37/QP/10/0_Quartierplan Furlenboden

Grads da sensibilitad a la canera · Lausen

Document

Numer
1264
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Lausen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
21-08-2018
En vigur dapi
21-08-2018

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1264

vom 21. August 2018

Gemeinde Lausen, Quartierplanvorschriften "Furlenboden"

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lausen hat am 14. März 2018 die Quartierplanvorschriften "Furlenboden" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit einem drei- und zwei viergeschossigen Baukörpern und einer Ausnützung von 95 %. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

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C. Mit Schreiben vom 18. Mai 2018 unterbreitet der Gemeinderat Lausen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Die Gemeinden sind jedoch befugt, im Rahmen ihrer Einsprachemöglichkeit den Antrag zu stellen, dass die Baubewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen einverlangt. 2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 14. März 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Furlenboden" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 37/QP/10/0 und 37/QP/1/3 (Quartierplan "Furlenboden") sowie 37/QR/10/0 (Quartierplanreglement "Furlenboden") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Lausen, 4415 Lausen – Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: