Teilrevision Deponie Porclas
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Lumnezia
Document
- Numer
- 15.751
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Lumnezia
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 25-08-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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3592_B_OPTR_Deponie_Porclas_RB_D_15.751.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (A E-GR) AiiATSREGISTRATUR
AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
II Governo del Cantone dei Grigioni
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
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25. August 2015
26. August 2015
751
11" wir
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lumnezia haben an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung verabschiedet, umfassend einen Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:500 Deponie „Porclas".
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Lumnezia die folgenden weiteren Unterlagen ein:
-
-
Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum-
planungsverordnung (RPV)
lnertstoffdeponie Porclas Cumbel — Geologisch-technische Beurteilung und Beur-
teilung nach NA vom 10. Februar 2014
Massenberechnung vom 7. August 2013
Digitales Geländemodell Querprofile 1:500 vom 7. August 2013
Rodungsgesuch vom 6. Dezember 2013
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 22. Mai 2014 einen
Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2014 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG) erfolgte am 19. Juni 2014. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 12. August 2014 ersuchte der Gemeindevorstand Lumnezia um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
2
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Lumnezia bildet die Vergrösserung der lnertstoffdeponie „Porclas" auf Gebiet der
ehemaligen Gemeinde Cumbel. Die bestehende, ca. 12 046 m2 grosse Deponie ist
nahezu aufgefüllt. Laut Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB Ziffer 3.1, S. 3) be-
steht noch ein Restvolumen von ca. 9000 m3. Mit der nun geplanten Erweiterung der
Materialablagerungszone um ca. 10 036 m2 soll ein zusätzliches Deponievolumen von ca. 52 794 m3 geschaffen werden. Die Gemeinde Lumnezia geht von einem jähr-
lichen Anfall von ca. 5500 m3 Aushubmaterial aus. C. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Überein-
stimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu beurteilen, ob die
vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP
2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem Regionalen
Richtplan Surselva übereinstimmt.
Laut den Festlegungen im RIP 2000 (vgl. Kapitel 7.5) sind sämtliche Deponiestandor-
te für Inertstoffe und unverwertbares sauberes Aushubmaterial mit erheblichen räum-
lichen Auswirkungen in einem Regionalen Richtplan zu erfassen. Ferner ist im RIP
2000 vorgegeben, dass alle richtplanpflichtigen Abfallanlagen sowie alle anderen Ab-
fallanlagen mit einer Betriebsdauer von mehr als sechs Jahren oder mit einem
Volumen von mehr als 10 000 m3 entsprechende nutzungsplanerische Festlegungen auf Ebene Ortsplanung erfordern, bevor eine Baubewilligung erteilt werden kann.
Entsprechend hat die Region Surselva die vorliegend geplante Erweiterung der Ma-
terialablagerungsstelle für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Ab-
raummaterial in ihren Regionalen Richtplan aufgenommen. Ferner erarbeitete die
Gemeinde Lumnezia dafür eine projektbezogene Nutzungsplanungsvorlage.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
Die vorerwähnte Aktualisierung des Regionalen Richtplanes, welche unter anderem
die geplante Erweiterung der lnertstoffdeponie für sauberes Aushubmaterial
„Porclas" in Cumbel als „Festsetzung" enthält, wurde vom Regionalparlament Sursel-
va am 20. Februar 2014 verabschiedet. Die Regierung genehmigte die Aktualisie-
rung des Regionalen Richtplanes Surselva mit Beschluss Nr. 295 vom 14. April 2014 und beschloss gleichzeitig eine entsprechende Ergänzung des RIP 2000.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kann festgehalten werden, dass sich die
geplante Erweiterung der lnertstoffdeponie im Gebiet „Porclas" in der Gemeinde Lumnezia somit als richtplankonform erweist.
D. Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:500 Deponie „Porclas" 1. Materialablagerungszone
Wie eingangs bereits erläutert, bildet die Erweiterung der Materialablagerungszone
Gegenstand der Genehmigung. Auf dem beschlossenen Zonenplan wurde neben der
Erweiterung auch die bestehende Materialablagerungszone dargestellt. Dabei wurde
der südlichste Teil der bestehenden Materialablagerungszone auf dem Planaus-
schnitt abgeschnitten. Dieser formelle Fehler scheint aber unerheblich, da die bestehende Materialablagerungszone unverändert bleibt. 2. Rodung
Die geplante lnertstoffdeponie „Porclas" tangiert 10 064 m2 Waldareal. Für diese Fläche sind eine definitive Rodung von rund 94 m2 sowie eine temporäre Rodung von
rund 9970 m2 erforderlich. Die temporär gerodete Fläche wird anschliessend wieder aufgeforstet. Als Ersatz für die definitiv gerodeten Flächen von rund 94 m2 ist vorge-
sehen, auf der Deponie — nach deren Auffüllung in rund zehn Jahren — eine Fläche von ca. 2855 m2 aufzuforsten.
Mit Verfügung vom 3. Juli 2015 hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) die für die Genehmigung der vorliegenden Nutzungsplanung erforderliche
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 4
Rodungsbewilligung erteilt. Diese Rodungsbewilligung wird gleichzeitig mit dem vor-
liegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet. 3. Genereller Gestaltungsplan
Im Planteil Genereller Gestaltungsplan wird auf eine neue Güter- und Waldstrasse im
Sinne einer Vororientierung hingewiesen. Diese soll nach der Endgestaltung der De-
ponie gebaut werden. Ob eine solche Strasse zu gegebener Zeit nötig und bewilli-
gungsfähig sein wird, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Entsprechend kann dieser Planeintrag nicht als Präjudiz für die Genehmigung oder Bewilligung eines dannzumaligen Projekts betrachtet werden.
Im Übrigen drängen sich zum Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:500 Depo-
nie „Porclas" vom 13. Juni 2014 keine weiteren Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:500 vom 13. Juni 2014 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Lumnezia wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
4. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen
vorzunehmen.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 5
5. Der Gemeindevorstand Lumnezia sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amts für Raumentwicklung.
6. Mitteilung an:
Der Präsident:
Martin Jäger
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
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SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
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SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun