Neubau MParc Dreispitz

Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt

Document

Numer
BBG-Nr. 139698
Gener
Surfatschas da cumpensaziun ecologica
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
FSB
Decidì
02-07-1998
En vigur dapi
02-07-1998

Karte

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Datotecas

1998-07-02_ENT_139698_132397_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

Gebühr Fr.

1396/98

--

--

3/I *

BA U *

Ganzen Text zeigen

2.

Vom

Juli

-

*

EN T

* *

*

1998

200,

Münchensteinerstr.

Liegenschaft:

D

C HE I

S

Eigentümer

C

BRP

:Einwohnergemeinde Basel-Stadt

UBRP

29

Reinacherstr.

:

Bauherrschaft:

Verantwortl.

, abgeändertes Projekt

Objekt gung

vom

19.

Juni

1997

resp.

7.

und Ergänzungen

wasserversiCkerung)

zur

November zum

Baubewilli-

1997 UVB

(Meteor-

Eingabedatum: 2. April 1998

Publikation

8 . April 1998

Prüfungsinst. : Allmendverwaltung Hochbau-

und Planungsamt, Hauptabteilung Planung

Stadtbildkommission

Amt

für Energie und Techn.

Gewässerschutzamt

Amt

Anlagen

*

für Bausubventionen und Zivilschutzbau

Feuerpolizei

*

Verkehrsabteilung der Kantonspolizei Statik

*

*

*

Stadtgärtnerei und Friedhöfe

Kantonales Amt für

Lufthygieneamt

Industrie,

*

Gewerbe und Arbeit BS

beider Basel

SBB Hafen KUS, K o o r d i n a t i o n s s t e l l e für Umwelttschutz*

Lärmschutzfachstelle * Abnahmeinstanzen

des Bauinspektorates

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat

19. 19.1

STADTGAERTNEREI

Als

Nr.

1396/98

UND

FRIEDHOEFE

Seite 14

relevanter Umgebungsgestaltungsplan g i l t

(Ersatz-

und Ausgleichsmassnahmen

Plan Nr. 980325 und Natur-

im Bereich Baum-

schutzgesetz). Anderungen in Bezug auf Fläche und Ausführung sind vorgängig mit der Naturschutzfachstelle (Tel. 267 67 29) Zu besprechen.

19.2

Als Baumarten

lang

mit

19.5

für die Baumreihen entsind v o r -

und R e i n a c h e r s t r a s s e

der Stadtgärtnerei abzusprechen.

Als Substrat für die Flachdachbegrünung ist der gelagertee Oberboden

19.4

empfehlen wir die Verwendung von

Die Baumartenwahl

Münchensteinerstrasse

gängig 19.3

im Areal

Pioniergehölzarten.

zu

verwenden.

Als Substrat für sämtliche Grünflächen ist vorhandenes Bodenmaterial

(anstehender Gelb-

und Blaukies)

zu verwenden.

Die "Begrünung" der Ruderal- und Ausgleichsflächen ist vorN a t u r s c h u t z zu besprechen. Die gängig mit der Fachstelle für die nicht a n die "naturadäquate" Pflege der Grünflächen, Stadtgärtnerei übergehen, ist sicherzustellen. Entlang der Münchensteinerstrasse und in den ruderalen Freiflächen besteht sie darin,

übermässigen Gehölzwuchs

im Jahr zu beseitigen.

zu verhindern oder einmal

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

19.6

1396/98

Seite 15

Es sind såmtliche Vorkehrungen zu treffen, dass allfällige grössere Fensterflächen nicht zu Fallen für Vögel werden.

19.7

Des weiteren gelten sinngemäss die Auflagen des Bauentscheides Nr. 1323/ 97 sowie die Auflagen der KUS zum abge ånderten Umweltbericht.

RECHTSMITTELBELEHRUNG

des Bauinspektorates kann an Gegen Auflagen dieses Entscheides die Baurekurskommission des Baudepartementes innert 10 Tagen

nach erfolgter Zustellung schriftlich rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung mit den Anträgen des Rekurrenten und den Angaben der Beweismittel einzureichen (SS 38 und 39 BauVo).

BAUINSPEKTORAT BASEL-STADT Der Chef:

Gebühr für Bauentscheiid Gebühr Gewässerschutzamt

Fr.

Fr.

--

Gebühr UV-Prüfung

Fr.

-

Total Gebühren

Fr.

. --

-

-

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

1323/97

Gebühr Fr.

**

**

*

*

*

*

BAU- E N T SCH E *

*

*

**

*

*

*

Vom

19.

Liegenschaft

Münchensteinerstr.

*

*

I D *

3/I

**

*

*

*

Juni 1997

200,

Reinacherstr.

29

-

Eigentümer

:

BRP

:Einwohnergemeinde der Stadt Basel

UBRP

:

Bauherrschaft:

Verantwortl.

:

Umbau und Erweiterung des Freizeit -

Objekt:

marktes mit Verkaufs-, Lager-, Büroflächen, Restaurant und Parkpl. zen sowie Baumi llungen mit Ersatzpflanzungen. Dieses Bauvorhaben unterliegt der UVP.

Eingabedatum:

Publikation

Prüfungsinst.

12.

Februar 1997

1 9 . Februar 1997

Allmendverwaltung

Hochbau- und Planungsamt,

Hauptabteilung Planung

Stadtbildkommission Amt für Energie und Techn. Anlagen Gewässerschutzamt

Amt für Bausubventionen und Zivilschut zbau

Feuerpolizei Polizeidepartement (Gewerbepol. Dienst) Verkehrsabteilung der Kantonspolizei Lebensmittel - Inspektorat

Statik

Stadtgärtnerei und Friedhöfe Amt für Gewerbe,

Industrie und Berufsbildung Basel-Stadt

Lufthygieneamt beider Basel Kontrollstelle für Chemiesicherheit, Gift und Umwelt Lärmschutzfachstelle des Bauinspektorates

B1a

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

Seite 23

1323/97

19.

STADTGAERTNEREI UND FRIEDHOEFE

19.1*

An Stellen im ehemaligen Gleisareal, aber

asphaltiert werden,

Sind, e e r Stärke von ca. wendung

neu

20

cm abzutragen und

zur weiteren Ver-

(unter anderem auf dem Flachdach)

zwischenzulagern.

Dies kann platzsparend aut 19.2*

die bisher unversiegelt

ist kiesiger Oberboden in

Haufen geschehen.

Die Parkplätze auf Boden des ehemaligen Gleisareals sind von

der Ecke der Röchlingha l le nordwärts mit einem wassergebundenen (Fundation Blau- oder Gelbkies, v o r h a n d e n e r zu versehen grober Gleisschotter, Verschleissschicht gewalzter Brechsand). Der verbleibende fünf Meter breite Streifen entlang der Münchensteinerstrasse darf nicht als Installations- und Lager-

Belag

19.3*

Als

sicherheitshalber

benützt werden und i s t

platz

Substrat

verwenden. Dächer

für

das

Flachdach i s t aus

den

vorhandenen

folgen. Allfällig überschossiges

19.4*

Auch als

der gelagerte

Oberboden

zu

In diesem speziellen Fall soll die Besiedlung der

weitestgehend

gärtnerei

abzuzäunen.

zur Verwendung

Substrat

Bodenmaterial

des

für

Samenvorräten

Material

zur Vertügung

zu

er-

ist der Stadtstellen.

sämtliche Rabatten i s t vorhandenes

Ortes

(anstehender

Gelb-

und

Blaukies)

zu

verwenden.

19.5*

Die unmittelbaren Baumscheiben für die im Bereich der

Parkplätze

sollen einen Durchmesser von 120 Baumartenwahl

19.6*

19.8

mit

Die

Fensterflächen nicht

"naturadäquate"

Bäume

Güterstrasse

cm aufweisen.

Bei der

Pioniercharakter vorzusehen.

Es sind såmtliche Vorkehrungen zu treffen,

grössere 19.7*

sind Bäume

(provisorischen)

Verlängerung Achse

zu

damit allfällige

Fallen für

Pflege der Grünanlagen,

ögel werden. die nicht an die

der Stadtgärtnerei übergeht, ist sicherzustellen. Entlang Münchensteinerstrasse besteht sie darin, übermässigen Gehölzaufwuchs zu verhindern oder einmal im Jahr zu beseitigen. Das Areal befindet sich im Gebiet,

umfang,

in dem Bäume ab 90 cm StammBoden dem geschützt sind b e r gemessen, einen Meter

(Baumgesetz vom 16.10.1980,

S 4).

Zur Realisierung des Bauvorhabens dürfen gemäss Baumfällgesuch

folgende geschützte Bäume gefällt werden: Nr.

Baumart

Stammumfang in cm

9 12

Birke

100

Kirschhe

100

12 weitere zur Fällung beantragte Bäume nicht

(Nr.

14

25)

fallen

unter das Baumschutzgesetz und dürfen ebenfalls ge-

fällt werden.

Als Ersatz gelten die Baumpflanzungen gemäss Umgebungsplan. Als Baumarten empfehlen wir die Verwendung von Pioniergehölzarten.

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

19.9

Geschützte Bäume müssen vor Baubeginn im Kronenbereich abgedem

hagt (Schutzgitter 2 x 2 x 2 m), v o r jeglichem Befahren, Ausschütten von Flüssigkeiten (Oel, Benzin, Säuren, Laugen, Fäkalien,

19.10

Zementwasser

noch aufgeschüttet

und

vor

Feuer geschützt

werden.

noch verdichtet

werden.

Die Baumstandorte in den Parkplat zmittelstreifen sind mind. 1,20 x 1,20 m Innen - Innen gemessen auszuführen. Für die Baumgruben auf kiesigen Standorten empfehlen wir die Vorbereitung gemäss "Empfehlungen Baumstandorte" Stadtgärtnerei

und Friedhöfe 19.12

usw. )

Im Wurzelbereich geschützter Bäume darf das Terrain weder abgesenkt

19.11

Seite 24

1323/97

(Tel.

267 69 45) .

Gemäss Besprechung Stadtgärtnerei und Friedhöfe und Bauherr-

schaft vom 26.03.97 werden 55 Parkplätze

(690 m2)

nördlich

der Röchlinghalle, entlang der Münch steinerstrasse, nicht versiegelt, sondern mit einem wassergebundenen Belag (Fun-

dation

Blau- oder Gelbkies, vorhandener Gleisschotter

Ver

versehen (NLS S 9). Der verbleibende fünf Meter breite Streifen entlang der schleissschicht:

gewalzter Brechsand)

Münchensteinerstrasse darf nicht als Installations- und

Lagerplatz benützt werden und i s t sicherheitshalber abzu-

zäunen 19.13

(NLS S 10).

b e r die Umgebungsgestaltung sind separate Pläne im Doppel und

unterzeichnet zur Genehmigung einzureichen (SS 10 2 1 Bauvo) Diese Pläne sind bis spätestens 4 Wochen vor Baubeginn dem Bauinspektorat zuzustellen.

********

B1a

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Bauinspektorat Nr.

1323/97

Seite 26

RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen Auflagen dieses Entscheides des Bauinspektorates kann an die Baurekurskommission des Baudepartementes innert 10 Tagen

nach erfolgter Zustellung schriftlich rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, i s t die Rekursbegründung mit den Anträgen des Rekurrenten und den Angaben der Beweismittel einzureichen (SS 38 und 39 Bauvo) .

BAUINSPEKTORAT BASEL-STADT Der Chef:

B 1a