BP 124 Eisengasse 7 bis 13

Plan da construcziun · Basel · Abolì ils 26-11-2020

Document

Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GRB
Decidì
22-10-1986
Abolì
26-11-2020

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 124 124 Basel Südöstliche Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13) / Elftausendjungferngässlein / Martinskirchplatz GRB vom 22. Oktober 1986 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission, erlässt für die der Schonzone zugeteilten Gebäude der südöstlichen Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13), gestützt auf § 8 des Hochbauten-gesetzes, nachfolgende spezielle Bauvorschriften: Abweichungen von den heute bestehenden Baukuben sind bezüglich Geschosszahl und Gebäudehöhe auf der Südostseite der Eisengasse von Nr. 7 - 13 zulässig. Aufstockungen und Neubauten dürfen gegen die Eisengasse die Wandhöhe von 18 m nicht überschreiten; darüber ist das Gebäudeprofil der Zone 5 zu beachten. Neubauten und Mauern gegen das Elftausendjungferngässlein und den Martinskirchplatz dürfen die Wandhöhe von 6 m nicht überschreiten.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird mit seiner Rechtskraft wirksam.

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