Teilrevision Cava Böcc

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Bregaglia

Document

Numer
22.172
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Bregaglia
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
01-03-2022

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

' 3. März 2022

172/2022

1. März 2022

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Il Governo del Cantone dei Grigioni

Gemeinde Bregaglia OP-Teilrevision "Cava Böcc"

Genehmigung A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bregaglia beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 25. August 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen

wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

—

Legge edilizia Soglio (Art. 5.7b‘3)

-—- ' Piano delle zone 1:1000 Cava Böcc 2

Piano generale di urbanizzazione 1:1000 Cava Böcc

——

Piano generale delle strutture 1:1000 / 1:750 Cava Böcc

—-»

Prescrizioni del Piano generale delle strutture

Ein Planungs— und Mitwirkungsbericht vom 1. September 2021 gemässArt. 47 der

eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) samt Allegato A (Piano

di coltivazione del 14.02.2021 Con allegati 1—-—16)‚und Allegato B (AcCordo di diritto

pubblico) liegt vor.

I

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 16. Februar 2021 einen Vor-

prüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des GemeindeversammlungsbeschIusses vom 25. August 2021 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801.100) erfolgte am 14. Oktober 2021. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Bregaglia um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage .

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Bregaglia bildet die Aufhebung der rechtskräftigen "Zona delle cave" und die neue

Ausscheidung einer grösseren Zone "Cava Böcc". Damit soll der unterirdische Ab”

bauperimeter vergrössert werden. Für die Festlegung der neuen Zone soll zudem

das kommunale Baugesetz um einen neuen Artikel (Art. 5.7bi3, Zona "Cava Böcc")

ergänzt werden. Ferner sollen mit dem zu genehmigenden Piano generale di urba-

nizzazione (Generellen Erschliessungsplan) die Zufahrten, respektive mit dem Piano

generale delle strutture (Generellen Gestaltungsplan) unter anderem die Deponieflä-

chen und die Flächen für die Errichtung der für den Bergbau notwendigen BaUten

und Anlagen festgelegt werden. Des Weiteren beinhaltet die zu genehmigende Orts— I

planungsvorlage die Anpassung der Gefahrenzone im Gebiet Cava Böcc — Scalotun.

C.

Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs—

gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem

die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist

somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan

Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003)

sowie mit dem rechtskräftigen regionalen Richtplan Maloja (damalige Region Bre-

gaglia) übereinstimmt.

Es ist festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

Teilrevision des Baugesetzes Soglio

Die am 25. August 2021 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 5.7b‘5) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

Zonenplan 1:1000 Cava Böcc

Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Cava Böcc

Genereller Erschliessungsplan 1:1000/ 1:750 Cava Böcc Gestaltungsplanvorschriften Der'Zonenplan 1:1000 Cava Böcc, der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Cava

Böcc, der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 / 1:750 Cava Böcc sowie die Gestal-

l tungsplanvorsohriften, alle vom 25. August 2021, geben zu keinen Bemerkungen An-

lass; die-Planungsmittel können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Die am 25. August 2021 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes Soglio

(Art. 5.7b‘5) wird genehmigt. 2. ' Der Zonenplan 1:1000 Cava Böcc, der Generelle Gestaltungsplan 1:1000

Cava Böcc, der Generelle Erschliessungsplan 1:1000/1:750 Cava Böcc

sowie die Gestaltungsplanvorschriften, alle vom 25. August 2021, werden '

genehmigt.

3.

Der Gemeindevorstand Bregaglia wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Weise öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4.

Soweit für die VenNirichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs-

plandate'n nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6.

Mitteilung an:

— Gemeindevorstand Bregaglia, 7606 Promontogno - Stauffer & Studach Raumentwicklung AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Amt für Natur und Umwelt

U

— Denkmalpflege Graubünden - Amt für lmmobilienbewertung

— Tiefbauamt Graubünden - Amt für Wald und Naturgefahren

— Amt für Energie und Verkehr

«- Amt für Raumentwicklung

- Standeskanzlei - Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Namens der Regierung Der Präsident:

#W

Marcus Caduff

Der Kanzleidirektor:

-

«AM

Daniel Spadin