Umsetzung RPG1 (Verlängerung)
Zona da planisaziun · Sils im Domleschg · Abolì ils 16-09-2025
Document
- Numer
- 00.087.246
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Sils im Domleschg
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 14-09-2023
- Abolì
- 16-09-2025
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
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Text
Kantonsamtsblatt Fegl uffizial Foglio ufficiale
eKAB-Nr.: 00.087.246 Stelle: Gemeinde Sils im Domleschg Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 14.09.2023
Revision Ortsplanung - Verlängerung Planungszone Revision Ortsplanung - Verlängerung Planungszone Derzeit ist in der Gemeinde Sils i.D. eine vom Gemeindevorstand am 9. September 2019 erlassene und am 016. September 2021 mit Zustimmung des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) vom 19. Mai 2021 bis am 16. September 2023 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Mit Verfügung vom 9. August 2023 hat das DVS der Verlängerung der Planungszone bis zum 16. September 2025 zugestimmt. Zweck der Planungszone Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken: 1.
Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch-. und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans - Siedlung (KRIP-S).
2.
Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
3.
Umsetzung der Vorgaben des revidierten KRG.
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Von der Planungszone betroffene Gebiete Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
© 2023 Kanton Graubünden
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Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone aufgehoben. Die Verlängerung der Planungszone gilt für weitere zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG) Gemeinde Sils im Domleschg Der Gemeindevorstand
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