Teilrevision Chesa Spelma

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Pontresina

Document

Numer
19.252
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Pontresina
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
16-04-2019

Karte

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AMTSREGISTRATUR

Die Regierung des Kantons Graubünden

AiMT FÜR RAUMENTWICKU.JHG La regenza ovemo dal chantun Grischun del Cantone del Grigioni

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

16. April 2019

17. Aprll 2019

252

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Pontreslna beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:500 Chesa Spelma umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 14. Dezember 2018 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 14. November 2018 einen VorprOfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 7. Dezember 2018 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 20. Dezember 2018. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 ersuchte der Gemeindevorstand Pontresina um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revlslonsvorlage

Auslöser der vorliegend zur Debatte stehenden Ortsplanungsrevision bildet ein beabsichtigtes Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 1933, welches aus dem Abbruch des dort bestehenden Wohnhauses und dem Neubau eines Wohnhauses mit einer Einstellhalle für Fahrzeuge besteht. Das erwähnte Bauvorhaben unterschreitet den gesetzlich vorgegebenen Waldabstand von 10 m.

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Inhalt des vor1iegenden Zonenplans 1:500 Chesa Spelma bildet die Festlegung einer Waldabstandslinie im westlichen Bereich der Parzelle Nr. 1933. Die Waldabstandslinie reduziert den für Bauten und Anlagen einzuhaltenden Waldabstand gemäss Art. 30 Abs. 1 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) auf 2 m. Durch diese Festlegung kann eine bessere Bebaubarkeit der betroffenen Parzelle Nr. 1933 im Sinne einer verdichteten Bauweise herbeigeführt werden.

C. Zonenplan 1:500 Chesa Spelma Der Zonenplan 1:500 Chesa Spelma vom 7. Dezember 2018 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschllesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:500 Chesa Spelma vom 7. Dezember-.2018 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Pontresina wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach.

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5. Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Jon Domenic Parolini

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin