BP 223 Generationenhaus Neubad

Plan da construcziun · Basel

Document

Numer
17/38/10G
Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GRB
Decidì
20-09-2017
En vigur dapi
16-11-2017

Karte

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Datotecas

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

223 Basel Holeestrasse 123 - 117 (Generationenhaus Neubad) GRB vom 20. September 2017

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr.17.0547.01 vom 11. April 2017 sowie in den Bericht der Bau- und Planungskommission Nr. 17.0547.02 vom 16. Juni 2017, beschliesst: I. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’934 des Planungsamtes vom 13. Juli 2016 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) In den Baufeldern A - D dürfen Gebäudeteile mit den folgenden maximal zulässigen Wandhöhen und einer maximalen Gesamt-Bruttogeschossfläche (BGF) von 14’700 m2 erstellt werden: A: Wandhöhe 23,5 m B: Wandhöhe 17,5 m C: Wandhöhe 14 m D: Wandhöhe 4,5 m Innerhalb der Baufelder A - C ist zum Hof 1 eine Balkonschicht anzuordnen. Technische Anlagen sind auf dem Dach mit einer untergeordneten Erscheinung anzuordnen. b) In den Baufeldern A - D ist als Hauptnutzung Wohnen für Senioren- und Alterswohnen mit entsprechender Pflegeeinrichtung sowie eine Kindertagesstätte zulässig. Büro- und Dienstleistungen sind untergeordnet und nur im Zusammenhang mit der Hauptnutzung zulässig. c) Die Baufeldgrenzen dürfen nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. Ausgenommen sind Vordächer. d) Gegenüber der Holeestrasse ist ein Lichteinfallswinkel von 60° einzuhalten. Gegenüber der westlichen Nachbarbebauung ist ein Lichteinfallswinkel von 45° einzuhalten. e) Es ist eine Freifläche von 40 % einzuhalten, wovon 50 % als Grünfläche zu gestalten sind. Der Aussenraum ist mit Blick auf eine gute Gesamtwirkung hochwertig zu gestalten. f) Im Hofbereich sind Kleinbauten von maximal 35 m2 zulässig. g) Der Vorgartenbereich muss nicht begrünt werden. Die Ausformulierung muss den Charakter des städtischen Strassenraumes fortführen und anspruchsvoll in Zusammenhang mit den verschiedenen Nutzungsbedürfnissen gestaltet werden. h) Die Parkierung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt im Untergeschoss. Der Zugang zur Tiefgarage hat über die im Plan dargestellten Punkte zu erfolgen. i) Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. II. III. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum. 2) 1) SG 730.100

2) In Kraft seit 16. 11. 2017.

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