Salmenareal
Lingias da construcziun · Laufen
Document
- Numer
- 118
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Laufen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 24-01-2006
- En vigur dapi
- 24-01-2006
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Datotecas
RRB118_20060124_OPHö_Laufen-QP Salmenareal_GK27491.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 118
24. Januar 2006
Gemeinde Laufen, Quartierplanung "Salmenareal" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Laufen hat am 16. Juni 2005 die Quartierplanung "Salmenareal" beschlossen. Sie besteht aus dem Quartierplan-Reglement und den Teilplänen Nr. 1 bis 3. Als orientierender Bestandteil zählt weiter der Teilplan Nr. 4. Es handelt sich bei der Quartierplanung um Festlegungen für ein Dienstleistungs- und Bürozentrum im Bahnhofbereich der Stadt Laufen. B. Die öffentliche Planauflage fand vom 4. August 2005 bis 3. September 2005 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 31 vom 4. August 2005 und im kommunalen Gemeindeanschlagkasten bekanntgegeben. Die auswärtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittungen vom 27. und 29. Juli 2005) benachrichtigt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 5. September und 9. November 2005 unterbreitet der Gemeinderat Laufen den oben genannten Planungsbeschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: Am 11. Januar 2006 ist der allseitig unterzeichnete Quartierplan-Vertrag (Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 10 Abs. 2 und 3 Quartierplan-Reglement) sowie der Lärmschutznachweis bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht worden. Damit sind die formellen Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben. Materiell-rechtlich ist Folgendes zu bemerken: Für die architektonische und städtebauliche Prüfung solcher Planungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihrer Sitzung vom 3. März 2005 hat diese Kommission die Quartierplanung "Salmenareal" behandelt und im Sinne der Erwägungen zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die Empfehlungen wurden bei der Weiterbearbeitung teilweise berücksichtigt. In Art. 6 Abs. 1 letzter Satz des Quartierplanreglements gibt sich die Gemeinde die Berechtigung im Baubewilligungsverfahren die nötigen Auflagen zu machen. Auflagen bedürfen jedoch einer gesetzlichen Grundlage. Der Regierungsrat präzisiert deshalb Art. 6 Abs. 1 letzter Satz in dem Sinne, dass die Gemeinde etwaige Auflagen im Rahmen der Quartierplanvorschriften zuhanden der Baubewilligungsbehörde beantragen kann. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 16. Juni 2005 beschlossene Quartierplanung "Salmenareal" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 3. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 81/QP/2/0 und 81/ ZPS/1/1 (Quartierpläne Nr. 1 bis 4) und 81/QR/2/0 (Quartierplanreglement "Salmenareal") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 7. Die Ziffer 2 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Stadt Laufen, Stadtverwaltung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen Ingenieur- und Vermessungsbüro Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen Eggenschwiler AG, Architekten ETH/SIA, Hohlgasse 34, 4242 Laufen Landeskanzlei (Publikation) Amt für Liegenschaftsverkehr Amt für Umweltschutz und Energie Bauinspektorat Forstamt Tiefbauamt Vermessungs- und Meliorationsamt Amt für Raumplanung (11) Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin