Voltaplatz

Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt

Document

Numer
BBG-Nr. 9157501
Gener
Surfatschas da cumpensaziun ecologica
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
FSB
Decidì
16-05-2024
En vigur dapi
16-05-2024

Karte

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Datotecas

2024-05-16_ENT_9157501_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Tiefbauamt u Allmendverwaltung

Dufourstr. 40/50, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 93 57 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bs.ch/tiefbauamt

Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024 Adresse

Basel, Voltaplatz

Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson

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Objekt

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Baumstandortverbesserungen mit Baumfällungen, kantonales Massnahmenrprojekt MP 2970

Eingabedatum Publikationsdatum

22.Januar 2024 6. April 2024

Einsprachefrist bis

7. Mai 2024

Dauer und Mengen der Belegungen Baustelle von 06.Jan.2025

bis 27.Jun.2025

Bauinstallation

von 06.Jan.2025

bis 27.Jun.2025

Entscheid

Die Nutzung der Allmend wird unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen bewilligt. Der Entscheid stützt sich auf das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes vom 16.10.2013, die Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) vom 01.11.2022, das Bau- und Planungsgesetz vom 17.11.1999 sowie die Bauund Planungsverordnung vom 19.12.2000.

Prüfinstanzen

Abfall Allmendverwaltung Amt für Umwelt und Energie Amtliche Vermessung Archäologische Bodenforschung Basler Verkehrsbetriebe Bundesamt für Strassen Cablecom AG Entwässerung Grundbuch- und Vermessungsamt

Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024

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Allmendverwaltung

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Stadtgärtnerei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen und Grünanlagen:

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13. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln bei Bauarbeiten in Grünflächen und unter Bäumen, insbesondere die Vorschriften für Baumschutz auf Baustellen: https://www.stadtgaertnerei.bs.ch/geschaeftspartner/baum-gruenflaechenschutz/baum-g Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024

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Allmendverwaltung

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ruenflaechenschutz-baustellen.html Für allfällige Schäden an Bäumen und Grünanlagen die durch Missachtung vorgenannter Verhaltensregeln verursacht werden haftet der Veranlasser. Sie werden gemäss der letztgültigen Richtlinie der VSSG/BSB zur Schadenersatz-Berechnung von Bäumen, bzw. nach Aufwand dem Veranlasser in Rechnung gestellt. 14. Das Projekt wird seitens Stadtgärtnerei von Herrn begleitet. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Bäumen und Grünflächen sind an ihn zu richten: 15. Für die Ausführungs- und Detailplanung sowie für die Ausschreibung Ihrer Arbeiten muss mit uns Kontakt aufgenommen werden 16. Die Ausführungspläne der Bauwerke und Flächen, welche in die Zuständigkeit der Stadtgärtnerei fallen, sind ihr vor Baubeginn zur Baufreigabe vorzulegen. 17. Vor Baubeginn bitten wir um einen Termin zur Begehung der Baustelle. Naturschutz

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18. Im Rahmen des Bauprojekts der N2 Nordtangente Abschnitt 2: St. Johann (gem. Auflagen RRB RRB 34/35 vom 16.08.1994) wurden auf der Voltamatte Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach Art. 18 1ter NHG und §9 NLG verfügt. Der Bericht über die Umsetzung der Auflagen (vom 14.01.2014) zeigt, dass auf der Voltamatte gesamthaft 3216m2 Ersatzfläche verfügt sind. Zurzeit gibt es auf der Voltamatte jedoch ein Defizit zur verfügten Ersatzfläche. Deshalb werden die im vorliegenden Projekt neu entstehenden Grünflächen, 674m2 Wiesen- und Staudenflächen, als Ersatzflächen nach Art. 18 1ter und §9 NLG für die Behebung von gesamthaft 411m2 des zurzeit vorhandenen Defizits (162m2 Boulebahn und 249m2 zurzeit fehlende Ersatzfläche auf der Voltamatte) ausgeschieden. Aufgrund der Fragmentierung der neuen Grünflächen, des dadurch entstehenden grossen Nutzungsdruckes (Begehung, Hunde) und des Fehlens von natürlichen Vegetationsgesellschaften (Vorhandensein von Kulturpflanzen bei der Staudenbepflanzung), mit daraus resultierender geringerer ökologischer Qualität, werden die 411m2 durch 674m2 Fläche ersetzt. 19. Die Ersatzflächen müssen als ökologisch hochwertige Staudenbepflanzungen angelegt werden. Für die Bepflanzung (Baumarten, Stauden, Ansaat) sind mehrheitlich einheimische Arten zu wählen. Vor Baubeginn ist ein detaillierter Pflanzplan in Absprache mit der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zu erstellen. 20. Die ökologische Qualität und die Pflege der Ersatzflächen muss in Absprache der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz abgestimmt werden.

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Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024

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