75/ZPL/1/0_Zonenplan Landschaft
Grads da sensibilitad a la canera · Blauen
Document
- Numer
- 821
- Gener
- Grads da sensibilitad a la canera
- Vischnanca
- Blauen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 13-06-2017
- En vigur dapi
- 13-06-2017
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Datotecas
RRB_0821_20170613_OPhans_Blauen_Zonenvorschriften_Landschaft_GK42109.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0821
vom 13. Juni 2017
Gemeinde Blauen, Zonenvorschriften Landschaft
1. Erläuterungen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Blauen hat am 16. März 2016 die Zonenvorschriften Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um den Zonenplan Landschaft, das Zonenreglement Landschaft und den Strassennetzplan Landschaft. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 27. Juli 2016 unterbreitet der Gemeinderat Blauen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Im zur Genehmigung eingereichten Plan wurde irrtümlicherweise der Verlauf des orientierend eingetragenen Geltungsbereichs des Zonenplans Siedlung verschoben, so dass die Parzelle Nr. 1763 dem Zonenplan Siedlung anstelle des Zonenplans Landschaft zugeordnet worden ist. Der Regierungsrat stellt mittels redaktioneller Korrektur den Verlauf des Geltungsbereichs richtig. 2. ://:
Beschlüsse 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 16. März 2016 beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft werden gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 75/ZPL/1/0 (Zonenplan Landschaft) und 75/ZPS/2/7 (Mutation zum Zonenplan Siedlung), 75/ZRL/1/0 (Zonenreglement Landschaft) sowie 75/SPL/1/0 (Strassennetzplan Landschaft) und 75/SPS/1/5 (Mutation zum Strassennetzplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird 75/ZPL/0/0 (Zonenplan Landschaft Schutzzonenplan Blatt 2) mit dem dazugehörigen Baureglement (genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Bern vom 18.11.1982) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Blauen, 4222 Blauen – BSP + Partner, Ingenieure und Planer, Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich Umwelt und Energie – VGD, LZE – Bau- und Umweltschutzdirektion
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Der Landschreiber: