Teilrevision GGP Kindergarten Quadera

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Untervaz

Document

Numer
22.686
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Untervaz
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
30-08-2022

Karte

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3946_B_OP_Teilrevision_Kindergarten_RB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Il Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

30. August 2022

31. August 2022

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686/2022

Gemeinde Untervaz OP-Teilrevision "Genereller Gestaltungsplan Kindergarten Quadera" Genehmigung A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Untervaz beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Kindergarten, Quadera. Des Weiteren reichte die Gemeinde Untervaz die folgenden weiteren Unterlagen ein:

-

Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 14. Juni 2022 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

-

Gebäudeinventar der Denkmalpflege Graubünden vom 16. März 2022

-

Projektwettbewerb Kindergarten Untervaz, Bericht des Preisgerichts vom 22. Oktober 2021

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 9. März 2022 einen Vorprüfungsbericht. Die Öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 7. Juni 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 9. Juni 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 27. Juni 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Untervaz um Ge-

nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage Auslöser der zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde Untervaz bildet der beabsichtigte Ersatz des bestehenden Kindergartens durch einen Neubau. Für das Bauvorhaben wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Mit der Aufhebung des Schutzstatus des Kindergartens (geschütztes Objekt) im Generellen Gestaltungsplan (GGP), sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für einen

Abbruch und Neubau des Kindergartens geschaffen werden.

C.

Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Kindergarten, Quadera Gemäss Gebäudeinventar vom 16. März 2022 ist grundsätzlich eine Schutzbegründung und ein Schutzziel für das bestehende Kindergartengebäude GVG-Nr. 239 vorhanden. In der im PMB enthaltenen Interessensabwägung wird von der Gemeinde aufgezeigt, dass die Interessen an einem Neubau des Kindergartens die Interessen an einem Erhalt des bestehenden Gebäudes überwiegen. Dieser Argumentation kann gefolgt werden. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass mit der Aufhebung der Bezeichnung "geschützte Objekte" für das Kindergartengebäude im GGP ein Stück Baukultur in Untervaz verschwinden wird. Das ist bedauerlich, zumal in der rechtskräftigen Planung lediglich vier Gebäude als geschützt festgelegt wurden. Die Gemeinde wird aber ohnehin in der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung neue Schutzfestlegungen von Gebäuden zu prüfen haben. Im Übrigen gibt der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Kindergarten, Quadera vom 7. Juni 2022 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Generelle Gestaltungsplan Kindergarten Quadera 1:1000 vom 7. Juni 2022 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Untervaz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

5.

Mitteilung an: Gemeindevorstand Untervaz, Ulmgasse 1, 7204 Untervaz Stauffer & Studach Raumentwicklung AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur Grünenfelder und Partner AG, Hofstättle 2, 7013 Domat /Ems Amt für Natur und Umwelt Denkmalpflege Tiefbauamt Amt für Immobilienbewertung Amt für Raumentwicklung

-

Standeskanzlei

Soziales (samt Unterlagen) Departement für Volkswirtschaft und Namens der Regierung Der Präsident:

Yaaf-

Marcus Caduff

Der Kanzleidirektor:

AM

Daniel Spadin