Unterschutzstellung Val Frisal

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Breil/Brigels

Document

Numer
01.576
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Breil/Brigels
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
10-04-2001

Karte

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Datotecas

3981_B_Unterschutzstellung_Val_Frisal_RB_01.576.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

(ARE-G ) >ÄMTSREGi—STR—A-1'UR Ill Gewährleistung (ARE-GR) ohneGewährleistung « Informationskopie Informationskopieohne << > XMTSREG1STRATUR III

Die Regierung Die Regierung des Graubünden Kantons Graubünden des Kantons

llII Governo Governo del Cantone Grigioni dei Grigioni Cantone dei dei

Sitzung vom vom Sitzung

10. April 2001

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

2001 20. April 2001

AMT RAUMPLANUNG FÜR RAUMPLANUNG AMT FÜR

La regenza regenza La dal chantun chantun Grischun Grischun dal Protokoll Nr. Nr. Protokoll

576

Gemeinde BreillBrigels Gemeinde Breil/Brigels

Unterschutzstellung des Unterschutzstellung des Gebietes Gebietes Val Val Frisal Frisal

1. Ausgangslage 1. Ausgangslage

EidSchweizerischeEiddieSchweizerische schlossen die 2000 schlossen September 2000 12. September August]/ 12. 24. August August /l 24. 7. August Am 7.

einen BreiI/Brigels einen GemeindeBreiVBrigels die Gemeinde sowie die genossenschaft, Graubünden sowie Kanton Graubünden der Kanton genossenschaft, der

WasunterbliebenenWasderunterbliebenen Folgeder alsFolge Ertragseinbussenals von Ertragseinbussen Abgeltung von die Abgeltung über die Vertrag über Vertrag

erbringende zuerbringende hiefürzu serkraftnutzung im Gegenleistunghiefür als Gegenleistung dieals sowie die Frisal sowie Gebiet Frisal im Gebiet serkraftnutzung Unterschutzstellung dieser Unterschutzstellung dieser Landschaft Landschaft ab. ab. Die Die Stimmberechtigten Stimmberechtigtender derGemeinde Gemeinde

Gemeindeversammlung derGemeindeversammlung an der vorgängig an Vertragswerk vorgängig dem Vertragswerk stimmten dem Breil/Brigels stimmten Breil/Brigels

Gemeinde sichGemeinde verpflichtetensich Vertragesverpflichteten desVertrages Ziffer66 des Gemäss Ziffer zu. Gemäss 1999 zu. Mai 1999 21. Mai vom vom 21. Gebiet umgrenzteGebiet Vertrag)umgrenzte zum Vertrag) (Anhang 22 zum Vertragsplan (Anhang einem Vertragsplan in einem das in Kanton, das und Kanton, und

40 während40 Schutzwährend diesenSchutz und diesen stellen und zu stellen Schutz zu unter Schutz Zeit unter unbestimmte Zeit auf unbestimmte Frisal Frisal auf

UnterschutzdieseUnterschutzdassdiese vor, dass siehtvor, Vertragessieht des Vertrages Ziffer88 des aufzuheben. Ziffer nicht aufzuheben. Jahren nicht

OrtspladerOrtsplaRahmender imRahmen Landschaftsschutzzoneim einer Landschaftsschutzzone Ausscheidung einer mittels Ausscheidung stellung mittels stellung

nung zu erfolgen erfolgen habe. habe. Ziffer Ziffer 77 des des Vertrages Vertrages umschreibt umschreibtden dengenauen genauenSchutzinhalt. Schutzinhalt. nung zu

StimmbedieStimmbebeschlossendie 1999beschlossen Dezember1999 10. Dezember An vom 10. Gemeindeversammlung vom der Gemeindeversammlung An der unwelche un0rtsp|anung‚ welche der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision Breil/Brigels eine Gemeinde BreiVBrigels der Gemeinde rechtigten der rechtigten

ter anderem den den ZonenZonen— und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 umfasste. umfasste. Mit Mit ter anderem

dieser dieser Teilrevision, Teilrevision, welche welche mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 1337 1337vom vom22. 22. August August2000 2000von vonder derReRe-

gierung genehmigt wurde, wurde, hat hat die die Gemeinde Gemeindeim im Gebiet GebietFrisal Frisaleine eineLandschaftsLandschaftsgierung genehmigt

1991 Juni1991 29.Juni vom29. BaUQesetzesvom kommunalenBaugesetzes des kommunalen 66 des

Art. 66

von Art. Sinne von im Sinne schutzzone im schutzzone

ausgeschieden. ausgeschieden.

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2

Dezember 20.Dezember vom20. Forstdepartementvom und Forstdepartement Verkehrs- und Bau-‚ Verkehrsdas Bau-, an das Schreiben an Mit Mit Schreiben

66

Art. 66

derArt. dassder fest,dass (BWG)fest, Geologie(BWG) und Geologie Wasserund fürWasser Bundesamt für 2000 das Bundesamt stellt das 2000 stellt

des des kommunalen kommunalen Baugesetzes Baugesetzes den den vertraglichen vertraglichen Schutzanforderungen Schutzanforderungennicht nichtgenügenü-

vertraglich demvertraglich zwischendem dasszwischen mit, dass BWG mit, das BWG teilte das Zudem teilte gend trage. Zudem Rechnung trage. gend Rechnung

vereinbarten vereinbarten Perimeter Perimeter des des Schutzgebietes Schutzgebietes und und der der ausgeschiedenen ausgeschiedenen LandschaftsLandschafts2001 das2001 fürdas diefür vor,die sichvor, behältsich schutzzone Abweichungen BWG behält Das BWG bestünden. Das Abweichungen bestünden.

Zahlungen künftigeZahlungen sowiekünftige bereits geleistete zurückzufordern sowie Ausgleichszahlung zurückzufordern erste Ausgleichszahlung geleistete erste bereits und Verkehrs-und Bau-‚VerkehrsDasBau-, würden. Das behoben würden. nicht behoben Mängel nicht einzustellen, diese Mängel sofern diese einzustellen, sofern

geführFeldgeführinsFeld dieins 2001 die Janaur2001 4. Janaur vom 4. Schreiben vom mit Schreiben relativierte mit Forstdepartement Forstdepartement relativierte

ten Differenzen Differenzen und und gab gab der der Hoffnung Hoffnung auf aufeine einerasche rascheund undeinvernehmliche einvernehmlicheLösung Lösung ten

Ausdruck. Ausdruck.

2. 2.

Gesuch der Gemeinde Gemeinde um Gesuch der um Anpassung Anpassung der der Ortsplanung Ortsplanung

Mit Mit Schreiben Schreiben an an das das Amt Amt für für Raumplanung Raumplanung vom vom 18. 18. Januar Januar2001 2001 ersucht ersuchtder derGeGe-

Breil/Brigels, die Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone im im ZonenZonen- und und Generellen Generellen meindevorstand BreiVBrigels,

Baugesetz kommunaleBaugesetz daskommunale sowiedas 1999sowie Dezember 1999 10. Dezember vom 10. Gestaltungsplan 1:10'000 vom Gestaltungsplan 1:10'000

festge— vertraglichfestgedenvertraglich dassden ergänzen, dass zu ergänzen, resp. zu anzupassen resp. so anzupassen durch Regierung so die Regierung durch die

getragen Rechnunggetragen BWGRechnung desBWG Bedenken des den Bedenken damitden und damit legten Schutzanforderungen und legten Schutzanforderungen

werden kann. kann. Die Die festgestellten festgestellten Abweichungen Abweichungen seien seienauf aufMissverständnisse Missverständnissezurückzurückwerden zuführen. Es Es sei sei nach nach wie wie vor vor die die Absicht Absicht der derGemeinde, Gemeinde, den denVertrag Vertragunverändert unverändert zuführen. und vollumfänglich vollumfänglich zu zu vollziehen. vollziehen. und

3. 3.

Beurteilung Beurteilung

unBreit/Brigels unDer GemeindeBreiVBrigels derGemeinde ist inin der Frisal ist Val Frisal des Val Unterschutzstellung des zur Unterschutzstellung Wille zur Der Wille

bestritten und durch durch die die Unterzeichnung Unterzeichnung des des Vertrages Vertrages dokumentiert. dokumentiert.Die DieGemeinde Gemeinde bestritten und hat sich sich darin darin verpflichtet, verpflichtet, das das Gebiet Gebiet bis bis Ende Ende 2000 2000 einer einerSchutzzone Schutzzonenach nachArt. Art.17 17 hat

des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über die die Raumplanung Raumplanung zuzuweisen. des zuzuweisen. Sie Siewar warder derMeinung, Meinung,diedie-

se Pflicht Pflicht mit mit der der vor vor kurzem kurzem abgeschlossenen se abgeschlossenen Ortsplanungs-Teilrevision Ortsplanungs-Teilrevisionerfüllt erfülltzu zu

haben, und sie sie ist ist nach nach wie wie vor vor gewillt, gewillt, diesen diesen Auftrag Auftrag zu zu erfüllen. erfüllen.Mit Mitder derGenehmiGenehmihaben, und

gung des Vertrages Vertrages am am 21. 21. Mai Mai 1999 1999 haben haben die die Stimmberechtigten Stimmberechtigtender gung des derGemeinde Gemeinde

sowohl der der Abgrenzung Abgrenzung der der Schutzzone Schutzzone als als auch auch dem dem Schutzinhalt Schutzinhaltgemäss gemässZiffer Ziffer77 sowohl

des Vertrages zugestimmt. zugestimmt. Somit Somit rechtfertigt rechtfertigt es es sich, sich, die des Vertrages dienotwendigen notwendigenAnpassungen Anpassungen

im Zonen- und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 im Zonen1:10'000 und und im imBaugesetz Baugesetzohne ohnenochnoch-

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malige Volksabstimmung malige Volksabstimmung in in der der Gemeinde Gemeindedirekt direktdurch durch die dieRegierung Regierungvorzunehmen. vorzunehmen.

Abs.44 37Abs.

Art. 37

vonArt. Sinnevon im Sinne Mängelbehebung im nachträgliche Mängelbehebung eine nachträgliche um eine Es sich um handelt sich Es handelt

des kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG). (KRG). des kantonalen

KRG 37KRG

Art. 37

vonArt. Anwendungvon dieAnwendung und die Ausführungen und vorstehenden Ausführungen die vorstehenden auf die Gestützt auf Gestützt beschliesst die Regierung: die Regierung: beschliesst

einem mit einem wird mit 1991 wird Juni 1991 29. Juni vom 29. Breil/Brigels vom GemeindeBreiVBrigels derGemeinde Baugesetzder DasBaugesetz 1. Das 1. neuen Artikel neuen Artikel folgenden folgenden Inhaltes Inhaltes ergänzt: ergänzt:

„Art. 65b (Landschaftsschutzzone (Landschaftsschutzzone Val „Art. 65b Val Frisal) Frisal) 1 Das DasSchutzgebiet Schutdbietist istvor vorallen allenVeränderungen Veränderungenzu zuschützen, schützen,welche welcheseine seine nana1 tionale Bedeutung tionale Bedeutung schmälern. schmälern. Nicht Nicht zulässig zulässig sind sind insbesondere insbesonderedie dieNutzung Nutzung

wie Art,wie allerArt, Anlagenaller und Anlagen Bauten und von Bauten Erstellen von das Erstellen und das der der Wasserkraft Wasserkraft und

AblagerunundAblagerunDeponien und Materialabbau, Deponien künstliche künstliche Terrainveränderungen, Terrainveränderungen, Materialabbau,

gen, Luftseilbahnen, Skilifte Skilifte und gen, Luftseilbahnen, und dergleichen. dergleichen.

geweiterhingedürfenweiterhin Anlagendürfen undAnlagen Bautenund erstellteBauten rechtmässigerstellte Bestehende,rechtmässig 2 Bestehende, 2 der Vergrösserungder massvolle Vergrösserung Eine massvolle werden. Eine erneuert werden. und erneuert nutzt, unterhalten und

Bauvoreinschlägigen Bauvorder einschlägigen Massgabe der nach Massgabe ist nach Basel ist AAC Basel des AAC Bifertenhütte Bifertenhütte des

ChaderChaundder wirdund erbrachtwird Bedürfnisnachweis erbracht der Bedürfnisnachweis sofern der schriften zulässig, sofern

rakter Hütte nicht nicht geändert geändert wird. wird. rakter der der Hütte

3 und gewährleistetund istgewährleistet Nutzungist forstwirtschaftlicheNutzung undforstwirtschaftliche land-und bestehendelandDiebestehende 3 Die

nach dem dem Grundsatz nach Grundsatz der der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit zu zu betreiben. betreiben. Die Die dafür dafürnotwendigen notwendigen

besteBeseitigungbestemittels Beseitigung soweit mittels zulässig, soweit sind zulässig, Tiefbauten sind und Tiefbauten Hoch- und neuen neuen Hoch-

zunimmt. nichtzunimmt. insgesamtnicht Landschaft insgesamt der Landschaft Beeinträchtigung der die Beeinträchtigung Bauten die hender hender Bauten

4 AllfälligeRevitalisierungsmassnahmen, Revitalisierungsmassnahmen‚wie wiedie dieEntfernung Entfernungder 4 Allfällige derMessstation Messstation des Flembaches im des Flembaches im Val Val Frisal, Frisal, sind sind möglich. möglich.

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im bleibenim Fischereibleiben dieFischerei unddie Jagdund dieJagd 5 Die sowiedie Erholungsnutzungsowie extensiveErholungsnutzung Dieextensive 5 zukeinezubisherigen Rahmen grundsätzlichkeine dürfen grundsätzlich Hingegen dürfen gewährleistet. Hingegen Rahmen gewährleistet. bisherigen

sätzlichen Wanderwege bestehenden vonbestehenden Verlegung von Die Verlegung werden. Die angelegt werden. Wanderwege angelegt sätzlichen

Wanderwegen bleibt Mountainbikerouvon MountainbikerouMarkierung von oderMarkierung Anlage oder möglich. Anlage bleibt möglich. Wanderwegen

nicht sind nicht Langlaufloipen sind von Langlaufloipen Präparieren von maschinelle Präparieren das maschinelle ten usw. sowie das usw. sowie ten

zulässig. zulässig.

Za"Sut ZaQuellen "Sut die Quellen vorbehalten, die Rechtvorbehalten, dasRecht bleibtdas Breil/Brigelsbleibt GemeindeBreiVBrigels DerGemeinde 6 Der

Breil/Brigels Gemeinde BreiVBrigels der Gemeinde in der Trinkwassermangel in ausgewiesenem Trinkwassermangel nin" nin" bei bei ausgewiesenem

795-4) Nr.795-4) (PlanNr. 1995(Plan April 1995 vom April Gemeinde vom der Gemeinde gemäss Versorgungskonzept Versorgungskonzept der gemäss

zu fassen fassen und zu und abzuleiten. abzuleiten. Eine Eine gleichzeitige gleichzeitige Turbinierung Turbinierung zur zurErzeugung Erzeugungvon von

SchutzgedesSchutzgeBedeutungdes nationale Bedeutung die nationale Falls die zulässig. Falls ist zulässig. Energie ist elektrischer elektrischer Energie

Schmälerung wesentliche Schmälerung bietes durch durch die eine wesentliche jedoch eine Trinkwassemutzung jedoch die Trinkwassemutzung bietes

erfährt, behält sich sich die die Schweizerische Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenossenschaftden denRücktritt Rücktrittvon von diesem Vertrag vor." vor.“

der zwischender Das auf auf dem Vertrageszwischen des Vertrages Anhang 22 des im Anhang 1:25'000 im Situationsplan 1:25'000 dem Situationsplan 2. Das 2.

GederGesowieder Graubündensowie Kanton Graubünden Schweizerischen dem Kanton Eidgenossenschaft, dem Schweizerischen Eidgenossenschaft, abge2000 abgeSeptember 2000 12. September August // 12. 24. August Breil/Brigels vom meinde meinde BreiVBrigels vom 7. 7. August August // 24.

grenzte Schutzgebiet „Landschaftsschutzals„Landschaftsschutzunverändertals wird unverändert Frisal wird Val Frisal VAEW Val Schutzgebiet VAEW

vom 1:10'000vom Gestaltungspan1:10'000 Generellen Gestaltungspan und Generellen Zonen- und den Zonenin den Frisal" in Val Frisal" zone Val zone

Gebiet diesemGebiet in diesem die in ersetzt die Zone ersetzt neue Zone Diese neue übernommen. Diese 1999 übernommen. 10. 10. Dezember Dezember 1999

ursprünglich ausgeschiedene Landschaftsschutzzone. Landschaftsschutzzone. ursprünglich ausgeschiedene

geeigneter in geeigneter Beschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen 3. wird ersucht, Breil/Brigels wird Gemeindevorstand BreiVBrigels Der Gemeindevorstand 3. Der Weise öffentlich bekannt bekannt zu zu geben. geben.

4. Das 4. Raumplanung (ARP) (ARP) wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses diesesBeschlusBeschlusDas Amt Amt für für Raumplanung

ses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die Gemeinde Gemeindestellt stelltzu zudiesem diesem ses nötigen

Zweck dem dem ARP ARP ihr ihr Exemplar Exemplar des des ZonenZonen- und und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes Zweck

1:10'000 die Baugesetzesrevision, Baugesetzesrevision, beides beides vom vom 10. 10. Dezember Dezember1999, 1999, zur zur 1:10'000 sowie sowie die

Verfügung. Verfügung.

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5.5. Mitteilung Mitteilungana—

Namens der der Regierung Regierung Die Präsidentin: Präsidentin Die

ß?» 0%47/ Dr. E. E. Widmer—Schiump Widmer-Schlumpf Dr.

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Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen