Quartierplan Clos

Procedura da plan da quartier · Silvaplana

Document

Numer
86.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Silvaplana
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
06-01-1986

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Silvaplana mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

3790_B_QP_Clos_Beschluss.pdf

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VSCHINAUNCHA DA SILVAPLAUNA 7513 GEMEINDE SILVAPLANA

§ 27 âå

TEL 082/48134

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Ganzen Text zeigen

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Der Gemeindevorstand von Silvaplana

stellt fest: Für das Gebiet Clos in Surlej, umfassend die Grundstücke Silva-

plana Nrn. 1949, 779, 780, 789 und 2061, wurde in der 7. Mai bis zum 2 6 . Mai 1985

Zeit vom

der Quartierplan mit den dazuge-

hörigen Vorschriften öffentlich aufgelegt. Es

erhoben Einspra-

che: als des Grundstückes Nr. 1 9 4 9 und als

Vertreter der

Eigentümer

Eigentümerin

des Grundstückes Nr. 779, am 21. Mai 1985 als

ıııı

Eigentümer des Grundstückes Nr. 2061, am 23. Mai 1985 als Vertreter der

n

Miteigentümer des Grundstückes Nr. 789, am 2 4 . mai 1985.

2. zieht in Erwägung:

2.1

Im

Auf trag

des

Gemeindevorstandes

am

schrieb

2. Juli 1985

allen

Grundeigentümern resp. deren Ver tretern. Es handelt sich um folgenden Vorschlag:

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»MT o 2 -

ob

S š :J

§5

ıı

_soll

steht

A ) Entgegen dem Antrag, den

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2 ı*" 1

7.3, 2. Absatz, der Quar tierfilañvov-

der Text von Ziffer schrif ten

abgeändert

nicht

werden •

die

soll

Vielmehr

Gebäudehöhe vom gewachsenen Boden aus, bei zulässiger Auffüllung

einer

ausgesprochenen

ange-

ab

Vertiefung

messener Auffüllung gemessen werden. Im Baubewilligungs-

20

verfahren kann bei Bedarf eine Toleranz bis zu

<nn

gewährt werden, ohne dass dies im Text der Quar tierplanvorschrif ten ausdrücklich erwähnt wird.

sofern

ziffer

ist

mit diesem Vorschlag einverstanden,

7.3

der

durch

Quar tierplanvorschrif ten

einen Abs. 3 mit folgendem Text ergänzt wird: "Auffüllungen ıuui Aufschüttungen ins Quar tierplangebiet

dürfen erst

im. Rahmen bewilligter

_

nommen

werden

und

sind

zeitlich

Bauprojekte

vorge-

diesen

abzu-

mit

schliessen."

Dieser

Vorschlag

chflı

entspricht

und

öffentlichen

privaten Interessen und verhindert vorzeitige Auffüllungen; zudenı schaff t

er

Ordnung

für

die

Anpassung

des

Geländes nach einem Bau. Dem Vorschlag von ist

daher, in

Ergänzung zum Vorschlag von

vom 2. Juli 1985, zu entsprechen.

B)

machte

in

seiner

aufmerksam, dass die gemeinsame Garagezufahr t ,

in der zweituntersten und der untersten Zeile Quar tierplanvorschrif ten

hingewiesen

darauf

Einsprache

wird,

auf

die

der

s. 6

zum

über-

wiegenden Teil auf der Parzelle 779 (und nicht auf

der

liegt. In der 8.untersten Zeile

von

Parzelle Nr. 2 0 6 1 )

s. 1 0 der Quar tierplanvorschrif ten sollte es heissen: "die drei oberirdischen Parkplätze ... beiden oberirdischen Parkplätze).

(und nicht die

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nd

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von

beanstandet Fürsprecher

in seiner Einsprache vom 2 4 . Mai

1985

Ar t. 4.3 lit. a der Quar tierplanvorschrif ten in zweierlei Hinsicht:

bemängelt,

Kostenanteils

dass der

von

der

Sicherstellung

Zur ahr tsrampe

nichts

F-G

des

gesagt

werde. Er hält die Bestimmung über das Mass, die Ar t und den

Zeitpunkt

der

Sicherstellung

als

ungenügend.

Er

schlägt dafür folgenden Text vor:

_

"Sie hat ihm die Erstellungskosten dieses Garageteiles sowie ihren Anteil an den Kosten der Zuf ahr t F-G durch eine Barkaution. 'von Fr. l00'000.-- sicherzustellen. Die Sicherstellung ist vor Baubeginn bei der Bündner Kantonalbank in Silvaplana zu leisten und muss als Auflage in die Baubewilligung aufgenommen werden. Ueber die Barkaution kann der Eigentümer von Parzelle 789 bis zur Höhe des Kostenanteiles der Eigentümerin von Parzelle 780 verfügen, sobald er der Bank die vom bauführenden Architekten visierte Abrechnung über die betreffenden Bauteile vorlegt." Im weiteren wünscht

einen Zusatz zu

Ziffer

4.3 lit. a der Quar tierplanvorschrif ten für den Fall,

dass der

Eigentümer

:ff 8;

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Auf trag von

Er

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sprechend zu korrigieren.

Im

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Diese versehen sind den Angaben von

C)

der

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Parzelle

Nr.

780

über

die

Parzelle Nr. 7 8 9 eine provisorische Zufahrt erstellen kann. Dieser soll lauten: "Nach der Erstellung der Garage mit Zusatzrampe auf Parzelle Nr. 789 hat die Eigentümerin der Parzelle 780 diese Zuf ahr t aufzuheben und in eigenen Kosten den früheren Zustand des Geländes herzustellen.

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bei der Ueberbauuhg =der ,._

Parzelle Nr. 789 gegenüber der Parzelle Nr. 780 effie Grenzabstand von 7 m, und zwar als "Preis" für das unentgeltlich gewährte Entgegenkommen

für

den bütein-

bezug der Garageplätze.

Die Par teien haben während mehrerer Monate miteinander verhandelt. Es scheint, dass sie leider keine Einigung erzielt haben. Gestützt auf das Schreiben, das

am 29. Oktober 1985

zugestellt

hat,

kann

nun

der

Abschluss

des

Quar tierplanes nicht mehr länger hinausgeschoben wer-

den.

sind wie folgt zu entschei-

Die Anträge von den:

A ) Die Einigung zwischen den Eigentümern der Grundstücke

Nrn.

780

Ziffer

und

789

war

bis

jetzt

nicht möglich.

In

4.3 der Quartierplanvorschrif ten ist daher der

Zeitpunkt vom l. Juli 1985 zu streichen und durch den

"l. Mai 1986" zu ersetzen. Da vorher allein schon aus Witterungsgründen können,

keine

entstehen

für

Bauten

die

ausgeführt

Par teien durch

werden

die

Ver-

schiebung des Zeitpunktes keine Nachteile. Kommt diese Einigung bis dann nicht zustande, so

kann jeder Be-

teiligte

Quar tierplanvor-

gemäss

Ziffer

9.4

der

schrif ten den Gemeindevorstand anrufen. Gegen dessen

Entscheid

kann,

Quartierplanes,

gleich beim

wie

gegen

den

Verwaltungsgericht

Erlass

des

rekurrier t

werden.

Wenn die Eigentümer des Grundstückes Nr. 7 8 9 als erste bauen sollten, entstehen ihnen für Garage teil

mit

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Schliesslich wünscht

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den schraffier ten

Rampe Mehrkosten, denen kein Vor teil

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wog «s<,=e~*'* - 6 , ~§' C*-

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,Q: entgegensteht. Hingegen haben sie die genau g l á c .tzen Abstellplä den Rampe zu erstellen, ob diese

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Er

begründet.

ist

daher nicht

diese Rampe ist

abzulehnen

ebenso

neu

die

wie

vorgeschlagene Formulierung betr. Sicherstellung, die nach.

die

Gemeindevorstandes

des

Auffassung

der

beidseitigen Interessen zu einseitig gewichtet.

B)

ten.

Quartierplan vorschrif

Die

enthalten

Be-

keine

stimmung darüber, was mit einer allfälligen Zufahrt

über

die

Parzelle

Nr.

780

zu

den

unterirdischen

auf

der

Parzelle

Nr.

789

Abstellplätzen

geschehen

soll. Hie für unterbreiten die Einsprecher einen guten

Vorschlag. Diesem ist zu entsprechen; insoweit ist die Einsprache gutzuheissen.

C)

In

den öffentlich aufgelegten Gestaltungsplänen wird

der minimale Grenzabstand eines Gebäudes auf Grundstück Nr. 7 8 0 auf

festgelegt.

Es

6m und nicht, wie behauptet, auf

besteht kein

An

der

Regelung

Abstellplätze

sind

auch

zukommen.

Anlass,

für

die

die

7m,

zurück-

darauf

unterirdischen

Eigentümer

des

Grund-

stückes Nr. 7 8 9 interessiert, wäre doch sonst eine für sie

ungünstige

Belastung

des

Gar tens

südlich

ihres

zur

Parzelle

ist

daher

in

Der Quar tierplan Clos entspricht mit den gemäss Ziffer

2.1

Zukünftigen Hauses mit einer Zufahrt Nr.

780

unvermeidbar.

Die

Einsprache

dieser Hinsicht abzulehnen.

2.2

beschlossenen Ergänzungen und Aenderungen den öffentlichen

und privaten Interessen. Er ist daher zu erlassen.

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der Parzelle Nr. 7 8 0 erstellt wird. Der Antrag nach einer Sicherstellung für

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das Haus dienen, das auf

ihren Neubau oder auch für

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Den

Eigentümern

tretern ist

den in

resp.

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deren

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Exemplar der Quar tierplanvorschriffien "«mi±:7

ein

Ziffer

Quar tierplangebiet

im

›-- ...'_.

dieser

2.2

Vorschriften

erwähnten

Plänen

zuzustellen.

2.4

Der Quar tierplan ist gemäß Ziffer

9.2 der Quar tierplanvor-

schrif ten dem Grundbuchamt in St. Moritz zum Vollzug anzumelden, soweit der Quar tierplan durch dieses zu vollziehen ist.

2•5

Die Quar tierplankosten sind gemäß Ziffer 9.3 der Quartierden

planvorschrif ten

`

beteiligten

in

Grundeigentümern

Rechnung zu stellen.

3. beschliesst

3 l ı

Die während der öffentlichen Auflage gegen den Quar tierplan

Clos eingegangenen Einsprachen werden gemäss den Erwägungen entschieden.

3. 2

Der Quar tierplan Clos wird hiermit gestützt auf die öffentliche Auflage mit den Abänderungen und Ergänzungen gemäß Entscheid über die Einsprachen beschlossen.

3• 3

Der

vorliegende

Beschluss

ist

den

Grundeigentümern

im

- unter Beifügung eines Exemplares der Quar tierplanvorschrif ten und der Pläne - mitzuteilen.

Quar tierplangebiet

3 4 ı

Die

Kosten

des

Quar tierplanverf ahrens

Ziffer 9.3 der Qual tierplanvorschrif ten.

regeln sich

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nach

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Einsprecher, deren Einsprache teilweise abgewiesen . ._; .-' . * gj-. ng$e~ch§ Verwaltu beim Tagen 0 2 t innen dagegen können ist, 994 <;¬\/ .1 des Kantons Graubünden Rekurs einlegen. f`š2vg±~rY?'f '

3. 6

Wenn der vorliegende Beschluss rechtskräf tig geworden ist, ist dies den beteiligten Grundeigentümern und dem Grund-

ı

buchamt in

St.

Moritz schriftlich mitzuteilen. Zudem ist

die Rechtskraftt des Beschlusses öffentlich bekanntzugeben.

Der Gemeindevorstand von Silvaplana Der Gemeindepräsident: HIS

Der Gemeindekanzlist: f

Silvaplana, den

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3790_V_QP_Clos_QPV.pdf

VSCHINAUNCHA DA SILVAPLAUNA zu'BN„Q0ä 7513 GEMEINDE SILVAPLANA

(02//E136

TEL O82 /481 34

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Der Gemeindevorstand von Silvaplana

aufgrund von eingehenden vorarbeiten und von Quar tierplanversammlungen

erlässt am

Dezember 1985

gestützt auf das Baugesetz der Gemeinde Silvaplana vom 29.2.1980/26.2.1981, insbesondere von Ar t. 49 Baugesetz, und gestützt auf das Quar tierplangesetz der Gemeinde Silvaplana vom 2 9 . März 1976,

den Quartierplan Clos in Surlej

mit den nachfolgenden Vorschriften

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und beteiligtes Grundeigentum

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D 1. Begrenzung des Qualtıerplangebıetes.

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Parzellen nummern und -eigentümer Das Quar tierplangebiet Clos umfasst die

folgenden Parzellen

mit

Grundbuchamtes

den

Grundeigentümern

(Auszug

des

St.

Moritz vom 2 7 . März 1 9 8 4 ) :

a) Parzelle Nr.

779

b) Parzelle Nr. 1949

c)

Parzelle Nr. 7 8 0

d)

Parzelle Nr.

789

beide vor treten durch

e)

l.2

Parzelle Nr. 2 0 6 1

Qualtierplangrenzen

Die

Grenzen des Quar tierplangebietes ergeben sich aus dem

Altbestandplan der

l• 3

vom 2ı.2.ı983.

Bauzonen~ Die

Parzellen

Nr.

780

und Ihr.

Wohnzone I , die Parzellen Nr. in

der Wohnzone IV,

2061

befinden sich

jıı

der

7 7 9 und nr. 1 9 4 9 befinden sich

von der Parzelle Nr. 7 8 9

befinden sich

ca. 1 0 9 5 m2 in der Wohnzone I und ca. 8 9 5 m2 in der wohnzone IV.

3

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.

Bestehende Bauten

Die

Parzelle Nr. 1 9 4 9

ist

mit

Die

einem Wohnhaus überbau

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übrigen Parzellen sind unüberbaut.

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Nähere Angaben über das circa-Flächenmass der Parzellen ent-

hält die

Albestandestabelle der

vom

21. Februar 1 9 8 4 .

2. Einleitung

2 l ı

Zielsetzung Der Quar tierplan dient den Zielsetzungen, die in

Ar t. l des

Quar tierplangesetzes

aüfgeführ t

der

Gemeinde

Silvaplana

sind.

2.2

Pläne Folgende Pläne der Planpar tner Madulain AG,

Madulain, bilden

Grundlagen und integrierende Bestandteile

des vorliegenden

Quar tierplanes;

- Altbestandesplan vom 15. Februar 1985 - Gestaltungsplan l : 5 0 0 , vom 15. Februar 1 9 8 5 - Erschliessungsplan l:500, vom 15. Februar 1 9 8 5

- Plan unterirdische Garagen und Aufschüttungen l : S 0 0 , vom 15. Februar 1985 2•3

Tabellen

Die

Altbestandestabelle

Neuzuteilungstabelle Madulain AG

vom

vom

15.

Februar

15. Februar

bilden gleich wie

die in

1985

1985

und

der

Planpar tner

Ziffer

2.2

erwähnten

zwei Pläne Grundlagen und integrierende Bestandteile

vorliegenden Quar tierplanes.

die

des

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Quar tierplanvorschrif ten und Gemeinde recht

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Die vorschrif ten zum Quar tierplan gehen, wenn und\šoeıtè \ I

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mit dem geltenden Planungs- und Baurecht der Gemeinde¬hich"/

übereinstimmen, vor. Enthalten die Quar tierplanvorschrif ten

sind die

keine oder keine abweichende Regelung, so

geltende

Gesetzgebung der Gemeinde und das übergordnete Planungs- und Baurecht massgebend.

2.5

Quar tierprofilierung

Bei

der öffentlichen Auflage

kante

der

Eckpunkte

nach

Quar tierplanes sind mar-

des

Gestaltungsplan

als

Richtlinie

möglichen Ueberbauung gegenüber den Nachbargrundstücken

profilieren.

Der

Gemeindevorstand

stellt

einen

zu

Profilie-

rungsplan auf.

2 6 ı

Quar tierplan-verf ahrenseinleitung Das Quar tierplanverf ehren wurde gestützt auf den Generellen

Gestaltungsplan der leitet;

Gemeinde vom 30.3.1976/23.8.1976

die Einleitung wurde am

1 0 . Mai 1 9 8 3

am

einge-

Anschlag-

brett der Gemeinde und in der Engadinerpost vom 31. Mai 1983 öffentlich publizier t. Die

Einleitung

Quarta Mor ta. Am

schrif tlich

umfasste

das

gesamte

Quar tierplangebiet

3. Oktober 1983 wurde den Grundeigentümern

mitgeteilt,

dass

der

Teilquar tierplan

Clos

vorgezogen werden soll. Dagegen erhob kein Eigentümer Einwendungen.

3. Altbestand, Neuzuteilung, Dienstbarkeiten und Anmerkungen

3 l ı

Altbestand Der Altbestand und alle Angaben, die dazu gehören, ergeben

sich aus der Altbestandtabelle und dem Altbestandesplan.

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3 2 ı

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Neuzuteilung

n

Die Neuzuteilungstabelle ordnet verbindlich den neuen

`3.-.zu f An

der durch den Quar tierplan elf assten Parzellen, de r\\ meldung des Gemeindevorstandes hin vom Grundbuchamt ritz

im Grundbuch entsprechend angemerkt wird. Die

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zellen gemäss Altbestandesplan bleiben bestehen.

3 3 ı

Landabtausch

Es erfolgt kein Landabtausch.

3 .4

Bauverbote a)

Die beiden im Grundbuch eingetragenen gegenseitigen Bau-

Parzellen Dun

779

und Nr.

1949

verbote auf

Teilen der

bleiben für

die Parzellenteile außerhalb der Baulinien

(gemäss Gestaltungsplan) bestehen. Wenn und soweit sie sich auf die Parzellenteile innerhalb der Baulinien des Gestaltungsplanes beziehen sollten, werden sie aufgehoben und im Grundbuch gelöscht. Die Bauverbote werden auch insofern aufgehoben und im Grundbuch gelöscht, als sie sich unter dem Boden auf den Bereich der Autoeinstellräume und der Zuf ahr t dazu beziehen sollten. b)

Oberirdische

Bauten.

und, soweit

sie

dürfen. nur innerhaltı

der Baulinien

:in Gestaltungsplan ausdrücklich aufge-

führ t worden sind, bei Einhaltung der im Gestaltungsplan vorgesehenen Abstände, errichtet werden. Die übrigen Parzellenteile sind dauernd grün zu erhalten; eine zusätzli-

che Ueberbauung oder eine Nutzungsänderung sind für alle Zeiten ohne Zustimmung der Gemeinde, und

der

am

Grundeigentümer nicht zulässig.

Quar tierplan

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der beteiligten

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Uebrige Dienstbarkeiten

Unter

Vorbehalt

übrigen,

bei

von

der

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3.4

Ziffer

Einleitung

R,

des

die

weråefi

a)

Quar tierpranefšf

.»~š~y

bestehenden Dienstbarkeiten beibehalten.

3 6 ı

Zuf ahr ten und Autoeinstellräume ( Z u f ahr ten gemäss Erschliessungsplan und Plan der unterirdi-

schen Garagen und Aufschüttungen) a)

Die Zufahrt zu den neuen Gebäuden auf den Parzellen Nrn. 7 8 0 und Nr. 7 8 9 erfolgt mittels einer gemeinsamen Abzweigung bei Punkt F ab der Gemeindestrasse via dals Clos.

b)

Die Eigentümer der Parzellen Nrn. 780 und 7 8 9 sorgen für die Erstellung der nötigen Parkplätze für auf

ihren Grundstücken selber;

die Wohnungen

diese sind unterirdisch

anzulegen. Von Punkt F bis zum Punkt G führ t eine gemeinsame Garagezufahr t zu den Parzellen Nr. 7 8 0 und Nr. 789 zur unterirdischen Garage :I.

Die

Garageneinf ahr t

liegt

auf der Parzelle Nr. 789. Die Zufahrt zum Garagen teil

für

die Parzelle Nr. 7 8 0 erfolgt über die gemeinsame Zuf ahr t und durch den Garagenteil auf der Parzelle Nr. 789. c)

Die Zuf ahr t zu den neuen Gebäuden auf den Parzellen Nrn. 7 7 9 und 2 0 6 1 erfolgt

über eine gemeinsame Abzweigung A ab

der Gemeindestrasse via dal Zar dir. Diese

Quar tierzuf ahr t

Teil A-C liegt auf der Parzelle Nr. 7 7 9 und dient als Zuf ahr t zu den Garagen der Parzellen Nrn. 7 7 9 und 2 0 6 1 ; sie führ t über die Parzelle Nr. 1925, die der Gemeinde Silvaplana gehört und in ihrem Eigentum verbleibt.

Ab

Punkt

c führ t eine gemeinsame Garagezuf ahr t

Parzellen Nrn. 779 und 2061

zur

für

die

unterirdischen Gemein-

schaf tsgarage II für die Parzellen Nrn. 779 und 2 0 6 1 . Die unterirdische Garage II liegt auf

der Parzelle Nr.

779,

die gemeinsame Garagezuf ahr t zum überwiegenden Teil auf der Parzelle Nr. 7 7 9 .

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Art. 1 ab

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Die

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führ t von deëš 41

Zuf ahr t zur Parzelle Nr. 1 9 4 9

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Clos aus in östlicher Richtung über die Parzelle šrJ§ l 9 2 5 \

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die der Gemeinde gehört. Bevor der vorliegende Quar tierplan rechtskräf tig

erklär t

wird, ist sicherzustellen, dass für die Zuf ahr t über die Abzweigung A eine Rodungsbewilligung gewährt wird.

3 7 ı

Die genauen Abgrenzungen der in

Ziffer

3.6 erwähnten unter-

II werden von den Eigentümern der Parzellen

irdischen Garage

4.4 festgelegt.

Nrn. 7 7 9 und 2 0 6 1 unter Beachtung von Ziffer Mit der Er teilung der Baubewilligung für

diese Garage haben

die Eigentümer der Parzellen Nrn. 7 7 9 und 2 0 6 1 einen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen von den belasteten Grundeigentü-

mern ein unentgeltliches dauerndes Baurecht meinschaf tsgarage

Anspruch

zu,

Baurecht

auf

für

diese Geder

Es

steht

ihnen

ihre

Kosten

öffentlich

wird.

eingeräumt

dieses

beurkunden und im Grundbuch eintragen zu lassen.

3•8

Wege a)

Der

Zugangsweg zu

Parzelle Nr. 2 0 6 1 , Teil C-D führ t ab

Garageeinfahnt über die Parzelle Nr. 7 7 9 . b)

Der Hauszugang zu den Bauten auf erfolgt ab der via

Parzelle Nr. 780

der

dals Clos, bei Punkt H bis zum Punkt Dieser

Hauszugang dient

über die

Parzelle Nr.

789.

zugleich als

Hauszugang zu

den Bauten auf

J,

der Parzelle

Nr. 789.

3• 9

Eigentum und Nutzung für Zufahrten, Zugänge und Wege Der Boden für die Zuf ahr ten, Zugänge und Wege gemäß Ziffer 3.6 und 3.8, deren ungefähre Lage im Plan Unterirdische Garagen und Aufschüttungen sowie im Erschliessungsplan eingetragen

ist,

wird von allen Grundeigentümern unentgeltlich

zur Benutzung zur Verfügung gestellt;

er verbleibt im Eigen-

tum der bisherigen Grundeigentümer. Die und

Wege

dürfen

von

dem

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direkt

Zuf ahr ten,

Zugänge

Begünstigten und ihren

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8 Rechtsnachfolgern sowie ihren M i e t e r n oder

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den b e t r e

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Stockwerkeigentümern und von Besuche i n dauernd uhren t. " l t I benützt

dass

ohne

werden,

dafür

Dienstbarkeiten

h-

erirıchtet ' u 1

\-:\:=,., \.~ . \,.

werden.

f

3.10 Nutzungsreserve fläche von 6 6

m2

1 9 4 9 noch nutzbare Bruttogeschoss-

kann entweder auf

der Parzelle

Nr.

1949

selber oder auf der Parzelle Nr. 7 7 9 genutzt werden. Erfolgt eine Nutzungsüber tragung auf die Parzelle Nr. 7 7 9 , so ist im Grundbuch beider Parzellen eine entsprechende Dienstbarkeit

einzutragen. Diese darf nach erfolgter

Nutzung nicht mehr

gelöscht werden. 4.

E r s t e l l u n g s - und K o s t e n p f l i c h t e n f ü r S t r a s s e n , Wege und Parkplätze

4 l ı

Das

Gebäude auf

der

Parzelle

Nr.

1949

w i r d wie

bisher

von

der Via dals C l o s e r s c h l o s s e n . Dies g i l t auch f ü r einen a l l -

fälligen Ziffer

4 2 ı

An-

oder

Neubau

auf

dieser

Parzelle

auch

(siehe

3.6 d)-

Gemeindestrasse und Gemeindewege

Ein allfälliger Ausbau der Quar tierstrassen via und via

dals Clos

dal Zar dir erfolgt ausserhalb des Quar tierplanver-

f ahrens nach den Emstimmungen des Strassenreglementes der Gemeinde Silvaplana (derzeit gültiges Reglement vom 1 8 . Ok-

tober 1 9 7 6 ) 4.3

Z u f a h r ten

a)

D i e Z u f ahr t F-G w i r d m i t

u n d Zugänge

dem Garagen t e i l

deren E i g e n t ü m e r n e r s t e l l t .

sowie im

Die

Erstellungs_

jene der Garagendurchf ahr t

Verhältnis

zu

der P a r z .

789

und Unterhaltskosten

(gekreuzt m a r k e r t )

werden

789

und 780 a u f g e t e i l t .

dem E r s t bauenden i n n e t 60

Der

Tagen n a c h dem

V o r l i e g e n der b e r e i n i g t e n B a u a b r e c h n u n g seinen K o s t e n a n t e i l ZU

erstatten.

von

den Grundeigentümern e r s t e l l t e n G a r a g e p l ä t z e n

u n t e r den E i g e n t ü m e r n der P a r z .

Z w e i t bauende h a t

auf

z

r

. n

l

<*r

I

'~ *zu-.

Die auf der Parzelle Nr.

I

4

A

-~

9

ıııı

Wird

der* G a r a g e n t e í l

auf

der P a r z .

780

vor

MT 056 * \ " › ~ EF u~ı dem Garagenteiåtß l

z

der P a r z . 789 e r s t e l l t ,

so k a n n dafür- n a c h Absprache m i t l š e

.

Eigentümer der P a r z . 789

f ü r einen Garagen t e i l

e i n e provisorische Zuf ahr t über d i e

P a r z . 789

auf

der Palåz. W80 * . Werder

1›,

¬ı....

~. s

-

0

Nach E r s t e l l u n g der Garage m i t

Zuf ahr tsrampe auf P a r z .

hat

die

Eigentümerin von P a r z . 780

und

in

eigenen Kosten den früheren Z u s t a n d

789

diese Z u f ahr t aufzuheben des Geländes her-

zustellen.

D i e E i g e n t ü m e r i n der- P a r z .

die

780

hat

dem E i g e n t ü m e r der P a r z .

v o l l e n Kosten des s c h r a f f i e r ten G a r a g e n t e í l s m i t

ihren A n t e i l

den Kosten der Z u f ahr t F-G u n d der G a r a g e n d u r c h -

(gekreuzt m a r k e r t )

sicherzustellen.

die

in

Erstellungskosten sowie

durch eine B a r k a u t i o n von F r .

Die Sicherstellung ist

Bündner Kantonalbank Auflage in

die

er

Si l v a p l a n a zu

leisten

vom

betreffenden B a u t e i l e v o r l e g t .

Sollte

mit

789 n i c h t

e r f o l g t e r S i c h e r s t e l l u n g begonnen werden,

der Eigentümerin von P a r z . 780

Die

verfügen, sobald

bauführenden A r c h i t e k t e n v í s í e r t e Abrechnung

Garage und der Zuf ahr tsrampe auf P a r z . seit

und muss a l s

B a u b e w i l l i g u n g aufgenommen werden. Ueber d i e

der Bank die

über d i e

150'000.--

vor Baubeginn bei der

B a r k a u t i o n k a n n der Eigentümer von P a r z . 789

b)

der V e r b i n -

ersetzen. S i e

f ahr t

ihm

789

dungsrampe zu an

hat

dem Bau der

i n n e n t 5 Jahren

steht d i e

Barkaution

wieder zur f r e i e n V e r f ü g u n g .

Zuf ahr t von Punkt A über B und C zur unterirdischen

Einstellhalle

der Parzellen oh

drei oberirdischen Parkplätze an

779

und Nr. 2 0 6 1 ,

die

der

Zufahrt sowie

der

gemeinsamen oberirdischen Hauszugänge sind vom Erstbauenden gemäss Gestaltungs-/Erschliessungsplan zu

erstellen.

Die Bauprojekte sind den übrigen angeschlossenen Grundeigentümern zu unterbreiten und sollen ohne deren Zustim-

mung nicht ausgeführt werden. Im

Falle von Meinungsver-

schiedenheiten entscheidet der Gemeindevorstand oder ein von ihm beauftragter Fachmann endgültig. Die

drei ober-

irdischen Parkplätze dienen beiden Parzellen.

Die Abs.

Kosten für l.

die Projektierung und Erstellung

aufgeführten

gemeinschaf tlich

genutzten

der

in

Anlagen

werden im Verhältnis der gemäß Neuzuteilungstabelle zu-

lässigen

Bruttogeschossflächen

Grundeigentümer aufgeteilt.

auf

die

<.

'r~

x

erstellt

angeschlossenen

%

š

„X P

_¬«

-.

10

Q

Q*WT 0-de*da

.

.

bauenden vorzufinanzieren. Später bauende Grundeigentümer \ A

*u

haben ihren Anteil dem vor finanzierenden Grundeigentümer~ bwz. seinen Rechsnachfolgern erst bei Beginn der eigenen Ueberbauung (Schnurgerüstabnahme) zu

leisten.

Bei

lich gestaffelter Erstellung der Neubauten ist kaufssumme für

zeit-

die Ein-

jedes bewilligte Gebäude entsprechend der

ausgeführten Bruttogeschossfläche gesondert zu entrichten

unter Einbezug eines anteilsmässigen Beitrages an ev.noch ungetilgte

Vorfinanzierungsleistungen

früher

bauender

Grundeigentümer.

Die

Höhe des Beitrages der später anschließenden Grund-

eigentümer

wird

aufgrund

der

ausgewiesenen

Projektie-

rungs- und Erstellungskosten ohne Zins, jedoch unter Be-

rücksichtigung der eingetretenen Geldwer tveränderung gemäss Landesindex

allfälligen

der

Konsumentenpreise

Minderwer tes

abzüglich

eines

der Anlagen durch Schäden oder

Abnützung ermittelt.

Der Erst bauende ist

verpflichtet, den übrigen beitrags-

pflichtigen Grundeigentümern innent 6 Monaten nach Bauvollendung ein Doppel der Bauabrechnung samt zugehörigen Belegen über sämtliche Projektierungs- ınui Erstellungskosten zuzustellen.

Die Unterhaltskosten für die wege, die Zufahrt und die

gemeinschaf tlichen Zugangs-

drei oberirdischen Parkplätze

gehen bis zum Anschluss weiterer Grundeigentümer zulasten des Brstbauenden. Nach erfolgtem Einkauf einzelner oder mehrerer Grundeigentümer werden die Unterhaltskosten von den Berechtigten im

gleichen Verhältnis wie

die Projek-

tierungs- und Erstellungskosten getragen.

c)

Die

Zugänge zu

ihren Gebäuden haben die Grundeigentümer

selber zu erstellen

und zu unterhalten.

Der

es Gi

da '=;

Die projektierungs- und Erstellungskosten sind

Zugang

zu

<;f y-„l

'r 08 § 3 " 8% ~(

z› ,QM

ll

Art. 3 'a

ZU

einem Neubau auf der Parzelle Nr. 7 8 0 ist von K b i *'* K\ 1-:_ I 1, deren Eigentümerin auf eigene Kosten zu erstellen `~tı=.ndı:;. zzgb

'\.,_.

/'

* j

. . J'

unterhalten; von H bis K tragen die Eigentümer der Par-

zellen Nrn. 780 und 789 die Kosten der Erstellung und des Unterhalts je zur Hälfte.

4 4 ı

Autoabstellflächen a ) Für jeden Neubau sind die gesetzlichen Autoabstellflächen

in unterirdischen Garagen zu

erstellen. Zusätzlich sind

auf der Parzelle Nr. 7 8 9 vier und für

779

und

plätze:

2061

zusammen

drei

die Parzellen Nrn.

oberirdische

auf' der' eigenen. Parzelle

zu

Besucherpark-

erstellen.

Erstel-

lungs- und Unterhaltskosten werden unter den beteiligten Grundeigentümern h a l b e r t. b ) Für

die Parzellen Nrn. 780 und 7 8 9 sind die unterirdi-

schen Autoeinstellräume je auf

den Parzellen selbst zu

erstellen und zu unterhalten (siehe Ziffer 3 . 6 b ) c ) Die gemäss Erschliessungsplan für

die Parzellen Nrn. 779

und 2 0 6 1 vorgesehene unterirdische Autoeinstellhalle ist vom Erst bauenden zu

projektieren ınui zu

erstellen.

Das

Bauprojekt ist den übrigen Grundeigentümern zu unterbrei-

ten und soll ohne deren Zustimmung nicht ausgeführt wer-

den. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Gemeindevorstand oder ein von ihm beauftragter Fach-

mann endgültig. Bei gestaffelter Ueberbauung steht es den

früher bauenden Grundeigentümern frei, nur die

von ihnen

benötigten Garagen teile zu erstellen.

Die

Kosten

für

die

Projektierung

und

Erstellung

der

unterirdischen Autoeinstellhalle werden im Verhältnis der jedem

Grundeigentümer

Fläche

aufgeteilt.

zustehenden

Zusätzlich

Brutto-wohngeschoss-

gewünschte

Abstellplätze

sind von den Interessenten selber zu finanzieren.

§<.›<*MTQ*9«)) .,§›ı "ff 2

12

\

/

/

/

wird die ganze unterirdische Einstellhalle vom Erššbån

e

erstellt, sind sämtliche projektierungs- und Erstei;u g s k o ~ steh von ihm vorzufinanzieren. Später bauende Grund

mer haben ihren Anteil dem vor finanzierenden Grundeigentümer bzw. seinen Rechtsnachfolgern erst

Beginn der eigenen

bei

(Schnurgerüstabnahme) :na leisten.

Ueberbauung

gestaffelter Erstellung der Neubauten ist für

Bei

zeitlich

die Einkaufs summe

jedes bewilligte Gebäude gemäß zustehender Brutto-wohn-

geschossfläche

des

gesondert :na entrichten unter Einbezug

anteilmässigen Beitrages an alle ff alls noch ungetilgte vorfinanzierungsleistungen früher bauender Grundeigentümer. Offen-

Für die Ermittlung der Höhe des Beitrages sowie die

legung der Bauabrechnung gelten sinngemäss die Bestimmungen

von ziff. 4.3 b ) Abs. 4 und 5. Erstellt der Erstbauende die unterirdische Einstellhalle in

Autoabstellplätze

zähligen

über die vorläufig über-

das Recht,

vollem Umfang, hat er

zum

bis

Einkauf

übrigen

der

Grundeigentümer zu verfügen.

Erstellt der Brstbauende nur den von ihm benötigten Garageteil, gehen sämtliche damit zusammenhängende Projektierungsdes

zulasten

Erstellungskosten

und

Eine

Erstbauenden.

Beteiligung der übrigen Grundeigentümer findet nicht statt.

Diese

haben

eigenen

Garageteiles

Kosten für

der

späteren

Ausführung

sämtliche

eigenen

Kosten

bei

indessen

allfällige bauliche

Anpassungen zum

ihres

sowie die

die

bereits

vorhandenen Anlagen zu übernehmen. Die Unterhaltskosten für die unterirdische Autoeinstellhalle

gehen bis des

zur

Anschluss

weiterer

Grundeigentümer

Nach

erfolgtem

Einkauf

Erstbauenden.

mehrerer

Grundeigentümer

gleichen Verhältnis wie tümern aufgeteilt.

werden

die

off

x/ gent;§'

zulasten

einzelner

Unterhaltskosten

oder im

die Baukosten unter den Grundeigen-

Q85 «WT in? * aø

\

13

/

1

d)

ı{ftden _

Alle vorgeschriebenen unterirdischen Parkplätze T !

Wohnungen zu verbinden und dürfen nicht gesondert werden. Mit

ı .

.

`\

e { au f tu x

I

Zustimmung des Gemeindevorstandes dürfen-':'so1 c h c ; /

Plätze an Dritte vorübergehend vermietet werden.

4 5 ı

Ueber

den

unterirdischen

nicht

überbaut. werden,

Autoeinstellräumen

eine Erdschicht

aufzutragen. Diese Erdschicht ist

ist,

soweit

von 'wenigstens

möglichst natürlich

40 zu

sie

cm be-

grünen. Sie soll nicht über den gewachsenen oder zulässigerweise aufgeschütteten Boden hinausragen. Für die unterirdische Garage I ist

der Plan Unterirdische Garagen und Amfschüttungen

1-500 maßgebend.

4 6 ı

Beleuchtung privater Strassen und Wege Eine

allfällige

Privatstrassen-

und

Privatwegbeleuchtung

hat

durch Weg leuchten zu erfolgen. Die Erstellung und der Unterhalt sind im

Nordteil im

Verhältnis der BGF gemäss Neuzuteilungs-

tabelle durch die Grundeigentümer zu tragen.

4 7 ı

Schneeräumunq privater Strassen und Wege Die

Schneeräumung der Privatstrassen und -Wege ist

Grundeigentümer. Die geteilt wie

die

Sache

der

Kosten werden im

gleichen Verhältnis auf-

Erstellungskosten. Auf

den Garagezuf ahr ten und

den Parkplätzen ist der Schnee bei Bedarf zu räumen.

5. Zivilschutz anlagen Die

Erstellung

der

Z i v i l s c h u t z anlagen

regelt

sich

nach

jeder

Bauherr

chlägigen R e c h t .

Vor

der Baueingabe h a t

sich

Gemeinde

zu

erkundigen,

seine

hat.

darüber

g

2:

wie

er

Pflicht

zu

dem

eins-

bei

der

erfüllen

14 /

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--1

å

6 . Versorgungsanlagen

'Q <. na-"..

6 l ı

»so

Parzelle Nr. 1 9 4 9

g

1

J

.r.'¶` 1V""

›:~¬~

ist mit den bestehenden

Das Gebäude auf der Parzelle Nr. 1949

Hausanschlüssen erschlossen.

6 2 ı

Dimensionierung und Ausführung

haben

den

Bedürfnissen des Quar tierplangebietes zu entsprechen; sie

wer-

Dimensionen

und

Ausführung

von

Versorgungsanlagen

den von der Gemeinde bestimmt.

6 3 ı

Meteorwasser

Meteorwasser

ist

entweder zu

versickern oder mit

einer

offen

geführten Meteorwasserleitung in den Bach südwestlich der Par-

zelle Nr.

2061

zu

führen. Ueber die

zu

treffende Lösung und

über deren Kostenfolgen haben sich die Grundeigentümer zu einigen, bevor der erste sein Grundstück überbaut.

6 4 ı

Schmutzwasser a)

Das Schmutzwasser ist bei den bestehenden Schächten T, U, V ,

w gemäss Erschliessungsplan in die Die

Kosten

einer

allfälligen

Schmutzwasserleitung

von

W

Kanalisation einzuleiten.

Verlegung

bis

U

gehen

zulasten der Eigentümer der Parzellen Nr,

b)

Die Leitung von Q bis T ist so

der

je

bestehenden

zur

Hälfte

7 8 0 und 7 8 9 .

zu dimensionieren, dass alle

Gebäude der Parzellen Nrn. 779 und 2 0 6 1 anschliessen können.

c)

Die Leitung S

- T

wird vom Erst bauenden bis zum Schacht T

fer tiggestellt, wobei die Anschlüsse

in

den Schächten

für

die Späteranschliessenden ausgearbeitet werden müssen.

d)

Die Erstellungskosten der Leitung S

- T werden gemäß berei-

nigter Bauabrechnung im Verhältnis der Bruttogeschossflächen gemäß Neuzuteilungstabelle vom 15.2.1985

wann Erst bauenden

den anderen Grundeigentümern in Rechnung gestellt. Die lungsfristen richten sich nach Ziffer 4 . 3 lit. b.

Zah-

/

es e)

§.

in

Nach der Abnahme der Leitung S

MT On¬

°«

ı ad«

T durch die Gemeir1E__

5

diese unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über:?.,

-Ü

l

•

*v er, ı

°?š'8††3rer'§3l° 6 5 I

Wasserversorgung a)

Die Gebäude auf der Parzelle Nr. 7 8 9

werden direkt an

Gemeinde-Hydrantenleitung längs der Via

dals

oberen Gebäude auf der Parzelle Nr. 7 7 9

direkt an

meinde-Hydrantenleitung

dal

schlossen,

ohne

dass

längs

die

der

Via

die

Clos und die

die Ge-

Zar dir

ange-

Hauptwasserleitung' verlegt. wird;

muss diese dennoch verlegt werden ı

so gehen die Kosten zu-

lasten des Eigentümers der Parzelle Nr. 7 7 9 . Die Gebäude auf der Parzelle Nr.

7 8 0 werden von der Via dals Clos her

die Parzelle Nr. 7 8 9

über

gemäss vorheriger Absprache erschlos-

sen.

b)

Die Gebäude auf den Parzellen Nrn. 7 7 9 unten und 2 0 6 1 werden mittels einer Nebenleistung von B bis D bei B an

die Gemein-

defiydrantenleitung längs der Via dal Zar dir angeschlossen.

c)

Der Erstbauende erstellt die Leitung samt dem für die andere Parzelle nötigen T-Abzweiger von B-D-

d)

Die E r s t e l l u n g s - und die U n t e r h a l t s k o s t e n der

B-D

werden

auf

Grund

von

bereinigten

Wasserleitung

Abrechnungen

H ä l f t e den Grundeigentümern der P a r z e l l e n Nrn. belastet.

Die

Zahlungsfristen

richten

sich

779

nach

je

zur

und 2 0 6 1

Ziffer

4.3

l i t . b.

e)

Der Hydrant bei B wird vom Erst bauenden der Parzellen Nrn. 7 7 9 und 2 0 6 1 erstellt; die Bruttogeschossfläche 15.2.1985

Ziffer

Kosten werden im

gemäß

aufgeteilt. Die

der

Verhältnis der

Neuzuteilungstabelle

vom

Zahlungsfristen richten sich nach

4 . 3 lit. b. Nach der Abnahme geht der Hydrant kosten-

los in das Eigentum der Gemeinde über.

ı

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16

e(\****T O' °

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5

6 6 ı

Abgaben an

Die

Grundeigentümer haben an

Q:

o

die Kosten der Gemeinde

schliessungsanlagen nach dem geltenden

Abgaben

Recht

Erstellungs~

Gemeinde

nach

und

der

Ausbaukosten

Er zu

Er teilung

einer

Leitungen

sind

der

Baubewilligung,

aber

vor

von

Baubeginn, sicherzustellen.

6 7 ı

Hausanschlüsse Hausanschlüsse von den öffentlichen Leitungen weg gehen vollständig zulasten der Grundeigentümer. Sie

bleiben in

ihrem Ei-

gentum.

6 8 ı

Duldung der Leitungen

Die

Grundeigentümer haben das Einlegen der Leitungen ınui Hy-

dranten gemäß Erschliessungsplan unentgeltlich zu dulden. Die Gemeinde,

bzw.

die

werke

(gemäss

Ziff.

6.9)

dürfen

diese

dauernd unentgeltlich beibehalten und nach Bedarf unterhalten und erneuern. Dabei verursachte Schäden sind von der Gemeinde

bzw. den werken umgehend und einwandfrei zu beheben.

6 9 ı

Elektrische Leitungen und Schwachstromleitungen Die elektrischen Leitungen und die Schwachstromleitungen werden von den zuständigen Werken erstellt;

sie

sind unterirdisch zu

verlegen. Ziffer 6.8 ist analog anwendbar.

7. Die Ueberbaubarkeit der Parzellen

7 l •

Zeitpunkt der Ueberbauung, Gestaltungsbaulinien

Die Grundeigentümer bestimmen den Zeitpunkt der Ueberbauung ihrer Parzellen frei. Sie haben die

Bauten innerhalb der Gestal-

tungsbaulinien anzuordnen und sorgfältig und gut zu gestalten.

7•2

Anordnung der Häuser

Für

die

gilt der

Anordnung der

Häuser und, der

unterirdischen. Garagen

Gestaltungsplan als Richtlinie. Soll

werden, so ist

ê

2

steh.

Die

i

L

KD

Versorgungsanlaqen

'~

davon abgewichen

in einer Skizze einerseits darzustellen, welche

„(„›**TOg„

ı.

ı

17

*-:^-

«Q

I25°

,'›

Folgen dies f ü r Bauten auf der eigenen P a r z e l l e habéà

nachzuweisen,

andererseits Quartiers

der

samt

die

Gestaltung

nicht

Nachteile

dass

Aussenräume

Gemeindevorstand kann ein Modell auf

áhñ-. - n a :4 i .._

..-__,\_

déšš\\ "*g Asa~„tà « 3

'.

\A.I"

er ıeidëıiıtfı-fiber

K o s t e n des Baugesuchstel-

l e r s verlangen. Die am Quar tierplan b e t e i l i g t e n Grundeigentümer dass

für

die w e i t e r e Ueberbauung des Grundstücks nunmehr die S k i z z e

als

sind anzuhören.

Gemeindevorstand

Der

kann

anordnen,

Grundlage d i e n t . Von der Anordnung der unterirdischen Garage I

vernehmen der

Grundeigentümer

Ein-

kann nur im

der Parzellen Nrn.

789

und

780

abgewichen werden.

7.3

Abweichungen Innerhalb

der

kann

Gestaltunqsbaulinie

die

Abwei-

Baubehörde

chungen von den allgemeinen V o r s c h r i f t e n über

die

Grenz-

und

Gebäudeabstände sowie über die Gebäudelänge gewähren, wenn dies

für eine gute Gestaltung und zweckmässige Ueberbauung e r f o r d e r -

lich i s t .

Die Gebäudehöhe darf 8 , 2 m nirgends übersteigen, wobei ausgesprochene Vertiefungen angemessen aufgefüllt werden dürfen, und über

6,5

sie darf im

Durchschnitt der Gebäude decken nicht

betragen. Es

wird vom gewachsenen Boden aus gemessen, bei

lässiger Auffüllung einer ausgesprochenen Vertiefung ab

m

zu-

ange-

messener Auffüllung. Die zulässige Aufschüttung richtet sich im übrigen nach dem Plan Unterirdische Garage und Aufschüttungen. Auffüllungen

und

Aufschüttungen

im Rahmen b e w i l l i g t e r

erst

Quer tierplangebiet

im

dürfen

Bauprojekte vorgenommen werden und

sind z e i t l i c h mit diesen abzuschliessen. 7. 4

Baukuben Für

Neubauten

sollen

die

Baukuben

tionelle

Engadinerbauweise

Eindruck

erwecken,

rung

.

ohne

einen

vertikale

in

Anlehnung

monolithischen,

oder

an

die

tradi-

körperhaf ten

streifenhaf te

Gliede-

l

I

l a ı

$.~ ııı

f

18 7•5

_.(.,**¶T0842..<_~\

Dächer

ı¬ r

Dachflächen sind einfach und ruhig mit Dachvorsprung n

ad

y

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.

98

ä/ richtung zu versehen. Einzelne Dachein- und Aufbauten -¬›.afi„,<.@ë,„±*~ ten. Hauptgebäude sind mit Satteldächern in

der Gekå-šu èfängs \

Gemeindevorstand bewilligen, wenn sie gut gestaltet werdeN.:-88

7 6 ı

Fassaden Die Fassaden von Neubauten müssen einen muralen Charakter mit grösseren zusammenhängenden Mauer teilen aufweisen. Die Fensteranordnung und -formate sollen dem Engadinerhaus nachempfunden werden, möglichst tief liegend, keine Querformate.

7 7 ı

Balkone

Balkone sind in der Regel als Einschnitt im Baukörper zu inte-

grieren. In

den Balkon einschnitten sind grosse Fensterflächen

sinnvoll, damit keine wesentlichen Beeinträchtigungen des mura-

len Charakters entstehen. 8. Umgebungsgestaltung der Bauten

8 l ı

Einzäunungen Die Grundstücke dürfen nicht eingezäunt werden.

8. 2

Mauern Stütz- und Futtermauern sind in

der Regel nicht zulässig. Wo

sie absolut notwendig sind, sind sie begründbar

(Trockenmauern)

auszuführen.

8.3

Terrain veränderungen Terrain veränderungen sind im Rahmen der Massangaben des Gestal-

tungsplanes und von Ziffer 7.3 zulässig.

8 4 ı

Umgebung Die

Umgebung der Bauten ist

mit einheimischen Bäumen und Ge-

büsch zu bepflanzen. Diese sind zu pflegen.

8. s

Parkplätze, Wege, Zufahrten und Zugänge Parkplätze, Fusswege und Zugänge

dürfen nicht,

Zuf ahr ten nur

soweit notwendig, asphaltier t werden. Für Fussweqe und Zugänge

ist nach Absprache mit den Gemeindevorstand zweckmässiges, mög-

. T 0ö6

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natürliches

Material

zu

verwenden;

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Besucher arkplat '.

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sind zu pflastern oder mit Verbundsteinen oder Raseñgib e s fi ı š_`-'; „« › *;,« _.c./; neu zu versehen. rE†\~›-¬ ıı

8. 6

..-'">

Bäche Die Bäche müssen mit

ihren natürlichen Ufern bestehen bleiben.

Der Bach im Bereich der Parzelle 779 ist

zu ver tiefen; die Ko-

sten trägt die Gemeinde. Das Meteorwasser ist

als natürlicher,

offener Bach lauf abzuleiten.

9 . Schlussbestimmungen

9 l O

Verbindlichkeit

Der Quar tierplan mit den vorliegenden Vorschriften gilt

für die

gegenwär tigen Grundeigentümer im Quartierplangebiet und für al-

le Rechtsnachfolger.

9 2 ı

Grundbuch Der

Gemeindevorstand hat

den

vorliegenden

Quar tierplan

seiner Rechtskraf t ohne Verzug dem Grundbuchamt in

St.

nach

Moritz

zum Vollzug anzumelden, soweit der Quar tierplan durch dieses zu

vollziehen ist.

9 .3

Quar tierplankosten

Die

Kosten des vorliegenden Quar tierplanverfahrens samt jenen

des Grundbuchamtes in St.

Moritz und den Kosten für

allfällige

Rechtsmittelverf ehren haben die beteiligten Grundeigentümer im Verhältnis cha: ihnen

gemäss

Neuzuteilungstabelle

zustehenden

Bruttogeschossflächen zu tragen; für die Parzelle Nr. 1 9 4 9

ist

ein Anteil von 6 6 m2 BGF in gleicher Weise kostenpflichtig. Im Einverständnis mit

den am

Quar tierplan beteiligten Grundeigen-

tümern wird aber der Eigentümer der Parzelle Nr. Mitbeteiligung freit.

an

den

Kosten

des

1949

von der

Quar tierplanverf ahrens

be-

Ü T

1.

ı.ıı

20

.*/Z§"

ı

Fehlende Einigung unter Grundeigentümern

Art. 2 l

Ü

9 4

Q86% I C\

§/

Q IP*

r7¬.\:'T` . Sehen Bestimmungen vor, dass sich Grundeigentümer -17'2 U: _~_eı.n l gen

haben (wie die Führung

der

Meteorwasserleitung)

ınui erzielen

sie diese Einigung innent angemessener Frist nicht, so kann jeder Grundeigentümer den Gemeindevorstand anrufen. Dieser ent-

scheidet nach Anhören der anderen Grundeigentümer; bei Stockwerkeigentum wird nur deren Gemeinschaftt angehört.

9• 5

Differenzen Ergeben sich über die Handhabung oder Auslegung des vorliegenden Quar tierplanes Differenzen, so

soll

der Gemeindevorstand

versuchen, die Differenzen zu beheben; er

kann auf Kosten der

Par teien, bei denen Differenzen entstanden sind, einen Fachmann beauftragen, ihm hiezu Vorschläge zu unterbreiten. Gelingt die

Behebung von Differenzen nicht, so sind diese nach dem ordentlichen Recht zu entscheiden.

9• 6

Quar tierplananpassung

wird das Quar tierplangebiet innent zehn Jahren nicht oder nicht mehr als zu Hälfte überbaut, so kann die Gemeinde den Quartier Plan allfälligen neuen Erkenntnissen anpassen. Sie

soll dabei

aber darauf achten, dass Eigentümer und Mieter schon bestehender Bauten durch neue

Vorschriften nicht schlechter

gestellt

werden, als wenn der vorliegende Quartierplan insgesamt vollzo-

gen würde.

Der Gemeindevorstand von Silvaplana Cl›„'II$-8/(

Der Gemeindepräsident

Der Gemeindekanzlist:

I

Silvaplana, den

//ßé

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_ síøfiušèm (213:;o 4024 ‚m C.

‚e.

0.2

275 2-75.

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