Teilrevision Siedlungsgebiet
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Lumnezia
Document
- Numer
- 10.1169
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Lumnezia
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 14-12-2010
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Text
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WIVEldlyy III Liflusidll 03 t3
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
14. Dezember 2010
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15. Dezember 2010
1169
113 or
verno del Cantone dei Grigioni
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vella beschlossen an der Gemeindeversamm-
lung vom 22. September 2010 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen
Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Änderungen).
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 24. Juli 2010/24. September 2010 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das
Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 24. Juni 2010 und 30. Juli 2010 Vorprüfungsberichte (Teil 1 und 2) zu der Vorlage.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 22. Sep-
tember 2010 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 30. September 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 28. September 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Vella um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage
Mit Beschluss Nr. 832 vom 24. Juni 2008 genehmigte die Regierung eine Teilrevision
der Ortsplanung der Gemeinde Vella, bestehend aus einem Baugesetz sowie einem
Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet. Zur Bereinigung
verschiedener Pendenzen und wegen veränderter Verhältnisse wurde die Planung in
der Zwischenzeit überarbeitet resp. weiterentwickelt. Die Dringlichkeit einiger konkre-
ter Bauvorhaben hat die Gemeinde veranlasst, wenige Revisionspunkte vorzuziehen; diese bilden den Inhalt der vorliegenden Teilrevision des Zonen- und Generellen Gestaltungsplans.
A3
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C. Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Änderungen) 1. Areal „Palius"
Für das Areal „Palius" besteht gemäss rechtskräftigem Zonen- und Generellen Ges-
taltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet vom 28. Februar 2008 eine Arealplanpflicht.
Diese wurde von der Gemeinde Vella mit dem Ziel erlassen, eine koordinierte Ent-
wicklung zu ermöglichen und unerwünschte Eingriffe zu verhindern. Auf dieser Grundlage wurde von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur ein
Entwicklungsszenario erarbeitet. Die Raiffeisenbank, welche seit 2009 Eigentümerin
der Parzelle Nr. 688 ist, liess ein Überbauungskonzept erarbeiten, welches dem oben
erwähnten Entwicklungsszenario entspricht. Um eine zügige Umsetzung zu ermögli-
chen, soll die zwischenzeitlich obsolet gewordene Arealplanpflicht aufgehoben werden.
Im Interesse einer möglichst optimalen und bedürfnisgerechten Überbauung sieht die
Gemeinde mit der Raiffeisenbank einen Landabtausch vor. Entsprechend wurden die Parzelle Nr. 714 sowie ein Teilbereich der Parzelle Nr. 1568 mit einer Gesamtfläche
von ca. 1'193 m 2 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) in die
Dorferweiterungszone 3 umgezont. Im Gegenzug werden der westliche Bereich der
Parzelle Nr. 680 im Umfang von 139 m 2 sowie die Parzelle Nr. 688 im Halte von 277 m 2 von der Dorferweiterungszone 3 in die ZöBA umgezont. Damit resultiert neu eine
zusammenhängende ZöBA im Umfang von ca. 2'579 m 2 , was eine viel bessere Bebauung ermöglicht.
2. Parzelle Nr. 118
Mit Beschluss Nr. 833 vom 24. Juni 2010 hiess die Regierung eine Beschwerde teil-
wiese gut, nahm die Zone für künftige bauliche Nutzung sowie die Landwirtschafts-
zone auf der Parzelle Nr. 118 von der Genehmigung aus und wies sie an die Gemeinde zur Überarbeitung zurück. Diesem Auftrag ist die Gemeinde mit der vorlie-
genden Revision nachgekommen, indem sie den nördlichen Teil der Parzelle Nr. 118
im Umfang von ca. 943 m 2 der Wohnmischzone 3 und den südlichen Bereich der Parzelle Nr. 118 im Halte von ca. 248 m 2 der Zone für Kleinbauten und Nebenanla-
gen zuwies.
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3. Parzelle Nr. 2004
Die ca. 658 m2 grosse Parzelle Nr. 2004 befindet sich gemäss rechtskräftigem Zonen- und Generellem Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet vom 28. Februar
2008 in der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen. Aufgrund von Erbteilung und
Betriebsaufgabe möchten die Eigentümer diese Parzelle überbauen. Sie haben dafür
am 3. Dezember 2010 der Gemeinde Vella ein entsprechendes Baugesuch eingereicht.
Seit Abschluss der Revision 2008 wurden mit 0.5 ha ca. 50 % der Einheimischenbauzone überbaut. Die neu eingezonte Fläche ist vergleichsweise geringfügig und
wird umgehend überbaut, weshalb auf eine umfassende Analyse unter dem Aspekt der Bauzonengrösse verzichtet werden kann.
4. Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen im Gebiet „Susi"
Die Wohnmischzone 2 im Gebiet „Bual" wurde teilweise bereits erschlossen und
überbaut. Bei der Realisierung der Bauvorhaben hat es sich gezeigt, dass die parzel-
lenscharfe Bauzonenausscheidung zu Problemen führt. So wurden Flächen, die sich
in der Landwirtschaftszone befinden, mit Gartenanlagen versehen. Um diesen planungsrechtlichen Konflikt zu beseitigen, werden die für den Umschwung erforderli-
chen Flächen der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen zugewiesen. Darüber hinaus werden die bereits erstellten Erschliessungsanlagen der Zone Übriges Gemeindegebiet zugewiesen.
Im Übrigen gibt der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet
(Änderungen) vom 22. September 2010 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Siedlungsgebiet (Ände-
rungen) vom 22. September 2010 wird genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Vella wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
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3.
4
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-
schlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen
vorzunehmen. 5.
Der Gemeindevorstand Vella sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach
den Vorgaben des ARE.
6.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
7.
Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
aaie.e44464 Claudio Lardi
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun