Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Laax
Reservats forestals · Laax
Document
- Numer
- 2018
- Gener
- Reservats forestals
- Vischnanca
- Laax
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 01-01-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
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Text
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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira 3 Ufficio foreste e pericoli naturali
Gemeinde Laax
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der
Gemeinde LAAX
Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr.
Plaun Larisch 735 900 / 189 995
Spunda Verena 740 145 / 186 325
Ganzen Text zeigen
Fläche (ha)
zwischen
der Gemeinde Laax, als Eigentümerin des Waldes und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Regionalleiter des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva.
Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinsein beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die oben bezeichneten Altholzinseln umfassen insgesamt 10.80 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert (mit violetten + Zeichen). Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31.12.2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 10'800.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinsel wird separat entschädigt.
Während der Dauer des Vertrags sind keine waldbaulichen Massnahmen auszuführen. Forstliche Eingriffe in die Altholzinsel, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation oder einer nicht vorhersehbaren Gefahr notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt. Altholzinseln sind frei begehbar und die Ausübung der Jagd und das Sammeln von Beeren und Pilzen sind nach Massgabe der geltenden Gesetzgebung gestattet.
Mitglied von graub‘'nden
Amt für Wald und Naturgefahren Seite 2 von 4 11.04.2017
Entlang von offiziellen Wanderwegen (Markierung gemäss BAW) können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
Ort, Datum:
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Gemeinde Laax: Kanton Graubünden:
Urban Maissen Regionalleiter Amt für Wald und Naturgefahren Region Surselva
Franz Gschwend Gemeindepräsident Laax
Rest Coray |
Kanzlist Laax
Verteiler:
* Gemeinde Laax
+ Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva
+ Revierforstamt Laax-Sagogn (Kopie)
+. Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Zentrale Chur (Kopie)
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