57/eBS/1/2_Bau- und Strassenlinienplan Mutation Untere Etzmatten, Teilstück West
Lingias da construcziun · Rothenfluh
Document
- Numer
- 1240
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Rothenfluh
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 18-05-1993
- En vigur dapi
- 18-05-1993
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kanton Basel-Landschaft
Nr. 1240 vom 18. Mai 1993
Gemeinde Rothenfluh, Mutationen Bau- und Strassenlinien-
plan, Strassennetzplan und Zonenplan Siedlung "Untere Etz-
matten", Teilstück West
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rothenfluh hat am 9. Dezember 1992 die Mutationen "Untere Etzmatten", Teilstück West zum Bau- und Strassenlinienplan, zum Strassennetzplan und zum Zonenplan Siedlung, inklusive Auszonung des Feld-
gehölzes "Horn" beschlossen. B. Einsprachen sind keine eingegangen.
C. Das auf Antrag des Gemeinderates Rothenfluh vom 10. März bzw. 27. April 1993 durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regional-
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planung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.
Infolge der geänderten Erschliessung im Rahmen der Baulandumlegung wurde die Baugebietsabgrenzung leicht korrigiert. Daraus resultiert eine geringfügige Netto- Bauzonenerweiterung von rund 240 m2, Fruchtfolge£flächen sind nicht betroffen.
Zur Erschliessung ist festzuhalten, dass das Strassenbauprojekt zur Prüfung und Genehmigung direkt an das Tiefbauamt (Abt. Ausbau und Unterhalt) einzureichen ist.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3
Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:
//
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Rothenfluh am 9. Dezember 1992 beschlossenen Aenderungen betreffend Bau- und Strassenlinienplan, Strassennetzplan und Zonenplan Siedlung "Untere Etzmatten", Teilstück West, werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
. Massgebend sind die mit den Inventarnummern
57/BSP/15/0 und 57/eBS/1/2 (Bau- und Strassenlinienplan), 57/SP/0/10 (Strassennetzplan), sowie 57/2P/0/13 (zZonenplan Siedlung) versehenen Planexemplare.
Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Rothenfluh, 4467 Rothenfluh
- Ingenieurbüro Dettwiler AG, Höldeliweg 12, 4460 Gelterkinden
- Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach
- Landeskanzlei (Publikation)
- Forstamt
- Vermessungsamt
- Amt für Liegenschaftsverkehr
- Tiefbauamt
- Bauinspektorat
- Amt für Orts- und Regionalplanung (12)
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber;s