Roggenburg, Gebstelli
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 939
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 28-06-2011
- En vigur dapi
- 28-06-2011
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254_RRB_Gebstelli.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0939
vom 28. Juni 201 1
Aufnahme des Gebiets "Gebstelli", Roggenburg, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Die Magerweide am Südosthang des Gebiets "Gebstelli" wurde aufgrund ihrer reichhaltigen Flora und Fauna in das Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen. Das angrenzende Waldgebiet und die Uferbereiche des Lützelbaches sind ebenfalls naturkundlich wertvoll und haben regionale Bedeutung. Gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeitete daher die Burgerkorporation Roggenburg im Jahre 2010 gemeinsam mit dem Amt lür Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept lür die naturschützerisch wertvollen Waldgebiete von Roggenburg, welche unter kantonalen Schutz gestellt werden sollen. Darauf basierend wird nun das Gebiet "Gebstelli", Gemeinde Roggenburg, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das neue Naturschutzgebiet weist eine Gesamtfläche von 25.50 ha auf (davon 8.1 ha Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Grundstücke des Grundbuchs Roggenburg.
Parzellen-Nr.*) Gemeinde Eigentümer/in 2395 2397
2408 2410 2413
Roggenburg Roggenburg Roggenburg Roggenburg Roggenburg Roggenburg Roggenburg
Total
Natu rsch utzgebiet "Gebstel li"
Ganzen Text zeigen
2411
2398
Burgerkorporation Roggenbu rg Monika Oser- Bloch, Brislach Monika Oser-Bloch, Brislach Charles Walther, Roggenburg Charles Walther, Roggenburg Charles Walther, Roggenburg Erwin Baumgartner, Roggenburg
Fläche (in ha) 24.55 0.04 0.09 0.04 0.08 0.09
Wald (in ha)
0.61
0.61
25.50
8.10
7.15 0.04 0.09 0.04 0.08 0.09
*) prov. gem. neuer Grundbuchvermessung
1.
Beschreibung
Das Gebiet "Gebstelli", welches gleichzeitig mit den Gebieten "Chlini Asp" und "Berg" unter Schutz gestellt wird, liegt nordwestlich des Dorfes Roggenburg in einer Höhenlage zwischen ca. 490 bis 560 m ü.M. Die drei neuen Naturschutzgebiete sind rund um das Dorf Roggenburg verteilt und bilden zusammen mit dem bereits 2009 unter Schutz gestellten Gebiet "Martiswald" ein wertvolles Ensemble aus verschiedenen kleineren Schutzgebieten mit jeweils eigenem, unverwechselbarem Charakter. Die Gemeinde Roggenburg liegt an der Nordflanke der Bueberg-Antiklinale, einer typischen Falte des Kettenjuras, welche parallel zu der südlicheren Movelier-Kette verläuft. Der geologische Untergrund besteht hier aus P:\ARP\52 Biologi$he Vielfalt\s23 Naturschutzgebiete\Roggenburg_Waldreseruate\Gebstelli Roggenburg Aulnahme NSG.doc
Asp lm Berg, Roggenburg\RRB\RFlBg3g 20110628 NLlm_cebsteili
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einer von West nach Ost streichenden, leicht ansteigenden Malmkalkrippe, in welche sich der Lützelbach tief eingeschnitten und das landschaftsprägende Tal mit der f lachen Talsohle und den steilen Hangpartien herauserodiert hat. Der naturnahe Flusslauf windet sich in zahlreichen, sehr schönen Mäandern durchs Tal und bildet in diesem Talabschnitt die Landesgrenze zwischen Frankreich und der Schweiz. Das Gebiet "Gebstelli" liegt an der nordexponierten Talflanke der Lützel, im Westen begrenzt durch den engen Taleinschnitt des Bösenbaches, welcher bei der Neumühle in die Lützel mündet. Die südliche Grenze bildet das flache Satteltälchen "Moos", welches vermutlich infolge einer von Südwest nach Nordost streichenden tektonischen Verschiebung entstanden ist. So präsentiert sich das Naturschutzgebiet "Gebstelli" als rundum abgeschlossene Bergkuppe mit allen Expositionslagen. Die steile West- und Nordseite gegen die beiden Bäche hin ist grösstenteils bewaldet, die flachere Bergkuppe und die Südseite wird als Wies- und Weideland mit stellenweise artenreichen Fett- und Magerwiesen im Westen und Osten genutzt. Das Waldgebiel am Nordhang ist nur wenig erschlossen, wird seit längerer Zeit kaum bewirtschaftet und ist sehr naturnah zusammengesetzt. Auf dem gut wüchsigen Standort hat sich ein typischer Zahnwurz-Buchenwald in der artenarmen Ausbildung tieferer Lagen entwickelt. ln der Baumschicht dominiert die Buche, begleitet von zahlreichen weiteren Laubbäumen (u.a. Hagebuchen, Eschen, Bergahorn, Spitzahorn), dazu ist stellenweise viel Nadelholz (Tannen, Fichten) beigemischt. Am Hangfuss und gegen den Bach hin wird der Wald sehr üppig und weist zahlreiche dicke Bäume und viel stehendes und liegendes Totholz auf . lm Uferbereich der Lützel kommen auch sehr naturnah ausgebildete Fragmente des Auenwaldes vor, die im Baselbiet äusserst selten sind. lm Zweiblatt-Eschenmischwald aul der zeitweise überschwemmten Talaue stehen Eschen, Schwarz-Erlen und Silberweiden, darunter wachsen feuchte Hochstaudenfluren u.a. mit Pestwurz und SumpfDotterblumen. Ein besonders charakteristischer Flussbegleiter ist hier der zerstreut zu findende Blaustern (Scilla bifolia). Das tiefliegende Vorkommen von Montanzeigern wie Gelber Eisenhut, Geissbart und Zahnwurz weist auf die feucht-kühlen und schattigen Standortverhältnisse hin. lm Nordosten befindet sich am Fussweg entlang des Baches eine ehemalige kleine Grube mit stark bemoostem Aufschluss. Hier zweigt auch der alte Mühlekanal ab, welcher zur Sägemühle führt, begleitet von einer schmalen, jedoch typisch ausgeprägten Hochstaudenflur mit Spierstauden sowie vereinzelten Gebüschgruppen. lm oberen, flacheren Hangbereich und am südlichen Waldrand des "Gebstelli" kommen neben der Buche Stieleiche, Föhre, Mehlbeerbaum, Wildapfel und vereinzelte Waldrandsträucher vor. Sehr kleinflächig hat sich unterhalb der schmalen Felsbänder, die den Nordhang durchziehen, ein Linden-Zahnwurz-Buchenwald ausgebildet. Am Westhang wächst oberhalb der bis zur Strasse reichenden Felswand auf dem schwach wüchsigen, wechseltrockenen Standort der Weissseggen-Buchenwald, in welchen neben Eiche, Hagebuche, Feldahorn und Mehlbeerbaum viele Föhren eingestreut sind. Der Waldrandbereich ist hier durch einen schönen Föhrenbestand geprägt, welcher mit einem strukturreichen Waldmantelgebüsch u.a. aus Liguster, Schwarzdorn, Weissdorn, Wolliger Schneeball und Efeu abgeschlossen wird. Der vorgelagerte Kraulsaum geht in eine artenreiche Magerwiese über. Das naturnahe und stellenweise urtümlich wirkende Waldgebiet am "Gebstelli" eignet sich sehr gut zur ungestörten Entwicklung einer Altholzinsel (Naturwaldreservat). Die Felspartien im Westen sollen vor der Unterschutzstellu ng noch aufgelichtet werden. Das Wies- und Weideland am südexponierten Hang des Gebstelli befindet sich grösstenteils
auf Gehängelehm. lm steilen östlichen Bereich und auf der Nordseite bilden Sequankalke den geologischen Untergrund. Der magere Boden ist hier sehr flachgründig, steinig und mit einzelnen Felsblöcken durchsetzt. Hier befindet sich der vom Bundesinventar der Trocken-
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wiesen und -weiden von nationaler Bedeutung ausgeschiedene Bereich, welcher sich auch auf die schattig-feuchtere Nordseite ausdehnt. Ein weites Spektrum unterschiedlicher Vegetationstypen hat sich ausgebildet, welches von artenreichen Fettwiesen über nährstoffreiche Halbtrockenrasen bis hin zu echten Halbtrockenrasen mit jeweils typischen Artenzusammensetzungen reicht. Besonders erwähnenswert ist das Vorkommen des Männlichen Knabenkrautes (Orchis mascula). Auf der Nordseite kommen auch feuchtere Magerwiesen vor, welche gegen den Mühlekanal hin in Fragmente einer Hochstaudenflur mit Spierstauden und Kohldisteln übergehen. Hier ist die Weide von einem feldgehölzartigen Waldfortsatz und verschiedenen Baumgruppen (Stieleichen, Föhren, Fichten, Eschen) durchsetzt. Am spornartigen Nordostende schliesst ein artenreiches Trockengebüsch die Weide ab. Auf der Südseite wird die Magerweide von zahlreichen Sträuchern (voruviegend Weissdorn, dazu Schwarzdorn, Wildrose, Wacholder, Flügel- und Färberginster) und vereinzelten Bäumen (Stieleiche, Feldahorn) bereichert. Am Hangfuss begrenzt eine langgezogene Niederhecke das Gebiet. ln Waldrandnähe tragen mehrere markante Baumgruppen aus Buchen, Eschen und Stieleichen sowie Birken und Espen zum Strukturreichtum des Naturschutzgebiets bei. Am westexponierten Hang gegen das Bösenbach-Tälchen hin kommt eine artenreiche Fettwiese vor. Die mittleren Bereiche des "Gebstelli" sind intensiver genutzt und artenarm ausgeprägt, weisen jedoch aufgiund der Standortverhältnisse ein grosses Aufwertungspotential auf. Das vielfältige Wald- und Offenlandgebiet des "Gebstelli" ist ein wertvoller Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten. Die Bachufer der Lützel beherbergen u.a. die Wasseramsel und die Bergstelze. Der ganze Südhang des Gebiets gehört zum ornithologischen Wert-
gebiet "Gebstelli-Moos", welches als Lebensraum von Baumpieper, Feldlerche, Hänfling und Neuntöter bekannt ist, wobei der Neuntöter hier in überdurchschnittlicher Dichte vorkommt. Der Kernbereich der Magerweide, die Niederhecke und der Felsbereich am Westhang sind zudem gemäss Reptilien-lnventar beider Basel Lebensräume und Vernelzungskorridore für Reptilien, insbesondere für die Zauneidechse und die Ringelnatter. Mit der Förderung von Bracheflächen und Staudenfluren kann das Gebiet "Gebstelli" auch als Lebensraum für Schmetterlinge aufgewertel werden.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Das kantonale Wald-lnventar 2001 (Erhebung Laufental) erfasste im Gebiet "Gebstelli" vor allem den naturschützerischen Wert der Uferbereiche der Lützel (Wl Obj. 254). Auch das Wddreservatskonzept beider Basel 2003 belegt die naturkundliche Bedeutung dieser Uferbereiche (Obj. 63). Das Waldgebiet am Nordhang wurde jedoch nicht erfasst. ln den weiter östlich gelegenen Gebieten "Chlini Asp" und "Grossrüti" war gemäss Waldreservatskonzept die Ausscheidung eines Totalreservats vorgesehen. Das Gebiet "Grossrüti" ist jedoch im Zuge der Güterregulierung für die Waldnutzung erschlossen worden und dafür nicht mehr geeignet. Die Ausscheidung eines Totalreservats mit Nutzungsverzicht wird daher im verbliebenen Gebiet "Chlini Asp" sowie ersatzweise im Gebiet "Gebstelli" vorgenommen, welches eine ähnliche Ausprägung und Bedeutung aufweist. Der naturnahe Bachverlauf der Lützel und die Offenlandbereiche mit der Magerweide sind im Ornithologischen lnventar beider Basel 1995 als Wertgebiete (W 153, W 154) enthalten. Verschiedene Bereiche des Waldgebiets, die Niederhecke und der Kernbereich der Magerweide sind im Reptilieninventar beider Basel 2000 als Reptilienlebensräume erfasst (Obj. 152). Der östliche Bereich der Magerweide ist 2004 in das Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen worden (TWW-Obj. 187 Sägemühle). Aufgrund des kommunalen
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Naturinventars (1999) ist der gesamte Offenlandbereich des Gebiets "Gebstelli" mit den Gehölzen und der abschliessenden Niederhecke im kommunalen Zonenplan Landschaft 2004 als Naturschutzzone und der Bachlauf als Uferschulzzone ausgeschieden worden. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Gebstelli" sind
a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung mit hren charakteristischen Lebensgemeinschaften ; b. Förderung von extensiv genulzten Wiesen und Weiden sowie von Staudenfluren, insbesondere als Lebensraum für Schmetterlinge; c. Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Feldgehölze, Hecken, Baumgruppen, Einzelbäume, Büsche und Steinhaufen; d. Erhaltung des Waldbestandes als unerschlossenes und ungenutztes Naturwaldreservat (Altholzinsel)für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; e. Erhaltung des naturnahen Auenwaldbestandes mit seiner typischen Fauna und Flora; Erhaltung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; g. Erhaltung und Förderung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; h. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand; Erhaltung Und Förderung des Mühlekanals als naturnahes Fliessgewässer und als kulturhistorisches Objekt; k. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten. i
l.
i. j.
Aus Sicht des Artenschulzes sind zusammenfassend insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Arten des Auenwaldes sowie der Magerwiesen und -weiden, insbesondere Blaustern, Orch ideen, Neu ntöter, Zau neidechse, Ringelnatter sowie Tagf alter.
Das "Nutz- und Schutzkonzept für die Waldnaturschutzgebiete Gebstelli, Chlyni Asp, lm Berg", Gemeinde Roggenburg, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 8. September 2010 dient als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen sind neu zu ermitteln. Für das als Altholzinsel (Totalreservat) ausgeschiedene Waldgebiet "Gebstelli" gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.
3.
Gefährdung und Schutz
Der Wald im Gebiet "Gebstelli" ist kaum erschlossen und schlecht zugänglich. Die Bergkuppe wird ringsum lediglich von einem Fussweg tangiert, auf welchem im Westen der regionale Wanderweg verläuft. Daher ist gegenwärtig eine akute Gefährdung der Natunruerte des neuen Naturschutzgebiets durch die Erholungsnutzung nicht erkennbar. Eine potentielle Zunahme der Erholungsnutzung in dem als ungestörte Naturwaldfläche (Altholzinsel) ausgeschiedenen Waldgebiet sowie am Waldrand und auf den Magerwiesen und -weiden hätte jedoch eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets bzw. den Verlust seltener Arten zur Folge.
Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützl auf Art. 14, Abs.2 des Bundesgesetzes überden Wdd (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Mit
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einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet können die erwähnten Schutzziele erreicht werden. lm vorliegenden Fall steht der Schutz einer Altholzinsel und einer Magenryiese von nationaler Bedeutung im Vordergrund. Aus diesem Grunde werden Veranstaltungen nur ausnahmsweise bewilligt, sofern die Schutzziele nicht gelährdet werden. Zusätzlich werden ein Feuerverbot und ein Wegegebot erlassen. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten im Naturschutzgebiet ist daneben aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere geeignete Massnahmen zu lenken.Zur Gewährleistung der Sicherheit der Erholungssuchenden auf den Wald- und Wanderwegen sowie entlang der Strasse im "Bösenbach-Tal" werden bei Bedarf problematische Bäume gefällt und soweit möglich neben dem Weg liegen gelassen. Die extensive Nutzung der Landwirtschaftsflächen ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung der Artenviellalt des Gebiets und dessen kleinräumiger Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und
der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung eine starke Reduktion des Arten-Beötands zur Folge hätte, wurde bisher für die ökologisch wertvollsten Bereiche der Magerwiesen und -weiden mit den Bewirtschaftern Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege sichergestellt. Die übrigen Bereiche und die Flächen mit Aufwertungspotential sind künftig ebenfalls durch Bewirtschaftungsvereinbarungen zu sichern. lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können in einem Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung der Reviere erlaubt: ln der Regel werden die Jagdreviere nur ein Mal jährlich bejagt, und dies im HerbstMinter - also zur Zeit der Winterruhe der Vegetation und der Kleintierfauna. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten.
4.
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kanlone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 1984 verpf lichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschulz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen ($ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschulzleistungen ohne entsprechenden wirt-
b
schaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14), und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (S 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 voin Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wdd ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998 festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsral zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpllichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. nalurschutzspezilischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unver
meidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeiöhnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt.
Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität".
-
Die Unterschutzstellung des Gebiets "Gebstelli" ist Bestandteil der prioritären Unterschutzstellungs-Planung des Kantons Basel-Landschaft. Die entsprechende Vorlage an den Landrat vom 9. Dezember 2008 über den "Naturschutz im Wald: Weiterführung Verpflichtungskredit 2009-2013" wurde mit Landratsbeschluss Nr. 1187 vom 14. Mai 2009 verabschiedet. Die Unterschutzstellung des vielfältigen Wald- und Offenlandgebiets "Gebstelli" erfolgt aufgrund der von der Burgerkorporation initiierten Gelegenheit zur Sicherung dieses wertvollen Objektes im Zusammenhang mit der Feldregulierung und deckt sich mit den Vorgaben zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV)vom 13. Januar 2010. Art.4 dieser Verordnung beauftragt die Kantone zur Unterschutzstellung der im Anhang 1 aufgeführten Objekte. Eine Teilfläche des Offenlandes ist als Objekt BL 187 "Sägemühle" im Anhang 1 enthalten. Der ganze Offenlandbereich ist zudem im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Roggenburg als Naturschutzzone ausgewiesen.
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5.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterschutzstellung des Gebiets "Gebstelli" bewirkt gemäss $S 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das "Nutz- und Schutzkonzept für die Waldnaturschutzgebiete Gebstelli, Chlyni Asp, lm Berg", Gemeinde Roggenburg, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung vom 8. September 2010 ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt. Die Grundbuchanmerkung für die Landwirtschaftsfläche sowie für die angrenzende, nicht durch das Nutzund Schutzkonzept erfasste feldgehölzartige Waldfläche abgegolten.
wird
Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets (Wald- und Landwirtschaftsflächen). Da es sich beim Waldgebiet um ein Naturwaldreservat (Altholzinsel) handelt, fallen periodisch wiederkehrende Folgekosten für den Wald weg. Hingegen entstehen für die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege der Landwirtschaftsflächen jährlich wiederkehrende Folgekosten, welche über den ökologischen Ausgleich sichergestellt werden und nachfolgend aulgeführt sind.
Abqeltunqskosten Abgeltungskosten total (einmalig) zu Lasten Verpf lichtungskredit "Naturschutz im Wald" - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500490 Ausrichtung an Burgerkorporation Roggenburg (BG-Wald 6.96 ha) - Kostenart 3637 0 000 / lnnenauftrag 500490 Enruin Baumgartner, Roggenburg (Privatwald 0.61 CHF 4'593.-Monika Oser-Bloch, Brislach (Privatwald 0.13 CHF 1'000.-Charles Walther-Solca, Roggenburg (Privatwald 0.21 CHF 1'582.-Abgeltung Offenland - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500497 Ausrichtung an Burgerkorporation Roggenburg (Landwirtschaftsfläche + Feldgehölz 1 7.59 ha)
ha) ha) ha)
Wiederkehrende Foloekosten (Pf leqekosten)
cHF
Folgekosten netto zu Lasten Verpf ichtungskredit "Ökolog ischer Ausgleich" I
- Kostenart 3635 0 000 / lnnenauftrag 500487 (Wiesen, Hecken, Obstbäume) CHF 35'000.-Ökobeiträge abzgl. 80% Bundesbeitrag CHF 28'000.-CHF 7'000.-Öfobeiträge
7'000.--
cHF 7'000.--
(brutto) (netto)
Die Abgeltungs- und Folgekosten werden vom Bund teilweise subventioniert (Waldrandpflege, Schutzlegung). Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und
dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene Programmvereinbarung im Bereich "Natur und Landschaft" vom 13. Juni 2008 sowie die Ergänzung zur Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich "Biodiversität im Wald" vom 9. September 2009. Nach diesen Vereinbarungen werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es für den Bereich "Biodiversität im Wald" nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. Erst nach Abschluss der laufenden Programmperiode Ende 2013 kann der Durchschnittswert der Bundesbeiträge an den Unterschutzstellungen ermittelt werden.
Nicht Bestandteil der Programmvereinbarung ist der ökologische Ausgleich, da die Landwirtschaft eine Bundesaufgabe ist. An die Pllegekosten von ca. CHF 35'000.-- leistet der Bund voraussichtlich Beiträge in der Höhe von rund CHF 28'000.-- (= 80%), so dass dem Kanton Nettokosten von CHF 7'000.-- verbleiben (= 20%). Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets den beiden bewil-
ligten Verpflichtungskrediten für den "Ökologischen Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet" (Landratsbeschluss Nr. 118712009 vom 14. Mai 2009) in der Höhe von CHF 23'660'000.-(für die Jahre 2009-2013) und für den "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 1061/2009 vom 12. März 2009) in der Höhe von CHF 9'550'000.-- (für die Jahre 2009-2013) sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Abgeltungskonto Offenland) belastet. Für den ökologischen Ausgleich beträgt der per 1. Januar 2011 zur Verfügung stehende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredits rund QHF 14'743'000.--, für den Naturschulz im Wald rund CHF 5'968'000.--.
Stand Verpflichtungskredite (2009 - 2013) bew. Kredit Naturschutz im Wald Ökolog ischer Ausgleich
Stand 1.1.11
Restbetrag
cHF 9'550'000.-cHF 23'660'000.--
Die ausgewiesenen einmaligen Abgeltungskosten und die wiederkehrenden Folgekosten sind sowohl in den laufenden Verpflichtungskrediten, wie auch im Budget 2011 (lnnenaufträge 500487, 500490 und 500497) enthalten. Zur Finanzierung der Folgekosten ist vor Ab-
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lauf des Verpflichtungskredites 2009-2013 dem Landrat eine neue Kreditvorlage zur Fortführung des Programmes "Ökologischer Ausgleich" zu unterbreiten. lm Hinblick auf die Periode 2014-2018 zeichnet sich keine Veränderung bei den Netto-Kosten ab, da sowohl der Bund als auch der Kanton kaum über zusätzliche Geldmittel verfügen dürften. Dies würde bedeuten, dass der Verpflichtungskredit und die Bundesbeiträge für die nächste Periode in der gleichen Höhe wie bisher ausfallen dürften. Mit den aktuell bewilligten Geldmitteln kann das Programm mit gleich bleibenden Netto-Kosten weitergeführt werden. Definitiv geklärt wird dieser Punkt im Rahmen des neuen Verpflichtungskredites. Falls auf eine Finanzierung zur Weiterführung der Programme verzichtet würde, müsste die Pflege der Naturschutzgebiete sistiert werden, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Unterhalt der geschützten Lebensräume (NLG BL $ 27) unerfüllt bliebe. Nach Art. '129 Abs.3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch aul ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfenl'. Das Naturschutzgebiet "Gebstelli" wird diesbezüglich im Rahmen der regelmässigen Begehungen zur Koordination der Pflegemassnahmen im Otfenland sowie bei der Überprüfung des Nutz- und Schutzkonzeptes für den Wald nach Ablauf von 25 Jahren auf dessen Zustand und Schutzwürdigkeit sowie auf den Erfolg der bereits getroffenen Massnahmen hin überprüft.
6.
Unterschutzstellung
Die Burgerkorporation Roggenburg, Erwin Baumgartner, Monika Oser-Bloch und Charles Walther-Solca als Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinderat Roggenburg sind mit der Aulnahme des neuen Grundstücks in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wdd beider Basel.
il
1. Gestützt auf $ 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Gebstelli", bestehend aus den Parzellen Nr. 2395,2397, 2398, 2408,2410,2411 und 2413, alle im Grundbuch Roggenburg, als Objekt von nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aulgenommen. 2
Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 25.50 ha.
3. lm Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt a. Keine Düngung und kein Bodenumbruch auf dön Mageniviesen und -weiden b. Aktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.
c. Veranstaltungen, welche das Naturschutzgebiet betreffen, können im Ausnahmefall bewilligt werden, sofern die Schutzziele nicht gefährdet oder beein-
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trächtigt werden. Das Entfachen von Feuer ist untersagt. Das Verlassen der Wege sowie das Radfahren, Biken und Reiten abseits von Waldstrassen gemäss $ 10 kWaG sind verboten.
4. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gebslelli", Roggenburg, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kralt.
5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $$ 17, 18 und
27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaltsschutz vom 20. November 1991 , die in Kapitel 5 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 201 1 und des Verpflichtungskredites 2009-2013 (Kostenarten 3632 0 000 und 3637 0 000 / lnnenaufträge 500490 und 500497) zu verbuchen und die Folgekosten jeweils den entsprechenden Kostenarten im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.
6. Die Einwohnergemeinde Roggenburg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.
7. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplalz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der be-
schwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Burgerkorporation, 2814 Roggenburg Erwin Baumgartner, Dorfstrasse 6,2814 Roggenburg Monika Oser-Bloch, Holzgasse 8 B, 4225 Brislach Charles Walther-Solca, Hauptstrasse 7, 2814 Roggenburg
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Gemeinderal, 281 4 Roggenbu rg Revierförster Gerhard Walser, Forstbüro, Dorfstrasse 11 ,4254 Liesberg Dorf Pro Natura Baselland, Postfach 491,4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschulzverband (BNV), Postfach 533,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil lG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 17,4415 Lausen lG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2,4125 Riehen ROLV Nordwestschweiz, Simon Scherrer, Präsident, Sundgauerstrasse 61 , 4106 Therwil Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln Bezirksschreiberei Laufen, Grundbuch amI, 4242 Laufen Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wdd beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Rechtsabteilung Bau- und Umweltsch utzdi rektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber Mundschin
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