Buus, Seematten-Holl

Reservats forestals · Basel-Landschaft

Document

Numer
1049
Gener
Reservats forestals
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Chantun
Autoritad
Landeskanzlei
Approvà da
RR
Decidì
01-04-1980
En vigur dapi
01-04-1980

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Direktion Gegenstand: Buus, Aufnahme zweier Naturschutz-

Baudirektion | S"ehiete in das Inventar der geschützten Dr.E/rh, a/w Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft

Für Besprechung:

RRB Nr. 194% vom -1, April 12:1)

20. März 1980

Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz

und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für eine Regierungsratsverordnung i.S. Aufnahme zweier Naturschutzgebiete im Gemeindebann Buus in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.

://: Beschluss gemäss Entwurf.

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Mitteilung an Gemeinderat Buus, 4463 Buus (2) Natur- und Vogelschutzverein Buus, 4463 Buus W. Lanz, Mitteldorf 18, 4463 Buus

Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, 4052 Basel

Bund für Naturschutz Baselland, Dr. H.P. Gyger, Renggenweg 5, 4450 Sissach

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz BL Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, 410 Liestal

Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion Direktion des Innern Meliorationsamt Tiefbauant, Wasserbau Rechtsabteilung Baudirektion Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2) Baudirektion der Vorspeher:

/, Nach dem Antrag: Der 2.

638 - 477 - 20000 Div. 86

18 9.77 100000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

N. 1049 vm 1. April 1980

Aufnahme zweier Naturschutzgebiete im Gemeindebann Buus in

das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft

Der Natur- und Vogelschutzverein Buus hat seit vielen Jahren in der Seematten, nördlich vom Hof Stockacher, eine Parzelle gepachtet und diese durch Anbringen von Nistkasten und besondere Pflege als Vogelschutzgebiet unterhalten. Für viele Arten unserer einheimischen Vögel ist leider durch Umweltveränderungen in den letzten Jahrzehnten der Fortbestand nicht mehr gesichert. Die Gründe für das Verschwinden oder Aussterben von Arten sind mannigfaltig. Meistens ist die Umwandlung oder das Verschwinden des für die Art spezifischen und zum Leben erforderlichen Oekosystens der Hauptgrund zur Abwanderung oder zum Aussterben. Dass der Lebensraum von Wasservögeln nur an offenen Gewässern erhalten werden kann ist jedermann verständlich. Dass Individuen, die zur Ernährung auf besondere Pflanzen oder Tiere angewiesen sind, nur beim Vorhandensein ihrer artspezifischen Nahrung erhalten werden können, ist ebenfalls begreiflich. Aber auch der Mensch und andere, natürliche Feinde, können (und haben) durch Jagd und Verfolgung im Laufe der Zeit viele Arten zum Verschwinden gebracht (z.B. Bär, Luchs, Fischotter, Uhu und viele mehr).

Im gepachteten Vogelschutzgebiet (sowie im restlichen Gemeindegebiet) hat der Natur- und Vogelschutzverein jährlich Bestandesaufnahmen der dort lebenden Vögel durchgeführt. So konnte z.B. für 1979 festgestellt werden, dass von den 305 betreuten Nistkästen 166 von Singvögeln besetzt waren (Meisen, Trauerfliegenschnäpper, Kleiber, Gartenrotschwanz, Feldspatz). In

3 Nistkasten waren Siebenschläfer zu Gast und einer diente als Hummelnest. Erfreulich war festzustellen, dass neben brütendenm Waldkauz und Turmfalke seit langen Jahren wieder Schleiereulen eine Brut mit 2 Jungen aufbrachten. Um weiteren gefährdeten Ar-

ten, die auf offenes Wasser angewiesen sind, oder die bei ihrem Flug ins Winterquartier an Gewässern rasten, den notwendigen Lebensraum bieten zu können, plante der Natur- und Vogelschutzverein einen Vogelschutzweiher anzulegen und suchte dafür seit langem einen geeigneten Standort. Der Gemeinderat und die Einwohnergemeinde unterstützten diese Bestrebungen, und im Verlaufe der kürzlich durchgeführten Felderregulierung konnte dank der wohlwollenden Mithilfe des Meliorationsantes ein für das geplante Vorhaben günstiges Areal gefunden und

der Einwohnergemeinde. zugeteilt werden. Dieses Areal (Teil der FR Parzelle 22.10) liegt ca 1 km nordwestlich von Buus im Gebiet Seematten-Hölle und umfasst ca 60 a. Im Osten ist es begrenzt durch den Buuser Bach, im Norden durch Wald, im Westen ‘durch einen Feldweg und im Süden schliesst es ans Landwirtschaftsgebiet an. Die Parzelle war durch austretendes Hangwasser von jeher sumpfiges Gebiet, das nur durch Trockenlegung für landwirtschaftliche Bewirtschaftung hätte ertragreich gestaltet werden können. Da aber gerade solche Feuchtgebiete in unserem Kanton wegen der früher üblichen Drainagen äusserst selten geworden sind, bot sich hier durch den von Gemeinde als Eigentümer und Meliorationsamt als Werkführer geleisteten Verzicht auf grösste Wirtschaftlichkeit die Gelegenheit, ein erhaltenswertes Feuchtbiotop zu bewahren. Mit der Anlage eines Weihers für Zug- und Wasservögel am Fusse des Hanges - westlich des Buuser Baches - konnte auch der Wunsch des Natur- und Vogelschutzvereins erfüllt werden. Die Arbeiten für die Gestaltung des Weihers wurden zum grössten Teil von Mitgliedern des Vereins in ihrer Freizeit ausgeführt. Für den Aushub des Weiherbeckens musste ein Bagger eingesetzt werden. Nicht unwesentliche Abschlussarbeiten am Auslaufbauwerk übernahm die Abteilung Wasserbau des Tiefbauantes. Da die Gemeinde ihre Parzelle dem Natur- und Vogelschutzverein kostenlos zur Verfügung gestellt hatte, beschloss die Heimatschutzkommission die Kosten für den maschinellen Aushub sowie Wasserzu- und -ableitung aus dem ihr zur Verfügung stehenden Budgetkredit zu vergüten. Gespiesen wird der Weiher mit dem reichlich vorhande-

nen Drainagewasser, der Abfluss erfolgt durch einen "Mönch" in den Buuser Bach.

Im Frühjahr 1978 wurde mit dem Aushub des Weiherbeckens begonnen. Da - wie schon gesagt - das Gelände durch austretendes Hangwasser durchnässt war, musste für diese Arbeiten eine Trockenperiode benützt werden, Wegen häufiger Schlechtwetterperioden verzögerten sich diese Arbeiten bis in den Sommer. Am 31. Juli 1978 fielen in Basel und im Baselbiet die dichtesten Regenmengen im laufenden Jahrhundert - 79 mm in Muttenz. Dies hatte zur Folge, dass der durchnässte, angeschnittene Hangfuss ins Rutschen kam und das bereits ausgehobene Weiherbecken wurde durch die Rutschmasse teilweise aufgefüllt. Durch nachfolgende Rutschungen wurde auch der von der Felderregulierung neu angelegte Weg in Mitleidenschaft gezogen; es zeigten sich lange, bis 10 cm breite Risse. Zur Sicherung dieses Weges und zur Verhinderung weiterer Nachrutschungen musste eine Reihe massive Rundhölzer eingerammt werden, was glücklicherweise den Hang zur Ruhe brachte. Erst im Sommer und Herbst 1979 konnte dann die Weiheranlage vollendet werden. Die nicht unbedeutenden Mehrkosten für diese Sanierungsarbeiten wurden wiederum von der Heimatschutzkommission aus ihrem jährlichen Kredit für Aufgaben des Naturschutzes und der Denkmalpflege vergütet. So gut der Wille von allen am Projekt dieses Vogelschutzgebietes Beteiligten von Anfang an gewesen war, so schwer war dann die Vollendung des Werkes - eine mühsame und teure Leidensgeschichte zur Veberwindung vieler unvorhergesehener Schwierigkeiten.

Das Ziel der Unterschutzstellung besteht in der Erhaltung des Feuchtbiotopes mit seiner speziellen Flora und Fauna unter besonderer Berücksichtigung als Standort und Rastplatz für Wasservögel.

Die notwendigen Schutzmassnahmen umfassen als Verbote die Trockenlegung des durchnässten Hanges sowie jede Beeinträchtigung des Weiherareales. Ferner ist es verboten, standorts-

fremde Pflanzen und Tiere einzubringen oder den Bestand an Pflanzen und Tieren durch Ausgraben, Fangen und Töten zu verändern.

Die vorzunehmenden Pflegemassnahmen erfordern jährlich im Spätsommer das Mähen des geschützten Gebietes sowie zur Verhinderung der Verbuschung periodisches Schneiden von aufgekommenen Sträuchern und Bäumen. Bei drohender Verlandung ist das Wasser des Weihers im Winter abzulassen und der Faulschlamm zu entfernen. Angebrachte Nistkasten oder Brutstätten für Wasservögel sind jährlich zu kontrollieren und sauber zu halten.

Für Aufsicht, Pflege und Unterhalt ist der Natur- und Vogelschutzverein Buus verantwortlich. Der Gemeinderat kann diese Aufgaben nötigenfalls durch Gemeindearbeiter ausführen lassen oder diese Pflichten anderweitig delegieren. Alle weiteren Massnahmen im Schutzgebiet dürfen nur mit Zustimmung und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden. Die üblichen Kosten für Aufsicht, Pflege und Unterhalt werden vom Natur- und Vogelschutzverein Buus und/oder der Gemeinde getragen. An ausserordentliche Kosten (z.B. Weiherreinigung) kann die Heimatschutzkommission einen Beitrag zusprechen.

Das zweite zu schützende Gebiet ist ein Feldgehölz an einem steilen Wegbord ca. 200 m nordöstlich des Hofes Stockacher, das ebenfalls anlässlich der Felderregulierung der Einwohnergemeinde Buus zugeteilt worden ist. Es bildet Teil der Parzelle FR 216.136 a 4 und umfasst ca 5 a. In diesem Gehölz tritt der Ueberlauf der Stockacherquelle zu Tage und das an Kalk reiche Wasser hat im Laufe der Zeit eine eindrucksvolle Tuffsteinablagerung gebildet, über die das Wasser heute in einen 2 m hohen Wasserfall hinunterstürzt. Die porigen, gelblich-braunen Kalktuffe (Duckstein, Kalksinter) enthalten als Einschlüsse häufig Blätter, Holzteile und Schneckenhäuschen. Südlich vom Hof Stockacher sind bis vor kurzer Zeit "Ducksteine"

ausgebeutet und für Mauerbauten verwendet worden. Neben dieser örtlichen geologisch-stratigraphischen Besonderheit (Kalktuffkaskade) ist das kleine Feuchtgebiet und Feldgehölz aber auch von botanischen und ornithologischem Interesse und verdient durch die Unterschutzstellung bewahrt zu bleiben.

Das Schutzziel für dieses Feldgehölz mit der Kalktuffablagerung und kleinem Wasserfall besteht in der Erhaltung des gegenwärtigen Zustandes.

Die erforderlichen Schutzmassnahmen verbieten das Entfernen des Feldgehölzes und jedes Beschädigen der Tuffsteinablagerung sowie das Ausgraben oder Vernichten des Pflanzenwuchses und "das Stören oder Zerstören der Tierwelt.

Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem Natur- und Vogelschutzverein Buus, können aber auch für dieses Schutzgebiet vom Gemeinderat nötigenfalls anderweitig delegiert werden.

Die aufgeschlossenen und sich für den Naturschutz in ihrer Gemeinde aktiv einsetzenden Buuser (der Natur- und Vogelschutzverein Buus zählt runde 300 Mitglieder!) haben dank der Felderregulierung nicht nur die erste moderne Rebsiedlung im Kanton erhalten, sondern auch zwei Naturreservate geschaffen, die sicher noch lange Zeit allen viel Freude bereiten werden.

://: 1. Die beiden Naturschutzgebiete nordöstlich vom Hof Stockacher im Gebiete Seematten-Höll, Buus, Teile der Parzelle Nr. FR 22.10 (ca. 60 a) und Parzelle Nr. FR 216.136 a.4 (ca. 5a), im Eigentum der Einwohnergemeinde Buus, werden gestützt auf $ 9 der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz vom 30. April 1964 in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

2. Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhal-

tung und natürlichen Weiterentwicklung von Flora und Fauna sowie der Kalktuffkaskade.

3. Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen, insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie Fangen, Stören, Töten und Aussetzen von Tieren, die nicht jagdbar sind.

4. Veränderungen in den Schutzgebieten dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

5. Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem Naturund Vogelschutzverein Buus. Der Gemeinderat kann diese Aufgaben nötigenfalls durch Gemeindearbeiter ausführen lassen oder diese Pflichten anderweitig delegieren.

6. Die Jagd- und Fischpachtverträge der Gemeinde Buus bleiben wie bis anhin in Kraft und erfahren durch die Unterschutzstellung der beiden Gebiete keine Ein-

schränkung.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen. Die Vollzugskommission der Felderregulierung Buus- wird beauftragt und bevollmächtigt, im Sinne von $ 3 der Verfahrensweisung von 4. Januar 1972 die Naturschutzobjekte bei der Anlage des Grundbuches anzumelden.

Mitteilung an Gemeinderat Buus, 4463 Buus (2) Natur- und Vogelschutzverein Buus, 4463 Buus W. Lanz, Mitteldorf 18, 4463 Buus

Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, 4052 Basel

Bund für Naturschutz Baselland, Dr. H.P. Gyger, Renggenweg 5, 4450 Sissach

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz BL Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, 4410 Liestal

Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion

Direktion des Innern

Meliorationsamt

Tiefbauant, Wasserbau

Rechtsabteilung Baudirektion

Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)

Der 2. Landschreiber;

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