PZ ZP Gebiet Autal
Zona da planisaziun · Riehen · Abolì ils 31-05-2024
Document
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Riehen
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde Riehen
- Approvà da
- GdRB
- Decidì
- 22-02-2022
- En vigur dapi
- 14-03-2022
- Abolì
- 31-05-2024
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
Karte
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Datotecas
Publikation öffentliche PlanauflageIn neuem Tab öffnen
Text
Öffentliche Planauflage Zonenplanrevision Gebiet Autal Mit der Zonenplanrevision für das Gebiet Autal sollen der Perimeter sowie die dazugehörigen speziellen Nutzungsvorschriften (SNV) grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Dies war ursprünglich bereits im Rahmen der Zonenplanrevision 2015 vorgesehen. Ein Gerichtsentschied hob 2018 die Vorschriften auf. Nun wurden der Perimeter und die SNV angepasst. Im gleichen Zug soll eine Erweiterung der Naturschutzzone festgelegt werden. Vom 14. März bis zum 12. April 2022 liegen folgende Dokumente öffentlich auf: - Plan Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Im Autal mit Nr. 112-02-002 - Entwurf Einwohnerratsbeschluss Spezielle Nutzungsvorschriften (SNV) - Plan Naturschutzzone Im Autal mit Nr. 112-02-003 - Entwurf Einwohnerratsbeschluss Naturschutzzone - Planungsbericht (orientierende Erläuterung des Planungsvorhabens) - Derzeit rechtskräftiger Zonenplan Im Autal mit Nr. 112-02-001 (orientierend) Die Entwürfe der Zonenplanrevision können jeweils von Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr im Foyer erster Stock bei der Gemeindeverwaltung in Riehen, Wettsteinstrasse 1, eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen via Webseite www.riehen.ch oder über das elektronisch geführte Kantonsblatt Basel-Stadt mit weiterführendem Link auf das Webportal ÖREB-Kataster Publikationen Basel-Stadt zugänglich. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen oder anders nutzbar werden sollen, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Mit der Planauflage werden gemäss § 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch Planungszonen begründet. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Dienstag, 12. April 2022 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum das Vorhaben beanstandet wird. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können. Riehen, 11. März 2022 Im Namen des Gemeinderats Der Präsident: Hansjörg Wilde Der Verwaltungsleiter: Dr. Jens van der Meer
www.riehen.ch