Teilrevision Siedlungsgebiet

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Lumnezia

Document

Numer
10.1169
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Lumnezia
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
14-12-2010

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Lumnezia mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3605_B_OPTR_Siedlungsgebiet_RB_D_10.1169.PDFIn neuem Tab öffnen

Text

« Informationskopie ohne Gewährt

WIVEldlyy III Liflusidll 03 t3

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

14. Dezember 2010

Ganzen Text zeigen

15. Dezember 2010

1169

113 or

verno del Cantone dei Grigioni

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vella beschlossen an der Gemeindeversamm-

lung vom 22. September 2010 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen

Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Änderungen).

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 24. Juli 2010/24. September 2010 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das

Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 24. Juni 2010 und 30. Juli 2010 Vorprüfungsberichte (Teil 1 und 2) zu der Vorlage.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 22. Sep-

tember 2010 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 30. September 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 28. September 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Vella um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage

Mit Beschluss Nr. 832 vom 24. Juni 2008 genehmigte die Regierung eine Teilrevision

der Ortsplanung der Gemeinde Vella, bestehend aus einem Baugesetz sowie einem

Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet. Zur Bereinigung

verschiedener Pendenzen und wegen veränderter Verhältnisse wurde die Planung in

der Zwischenzeit überarbeitet resp. weiterentwickelt. Die Dringlichkeit einiger konkre-

ter Bauvorhaben hat die Gemeinde veranlasst, wenige Revisionspunkte vorzuziehen; diese bilden den Inhalt der vorliegenden Teilrevision des Zonen- und Generellen Gestaltungsplans.

A3

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

2

C. Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Änderungen) 1. Areal „Palius"

Für das Areal „Palius" besteht gemäss rechtskräftigem Zonen- und Generellen Ges-

taltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet vom 28. Februar 2008 eine Arealplanpflicht.

Diese wurde von der Gemeinde Vella mit dem Ziel erlassen, eine koordinierte Ent-

wicklung zu ermöglichen und unerwünschte Eingriffe zu verhindern. Auf dieser Grundlage wurde von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur ein

Entwicklungsszenario erarbeitet. Die Raiffeisenbank, welche seit 2009 Eigentümerin

der Parzelle Nr. 688 ist, liess ein Überbauungskonzept erarbeiten, welches dem oben

erwähnten Entwicklungsszenario entspricht. Um eine zügige Umsetzung zu ermögli-

chen, soll die zwischenzeitlich obsolet gewordene Arealplanpflicht aufgehoben werden.

Im Interesse einer möglichst optimalen und bedürfnisgerechten Überbauung sieht die

Gemeinde mit der Raiffeisenbank einen Landabtausch vor. Entsprechend wurden die Parzelle Nr. 714 sowie ein Teilbereich der Parzelle Nr. 1568 mit einer Gesamtfläche

von ca. 1'193 m 2 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) in die

Dorferweiterungszone 3 umgezont. Im Gegenzug werden der westliche Bereich der

Parzelle Nr. 680 im Umfang von 139 m 2 sowie die Parzelle Nr. 688 im Halte von 277 m 2 von der Dorferweiterungszone 3 in die ZöBA umgezont. Damit resultiert neu eine

zusammenhängende ZöBA im Umfang von ca. 2'579 m 2 , was eine viel bessere Bebauung ermöglicht.

2. Parzelle Nr. 118

Mit Beschluss Nr. 833 vom 24. Juni 2010 hiess die Regierung eine Beschwerde teil-

wiese gut, nahm die Zone für künftige bauliche Nutzung sowie die Landwirtschafts-

zone auf der Parzelle Nr. 118 von der Genehmigung aus und wies sie an die Gemeinde zur Überarbeitung zurück. Diesem Auftrag ist die Gemeinde mit der vorlie-

genden Revision nachgekommen, indem sie den nördlichen Teil der Parzelle Nr. 118

im Umfang von ca. 943 m 2 der Wohnmischzone 3 und den südlichen Bereich der Parzelle Nr. 118 im Halte von ca. 248 m 2 der Zone für Kleinbauten und Nebenanla-

gen zuwies.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

3

3. Parzelle Nr. 2004

Die ca. 658 m2 grosse Parzelle Nr. 2004 befindet sich gemäss rechtskräftigem Zonen- und Generellem Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet vom 28. Februar

2008 in der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen. Aufgrund von Erbteilung und

Betriebsaufgabe möchten die Eigentümer diese Parzelle überbauen. Sie haben dafür

am 3. Dezember 2010 der Gemeinde Vella ein entsprechendes Baugesuch eingereicht.

Seit Abschluss der Revision 2008 wurden mit 0.5 ha ca. 50 % der Einheimischenbauzone überbaut. Die neu eingezonte Fläche ist vergleichsweise geringfügig und

wird umgehend überbaut, weshalb auf eine umfassende Analyse unter dem Aspekt der Bauzonengrösse verzichtet werden kann.

4. Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen im Gebiet „Susi"

Die Wohnmischzone 2 im Gebiet „Bual" wurde teilweise bereits erschlossen und

überbaut. Bei der Realisierung der Bauvorhaben hat es sich gezeigt, dass die parzel-

lenscharfe Bauzonenausscheidung zu Problemen führt. So wurden Flächen, die sich

in der Landwirtschaftszone befinden, mit Gartenanlagen versehen. Um diesen planungsrechtlichen Konflikt zu beseitigen, werden die für den Umschwung erforderli-

chen Flächen der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen zugewiesen. Darüber hinaus werden die bereits erstellten Erschliessungsanlagen der Zone Übriges Gemeindegebiet zugewiesen.

Im Übrigen gibt der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet

(Änderungen) vom 22. September 2010 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Ände-

rungen) vom 22. September 2010 wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Vella wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

3.

4

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-

schlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen

vorzunehmen. 5.

Der Gemeindevorstand Vella sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach

den Vorgaben des ARE.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7.

Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

aaie.e44464 Claudio Lardi

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen