Nordtangente Abschnitt 1 Grenze
Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt
Document
- Numer
- RRB Nr. 931577
- Gener
- Surfatschas da cumpensaziun ecologica
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Stadtgärtnerei
- Approvà da
- FSB
- Decidì
- 01-07-1993
- En vigur dapi
- 01-07-1993
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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1993-07-13_ENT_931577_950824_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
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4. JUL 1993
A A Beilage 7 j} TTIEFBAUAMT BAGEL- STADT | _— IEIEIERE 2,7 hluss des Regierungsrates ?° ı8 __ des Kantons Basel-Stadt
EINGAN! 15, JUL z vom 13.07.1993
12 8ell Erz zurück an:
EA N2 Nordtangente, Abschnitt 1:
Baurekurskommission, 11 und Technik
Grenze, Anträge der Einsprachen betreffend Umwelt
BER BD vom 01.07.1993
://: Das Ausführungsprojekt N2
Nordtangente Abschnitt l:
Grenze wird mit den nachstehend aufgelisteten
Auflagen und Bedingungen genehmigt:
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Natur und Landschaft:
1.7.1. Die Fachstelle für Naturschutz hat den gesamten Projektierungs- und Bauvorgang zu begleiten (gegebenenfalls unter Beizug externer Spezialisten).
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Vom Bau nicht direkt betroffene Ökologisch relevante Flächen sind durch Einzäunung als solche zu schützen.
Die in Band 4: Anhang Teil B Ziffer 7.4.2 des Umweltverträglichkeitsberichtes vorgeschlagenen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sind verbindlich um-
zusetzen.
Im Rahmen der Neugestaltung der Lokalstrassen sind die Strassenflächen zugunsten von naturnah zu gestaltenden Baum- und Strauchrabatten zu minimieren. Die ersten Nachpflanzungen sollen erfolgen, bevor das Abholzen beendet ist. Wo immer möglich, sind durchgehende Baumrabatten anzulegen.
Auf allen im Rahmen des Projektes vorgesehenen neuen bzw. neu zu gestaltenden Grünflächen sind in Absprache mit der Stadtgärtnerei ausschliesslich einheimische, stanädortgerechte Pflanzenarten (nach Möglichkeit wWildtypen, vorhandene Samenvorräte) zu verwenden.
EIDGENÖSSISCHES VERKEHRS- UND ENERGIEWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DEPARTEMENT FEDERAL DES TRANSPORTS, DES COMMUNICATIONS ET DE LENERGIE DIPARTIMENTO FEDERALE DEI TRASPORTI, DELLE COMUNICAZIONI E DELLE ENERGIE DEPARTAMENT FEDERAL DA TRAFFIC ED ENERGIA
ABZ AET dos 11] dlst 1 nf | 85a 1
Baudepartement des HPA Kantons Basel-Sta; Yon Minsterplatz 11/P stfäch
4001 Basel i AAO BEE ae IE 2A
3003 Bern, 24,
Genehmigung des Ausführungsprojektes
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 hat das Baudepartement FRROReR Basel-Stadt unserem Amt für Strassenbau (ASB) das Ausführungsprojekt für den Abschnitt Grenze der Nordtangente Basel (km 2,331 - km 3,174) zur Genehmigung durch das Eidg. Verkehrsund Energiewirtschaftsdepartement unterbreitet. Die Kosten dieser Teilstrecke belaufen sich au (Preisbasis Oktober 1994). Dieser Betrag umfasst den Landerwerb, die Projektierungskosten, die Bauausführung inkl. der Aufwendungen für den Umweltschutz
sowie einen Anteil für Verschiedenes und Unvorhergesehenes. Mehrkosten im Rahmen der Detailprojektierung werden nur teuerungsbedingt und bei begründeten, vom EVED bzw. ASB genehmigten Projektänderungen als beitragsberechtigt anerkannt. In diesem Sinne
bilden die : ::: Ausführungsprojektes ein einzuhaltendes Kosten- |
dach.
Dazu kommen Kosten vor für die Zollanlage und die dazugehörigen Einund Ausfahrtsrampen, die je zur Hälfte von Frankreich und der Schweiz zu tragen sind
(Bundesanteil 100 %). Der Bundesanteil an die Kosten der Ueberdeckung der Lastwagenrampen ist jedoch noch festzulegen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 1993 über
die aufgrund der öffentlichen Planauflage erhobenen Einsprachen entschieden. Sämtliche ‚ gegen den Beschluss des Regierungsrates beim Bundesgericht eingereichten
Verwaltungsgerichtsbeschwerden wurden von den Beschwerdeführern zurückgezogen.
3.94 8000 18752/28
Wir teilen Ihnen mit, dass wir das vorliegende Ausführungsprojekt gestützt auf Art. 28 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen genehmigen. Diese Genehmigung bildet gleichzeitig die Grundlage für allfällig notwendig werdende Enteignungen.
Das ASB wird zusammen mit den technischen Stellen Ihres Baudepartements noch den Umfang der nationalstrassenbedingten Anpassungsarbeiten bereinigen sowie Einzelheiten der baulichen Ausgestaltung weiter abklären. Der erwähnten Amtsstelle sind sämtliche Detailprojekte gemäss den einschlägigen Weisungen zur technischen Genehmigung zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüssen
EIDGENÖSSISCHES VERKEHRS- UND ENERGIEWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
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