Quartierplan Ruedischhus Anpassung 2

Procedura da plan da quartier · Furna

Document

Numer
15.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Furna
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
31-03-2015

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Furna mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3862_B_QP_Ruedischhus_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

9. Vorstandssitzung vom 31. März 2015

Gemeinde Furna

Auszug aus dem Protokoll Nr. 9/2015

Vorstandssitzung vom 31. März 2015

Es sind anwesend: Präsident:

Gemeinderatsmitglieder:

Aktuarin:

1. Erlass Quartierplan Ruedischhus mit Anpassung des Quartierplanperimeters und Änderung der Quartierplanbestimmungen

Ganzen Text zeigen

Die Bestimmungen zum Quartierplan wurden, gemäss Art. 18 Abs. 1 KRVO, vom 27. Februar bis zum 30. März 2015 auf der Gemeinde aufgelegt. Gegen die Ausgestaltung der Bestimmungen konnte, gemäss Art. 18 Abs. 3 KRVO, während 30 Tagen beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Auf der Gemeindekanzlei sind bis zum Dienstag, 31. März 2015, keine Einsprachen eingegangen.

Deshalb beschliesst der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 31. März 2015 einstimmig den Erlass der Änderungen am Quartierplan Ruedischhus.

Alle betroffenen Grundeigentümer haben den Verzicht auf Rechtsmittel nach dem Erlass des Quartierplanes unterschrieben. Folglich erlangen die Änderungen am Quartierplan Ruedischhus mit dem heutigen Erlass durch den Gemeindevorstand Rechtskraft und können im Grundbuch angemerkt werden. Dieses wird beauftragt, die entsprechenden Anmerkungen einzutragen.

Die Grundeigentümer werden mittels eingeschriebenen Briefes über den heutigen Erlass des Quartierplanes in Kenntnis gesetzt.

Furna, 1. April 2015

Gemeindekanzlei 7232 Furna