Waldenburg, Esel
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 311
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 01-03-2011
- En vigur dapi
- 01-03-2011
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0311
vom 01. März 2011
Aufnahme des Gebiets "Esel", Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Waldenburg 1998 gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Waldenburg. Darauf basierend wurde das Gebiet "Esel" – zusammen mit den Gebieten "Richtiflue", "Rehhag", "Hinteri Egg" und "Chapfflüeli" – mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4 vom 5. Januar 1999 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es zweckmässig, diesen Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung vereinfacht zudem spätere Mutationen der Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Esel" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Die nachfolgenden Flächenangaben wurden an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst. Das Naturschutzgebiet "Esel" weist neu eine Gesamtfläche von 15.33 ha auf (davon 15.20 ha Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Waldenburg:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
Eigentümer/in
476 (Teilfläche) 483 (Teilfläche)
Ganzen Text zeigen
Waldenburg Waldenburg
782 (Teilfläche) 783
Waldenburg Waldenburg
Bürgergemeinde Waldenburg Andrea Wolfensberger Spahr und Franz Spahr-Wolfensberger, 4437 Waldenburg Kanton Basel-Landschaft Kanton Basel-Landschaft
Total
Naturschutzgebiet "Esel"
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Esel_Waldenburg\RRB\RRB311_20110301_NLIm_NSG Esel.doc
Fläche (in ha) 12.71 0.29
Wald (in ha) 12.69 0.29
1.30 1.03
1.30 0.92
15.33
15.20
2
1.
Beschreibung
Das Gebiet "Esel" befindet sich westlich des Siedlungsgebiets zwischen ca. 600 und 800 m ü. M. Den geologischen Untergrund bilden grösstenteils die mergeligen Effinger-Schichten des Malm und Gehängeschutt im südlichen Teil. Durch kleine Hangrutsche und verschiedene Kerbtälchen weist das Gebiet "Esel" eine reich gegliederte Oberfläche auf. Die EffingerSchichten bewirken ausserdem wechselfeuchte Bodenverhältnisse, weshalb hier spezielle Waldgesellschaften vorkommen. Auf den nassen Böden wachsen Eschenwälder (AhornEschenwald und Seggen-Bacheschenwald). An südexponierten, wechselfeuchten Stellen findet man den seltenen Orchideen-Föhrenwald, welcher hier aussergewöhnlich grosse Flächen bedeckt. Den grössten Flächenanteil belegen jedoch verschiedene Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes. Da das Gebiet wegen der Instabilität des Untergrunds unerschlossen ist, weist es einen hohen Totholzanteil auf. Diese totholzreichen Stellen bilden einen starken Kontrast zum lichten, durch Vergandung entstandenen OrchideenFöhrenwald.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Aufgrund dieser Naturwerte ist das Gebiet "Esel" im Wald-Inventar als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Esel" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Förderung und Erhaltung von Alt- und Totholz sowie von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen Waldgebieten; d. Förderung lichter Wälder als Lebensräume licht- und wärmeliebender Arten; e. Erhaltung und Förderung seltener Arten, insbesondere Orchideen und Eiben; f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; g. Erhaltung der Nassstandorte und naturnahen Fliessgewässer. Für die Umsetzung der Naturschutzziele ist der Schutz- und Pflegeplan vom 30. Juli 1998 mit Abgeltungsberechnung massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieser Schutz- und Pflegeplan inhaltlich und bezüglich nachfolgender finanzieller Abgeltungen zu überprüfen.
3.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinde Waldenburg als betroffene Grundeigentümerin und der Gemeinderat Waldenburg waren mit der Aufnahme des Gebiets "Esel" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 1999 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung der Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung.
3
..//.. 1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Esel", bestehend aus der Parzelle Nr. 783 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 476, 483 und 782, alle im Grundbuch Waldenburg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2.
Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 15.33 ha.
3.
Die Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Esel", Waldenburg, vom 5. Januar 1999, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses wird der Regierungsratsbeschluss Nr. 4 vom 5. Januar 1999 aufgehoben.
5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher zu Lasten des bewilligten Budgets den entsprechenden Konti zu verbuchen.
6.
Die Einwohnergemeinde Waldenburg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
4
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Waldenburg, 4437 Waldenburg Andrea Wolfensberger Spahr und Franz Spahr-Wolfensberger, Hintere Blümlisalp 31, 4437 Waldenburg Gemeinderat Waldenburg, 4437 Waldenburg Revierförster Roger Maurer, Forstverwaltung, Hauptstr. 38, 4437 Waldenburg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Patrik Müller, IG Klettern Basler Jura, Furlenstrasse 17, 4415 Lausen Jakob Weber, IG Mountainbike Schweiz, Sperberweg 2, 4125 Riehen Hanspeter Preiswerk, Regionaler Orientierungslaufverband (ROLV NWS), Vordere Birsstrasse 18, 4127 Birsfelden Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie Amt für Liegenschaftsverkehr Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A. Achermann
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