SNV 242 + Naturschutzzone – Zonenänderung Autal

Plan da zonas · Riehen

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Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
EWRB
Decidì
25-10-2023
En vigur dapi
01-06-2024

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3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

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Beschluss EinwohnerratIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss Einwohnerrat

Gemeinde Riehen Beschluss des Einwohnerrats betreffend Einsprachen gegen die Zonenplanrevision Autal <Der Einwohnerrat, gestützt auf $ 111 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 (Stand 1. Januar 2021)1, auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung, Umwelt und Landschaft (SSUL), beschliesst:

1. Die von Stephan Musfeld, vertreten durch MLaw Gina Fontana, Advokatin, erhobene Einsprache gegen die Zonenplanrevision wird abgewiesen

2. Die von Pro Natura Basel und Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz, vertreten durch Pro Natura Basel,

erhobene Einsprache gegen die Zonenplanrevision wird inZiff .1 des Einspracheantrags gutgeheissen und in Ziff .2 des Einspracheantrags abgewiesen mit der Empfehlung an den Gemeinderat, die Verwaltung anzuweisen, den durch das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) vorgegebenen Perimeter BS 10 im Waldgebiet Autal als orientierender lnhalt im Zonenplan sichtbar zu machen.

3. Den Einsprechenden ist eine Ausfertigung des sie betreffenden Planfestset-

zungsbeschlusses und des Beschlusses des Einwohnerrats betreffend die Einsprachen und zur Erläuterung ein Exemplar der Einwohnerratsvorlage und des Berichts der Sachkommission Siedlung, Umwelt und Landschaft (SSUL) persönlich zuzustellen. Die Zustellung des Planfestsetzungsbeschlusses und die Eröffnung des Beschlusses mit Rechtsmittelbelehrung gegenüber den Einsprechenden erfolgt nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder, im Fall des Referendums, nach Annahme des Planfestsetzungsbeschlusses in der Volksabstimmung. Wird der Beschluss in der Volksabstimmung abgelehnt, so wird den Einsprechenden mitgeteilt, dass ihre Einsprache obsolet geworden ist.>

Riehen, 25. Oktober 2023

lm Namen des Einwohnerrats Der Ratssekretär:

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). v.-1 David Studer Matter Strebel r 2023) Novembe (Ablauf der Referendumsfrist: 27.

1 SG 730.'t00 \lrl.,rru/. riehen.ch

Genehmigung Regierungsrat

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

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I B, },{ärz 2024 Ü Bearbeitung

Riehen Kop

[J dir. Erledig.

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tr2.K. Bem. / Frist

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Esther Keller Vorsteherin Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel

Nr

Gem n Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Tel.: +41 61267 91 80 E-Mail: [email protected] www.bvd.bs.ch

Basel, 11. Mär22024

Genehmigung Zonenplanrevision Autal in Riehen Sehr geehrte Frau Präsidentin,, b*b.- S""olir^r, Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 haben Sie die Genehmigung der Zonenplanrevision Autal in Riehen beantragt. Eine kantonale Vorprüfung hat gestützt auf $ 108 Abs. 2 des kantonalen Bauund Planungsgesetzes stattgefunden. Mit dem Vorprüfungsbericht vom 27. November 2020 haben wir Sie über die Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen informiert. Die im Vorprüfungsbericht erwähnten Hinweise wurden durch die Gemeinde aufgenommen und die Unterlagen entsprechend angepasst Die zur Genehmigung eingereichten Unterlagen unterscheiden sich von den vorgeprüften Unterlagen unter anderem durch die Ausweitung der Naturschutzzone auf Teile des Waldes. Der Peri-

meter der Naturschutzzone entspricht nun dem Perimeter des Reservats Autal, das per Regierungsratsbeschluss vom 28. Juni 2022 in das lnventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen wurde. Die Ausdehnung der Naturschutzzone ist somit der Nachvollzug des bereits erfolgten kantonalen Schutzbeschlusses. Sie stehen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen gemäss Waldgesetzgebung. Da die Schutzbestimmungen des geschützten Naturobjekts strenger ünd umfassender sind, führt die zusätzliche Überlagerung mit der Naturschutzzone materielfzu keiner Verschärfung. Damit kann ausnahmsweise der Überlagerung des Waldgebiets mit der Naturschutzzone zugestimmt werden. Unter diesen Voraussetzungen stelle ich fest, dass die vorliegende Zonenplanrevision Autal rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist, und genehmige diese nach s 114 BPG. Freundliche Grüsse

r Keller Vorsteherin

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Beilagen - Planfestsetzungsbeschlüsse des Einwohnerrats vom 25. Oktober 2023 - Plan SNV für Pflanz- und Nutzgärten Autal Nr. 112-02-002 vom 22. Februar 2022 - Plan Naturschutzzone lm Autal Nr. 112-02-004 vom 28. September 2023

Kopie an Herr Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister, Städtebau & Architektur Herr Dr. Martin Sandtner, Kantonsplaner, Städtebau & Architektur - Raumplanung Frau Brigitte Meyer, Generalsekretärin WSU Herr Rainer Volman, Leiter Gebietsenwicklung, Städtebau & Architektur - Städtebau Herr Christoph Hügli, Stadtgärtnerei, Grünplanung, Natuschutz Herr Luigi Poppa, Städtebau & Architektur - Raumplanung .

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Publikation Genehmigung und Inkraftsetzung

Genehmigung und Inkraftsetzung Zonenplanrevision Autal Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 11. März 2024 festgestellt, dass die vom Einwohnerrat Riehen am 25. Oktober 2023 festgesetzte Zonenplanrevision im Gebiet Autal, umfassend -

-

Plan Nr. 112-02-002 «Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Autal» vom 22. Februar 2022 mit dazugehörigen Speziellen Nutzungsvorschriften sowie Plan Nr. 112.02.004 «Naturschutzzone (Erweiterung, inkl. Wald) Im Autal» vom 28. September 2023

rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. Die Departementsvorsteherin hat, gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, die Zonenplanrevision Autal genehmigt. Der Gemeinderat setzt die Zonenplanrevision Autal auf den 1. Juni 2024 in Kraft. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen. Riehen, 16. April 2024

Im Namen des Gemeinderats Die Präsidentin: Christine Kaufmann Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein

www.riehen.ch

Beschluss Festsetzung SNV 242 (spezielle Nutzungsvorschriften)

GemeinCe Riehen Besch I uss des E i nwoh ne rrats betreffend Zonen plan revision Autal, Fest-

setzung Spezielle Nutzungsvorschriften Autal Vom 25. Oktober 2023

Der Einwohnerrat Riehen, gestützt auf $$ 40c, 95, 103 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 (Stand 1. August 2022)1 und auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst: l. Festsetzung Spezielle Nutzungsvorschriften 1. Der Plan Nr. 112.02.002 Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten

Autal vom 22. Februar 2022 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.

2. Für das im Plan Nr. 112.02.002vom 22. Februar gekennzeichnete Gebiet werden folgende Vorschriften erlassen: Zweck der Vorschriften ; N utzungsart

a. Übergeordneter Zweck der Vorschriften ist der Erhalt und die Weiterentwicklung des heterogenen, kleinteiligen Landschaftscharakters des Autals mit Obstgärten, Hochstammobstbäumen, Weiden, sowie Pilanz- und Nutzgärten. Dies unter der Beachtung ökologischer Werte und unter besonderer Rücksichtnahme auf das Grundwasser sowie auf Oberflächengewässer. b. Zulässige Nutzungen sind Obstgärten, Pflanz- und Nutzgärten sowie die Nutzung als Weideland. c. Nicht erlaubt sind eine bodenunabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung, Autoabstellflächen, Lagerplätze, Treibhäuser und weitere Nutzungen, die nicht dem Gebietscharakter bzw. dem Zweck der Bestimmungen entsprechen. Bew i rtsc h aftu n g sg r u n d sätze

d. Die Bewirtschaftung der Parzellen soll naturnah erfolgen. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung hat bodenabhängig zu erfolgen. sind so gering wie möglich zu halten; BodenbefestigunTerrainveränderungen e. gen sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. G r u n d stü cksbeg re n z u n g e n

f. Grundstücksbegrenzende Hecken sind so anzulegen und zu pflegen, dass sie den Landschaftscharakter nicht beeinträchtigen und dem ökologischen Ausgleich dienen. g. Einfriedungen und Sichtschutzinstallationen sind bewilligungspflichtig.

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1

rnnnry. riehen.ch

sG 730.100

Seiie 2

Bauliche Nutzung h. Pro Parzelle mit mindestens 800 m2 Parzellenfläche darf ein für die bodenabhängige gartenbauliche Nutzung zweckmässiges Gartenhaus in Holzbauweise erstellt werden. Untergeord nete zweckdien liche Nebenbauten sind zulässig. Die Grundrissprojektion der Überdachungen sämtlicher Bauten darf 1,5 7o der Parzellenfläche nicht überschreiten und beträgt maximal 25 m2. Gartenhäuser dürfen eine Gebäudehöhe von 3.5 m, Nebenbauten eine solche von 2.3 m nicht überschreiten. k. Der Anbau von ungedeckten Pergolen und Sitzplätzen ist bis insgesamt 12 m2 zulässig. Bauliche Massnahmen unterliegen der Baubewilligungspflicht. m. Solaranlagen sind bis zu einer Gesamtleistung von 180 Watt und einer Betriebsspannung von 24 Volt zulässig. n. Nicht erlaubt sind der Bau von Wohn- und Arbeitsgebäuden, Unterkellerungen, mehrgeschossige Bauten, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Heizungen. Ebenso ist der Betrieb von Familiengartenanlagen untersagt. o. lm Bereich der Schraffur <Nutzungseinschränkungen - Schutz von Natur/Kulturuverten> des Plans 112-02-002vom22. Februar 2Q22sind keine Bauten erlaubt und bestehende Obstgärten zu erhalten.

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l.

il.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des lnkrafttretens.

Rechtsmittelbelehru ng : Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs. 4 Bau- und Planungsgesetz). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids oder nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren BegrÜndung mit Angabe der Beweismiftel zu enthalten hat.

Riehen, 25. Oktober 2023

lm Namen des Einwohnerrats Der Präsident:

(1" ot,^,),^---Martin Leschhorn Strebel

Der Ratssekretär:

h{ 4 David Studer Matter

(Ablauf der Referendumsfrist: 27. November 2023)

Beschluss Festsetzung Naturschutzzone

Gemeinde Riehen Beschluss des Einwohnerrats betreffend Zonenplanrevision Autal: Festsetzung Naturschutzzone Vom 25. Oktober 2023

Der Einwohnerrat Riehen, gestützt auf $$ 42,95, 103 und 105 des Bau- und Pla1, nungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 (Stand 1. August 2022) und auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst:

l. Festsetzung Naturschutzzone und Schutzzweck 1. Der Plan Nr. 112.02.004 Naturschutzzone lm Autal (Eruveiterung inkl. Wald) vom 28

September 2023wird genehmigt und für verbindlich erklärt.

2. Für das Gebiet gilt folgender Schutzzweck: IANB Nr. BS 10 (Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung): Schutz und Erhalt als Amphibienlaichgebiet mit den verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Artenschutz zu vereinbarende Erholungsnutzung ist weiterhin möglich. il.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit.

Rechtsmittelbelehru ng : Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs. 4 Bau- und Planungsgesetz). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids oder nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismiftel zu enthalten hat.

Riehen, 25. Oktober 2023

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lm Namen des Einwohnerrats nt:

Der Ratssekretär:

/" VU Martin Leschhorn Strebel

David Studer Matter

(Ablauf der Referendumsfrist: 27. November 2023) 1

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