Unterschutzstellung Val Frisal
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Breil/Brigels
Document
- Numer
- 01.576
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Breil/Brigels
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 10-04-2001
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
3981_B_Unterschutzstellung_Val_Frisal_RB_01.576.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
(ARE-G ) >ÄMTSREGi—STR—A-1'UR Ill Gewährleistung (ARE-GR) ohneGewährleistung « Informationskopie Informationskopieohne << > XMTSREG1STRATUR III
Die Regierung Die Regierung des Graubünden Kantons Graubünden des Kantons
llII Governo Governo del Cantone Grigioni dei Grigioni Cantone dei dei
Sitzung vom vom Sitzung
10. April 2001
Mitgeteilt den den Mitgeteilt
2001 20. April 2001
AMT RAUMPLANUNG FÜR RAUMPLANUNG AMT FÜR
La regenza regenza La dal chantun chantun Grischun Grischun dal Protokoll Nr. Nr. Protokoll
576
Gemeinde BreillBrigels Gemeinde Breil/Brigels
Unterschutzstellung des Unterschutzstellung des Gebietes Gebietes Val Val Frisal Frisal
1. Ausgangslage 1. Ausgangslage
EidSchweizerischeEiddieSchweizerische schlossen die 2000 schlossen September 2000 12. September August]/ 12. 24. August August /l 24. 7. August Am 7.
einen BreiI/Brigels einen GemeindeBreiVBrigels die Gemeinde sowie die genossenschaft, Graubünden sowie Kanton Graubünden der Kanton genossenschaft, der
WasunterbliebenenWasderunterbliebenen Folgeder alsFolge Ertragseinbussenals von Ertragseinbussen Abgeltung von die Abgeltung über die Vertrag über Vertrag
erbringende zuerbringende hiefürzu serkraftnutzung im Gegenleistunghiefür als Gegenleistung dieals sowie die Frisal sowie Gebiet Frisal im Gebiet serkraftnutzung Unterschutzstellung dieser Unterschutzstellung dieser Landschaft Landschaft ab. ab. Die Die Stimmberechtigten Stimmberechtigtender derGemeinde Gemeinde
Gemeindeversammlung derGemeindeversammlung an der vorgängig an Vertragswerk vorgängig dem Vertragswerk stimmten dem Breil/Brigels stimmten Breil/Brigels
Gemeinde sichGemeinde verpflichtetensich Vertragesverpflichteten desVertrages Ziffer66 des Gemäss Ziffer zu. Gemäss 1999 zu. Mai 1999 21. Mai vom vom 21. Gebiet umgrenzteGebiet Vertrag)umgrenzte zum Vertrag) (Anhang 22 zum Vertragsplan (Anhang einem Vertragsplan in einem das in Kanton, das und Kanton, und
40 während40 Schutzwährend diesenSchutz und diesen stellen und zu stellen Schutz zu unter Schutz Zeit unter unbestimmte Zeit auf unbestimmte Frisal Frisal auf
UnterschutzdieseUnterschutzdassdiese vor, dass siehtvor, Vertragessieht des Vertrages Ziffer88 des aufzuheben. Ziffer nicht aufzuheben. Jahren nicht
OrtspladerOrtsplaRahmender imRahmen Landschaftsschutzzoneim einer Landschaftsschutzzone Ausscheidung einer mittels Ausscheidung stellung mittels stellung
nung zu erfolgen erfolgen habe. habe. Ziffer Ziffer 77 des des Vertrages Vertrages umschreibt umschreibtden dengenauen genauenSchutzinhalt. Schutzinhalt. nung zu
StimmbedieStimmbebeschlossendie 1999beschlossen Dezember1999 10. Dezember An vom 10. Gemeindeversammlung vom der Gemeindeversammlung An der unwelche un0rtsp|anung‚ welche der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision Breil/Brigels eine Gemeinde BreiVBrigels der Gemeinde rechtigten der rechtigten
ter anderem den den ZonenZonen— und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 umfasste. umfasste. Mit Mit ter anderem
dieser dieser Teilrevision, Teilrevision, welche welche mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 1337 1337vom vom22. 22. August August2000 2000von vonder derReRe-
gierung genehmigt wurde, wurde, hat hat die die Gemeinde Gemeindeim im Gebiet GebietFrisal Frisaleine eineLandschaftsLandschaftsgierung genehmigt
1991 Juni1991 29.Juni vom29. BaUQesetzesvom kommunalenBaugesetzes des kommunalen 66 des
Art. 66
von Art. Sinne von im Sinne schutzzone im schutzzone
ausgeschieden. ausgeschieden.
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2
Dezember 20.Dezember vom20. Forstdepartementvom und Forstdepartement Verkehrs- und Bau-‚ Verkehrsdas Bau-, an das Schreiben an Mit Mit Schreiben
66
Art. 66
derArt. dassder fest,dass (BWG)fest, Geologie(BWG) und Geologie Wasserund fürWasser Bundesamt für 2000 das Bundesamt stellt das 2000 stellt
des des kommunalen kommunalen Baugesetzes Baugesetzes den den vertraglichen vertraglichen Schutzanforderungen Schutzanforderungennicht nichtgenügenü-
vertraglich demvertraglich zwischendem dasszwischen mit, dass BWG mit, das BWG teilte das Zudem teilte gend trage. Zudem Rechnung trage. gend Rechnung
vereinbarten vereinbarten Perimeter Perimeter des des Schutzgebietes Schutzgebietes und und der der ausgeschiedenen ausgeschiedenen LandschaftsLandschafts2001 das2001 fürdas diefür vor,die sichvor, behältsich schutzzone Abweichungen BWG behält Das BWG bestünden. Das Abweichungen bestünden.
Zahlungen künftigeZahlungen sowiekünftige bereits geleistete zurückzufordern sowie Ausgleichszahlung zurückzufordern erste Ausgleichszahlung geleistete erste bereits und Verkehrs-und Bau-‚VerkehrsDasBau-, würden. Das behoben würden. nicht behoben Mängel nicht einzustellen, diese Mängel sofern diese einzustellen, sofern
geführFeldgeführinsFeld dieins 2001 die Janaur2001 4. Janaur vom 4. Schreiben vom mit Schreiben relativierte mit Forstdepartement Forstdepartement relativierte
ten Differenzen Differenzen und und gab gab der der Hoffnung Hoffnung auf aufeine einerasche rascheund undeinvernehmliche einvernehmlicheLösung Lösung ten
Ausdruck. Ausdruck.
2. 2.
Gesuch der Gemeinde Gemeinde um Gesuch der um Anpassung Anpassung der der Ortsplanung Ortsplanung
Mit Mit Schreiben Schreiben an an das das Amt Amt für für Raumplanung Raumplanung vom vom 18. 18. Januar Januar2001 2001 ersucht ersuchtder derGeGe-
Breil/Brigels, die Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone im im ZonenZonen- und und Generellen Generellen meindevorstand BreiVBrigels,
Baugesetz kommunaleBaugesetz daskommunale sowiedas 1999sowie Dezember 1999 10. Dezember vom 10. Gestaltungsplan 1:10'000 vom Gestaltungsplan 1:10'000
festge— vertraglichfestgedenvertraglich dassden ergänzen, dass zu ergänzen, resp. zu anzupassen resp. so anzupassen durch Regierung so die Regierung durch die
getragen Rechnunggetragen BWGRechnung desBWG Bedenken des den Bedenken damitden und damit legten Schutzanforderungen und legten Schutzanforderungen
werden kann. kann. Die Die festgestellten festgestellten Abweichungen Abweichungen seien seienauf aufMissverständnisse Missverständnissezurückzurückwerden zuführen. Es Es sei sei nach nach wie wie vor vor die die Absicht Absicht der derGemeinde, Gemeinde, den denVertrag Vertragunverändert unverändert zuführen. und vollumfänglich vollumfänglich zu zu vollziehen. vollziehen. und
3. 3.
Beurteilung Beurteilung
unBreit/Brigels unDer GemeindeBreiVBrigels derGemeinde ist inin der Frisal ist Val Frisal des Val Unterschutzstellung des zur Unterschutzstellung Wille zur Der Wille
bestritten und durch durch die die Unterzeichnung Unterzeichnung des des Vertrages Vertrages dokumentiert. dokumentiert.Die DieGemeinde Gemeinde bestritten und hat sich sich darin darin verpflichtet, verpflichtet, das das Gebiet Gebiet bis bis Ende Ende 2000 2000 einer einerSchutzzone Schutzzonenach nachArt. Art.17 17 hat
des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über die die Raumplanung Raumplanung zuzuweisen. des zuzuweisen. Sie Siewar warder derMeinung, Meinung,diedie-
se Pflicht Pflicht mit mit der der vor vor kurzem kurzem abgeschlossenen se abgeschlossenen Ortsplanungs-Teilrevision Ortsplanungs-Teilrevisionerfüllt erfülltzu zu
haben, und sie sie ist ist nach nach wie wie vor vor gewillt, gewillt, diesen diesen Auftrag Auftrag zu zu erfüllen. erfüllen.Mit Mitder derGenehmiGenehmihaben, und
gung des Vertrages Vertrages am am 21. 21. Mai Mai 1999 1999 haben haben die die Stimmberechtigten Stimmberechtigtender gung des derGemeinde Gemeinde
sowohl der der Abgrenzung Abgrenzung der der Schutzzone Schutzzone als als auch auch dem dem Schutzinhalt Schutzinhaltgemäss gemässZiffer Ziffer77 sowohl
des Vertrages zugestimmt. zugestimmt. Somit Somit rechtfertigt rechtfertigt es es sich, sich, die des Vertrages dienotwendigen notwendigenAnpassungen Anpassungen
im Zonen- und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 im Zonen1:10'000 und und im imBaugesetz Baugesetzohne ohnenochnoch-
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malige Volksabstimmung malige Volksabstimmung in in der der Gemeinde Gemeindedirekt direktdurch durch die dieRegierung Regierungvorzunehmen. vorzunehmen.
Abs.44 37Abs.
Art. 37
vonArt. Sinnevon im Sinne Mängelbehebung im nachträgliche Mängelbehebung eine nachträgliche um eine Es sich um handelt sich Es handelt
des kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG). (KRG). des kantonalen
KRG 37KRG
Art. 37
vonArt. Anwendungvon dieAnwendung und die Ausführungen und vorstehenden Ausführungen die vorstehenden auf die Gestützt auf Gestützt beschliesst die Regierung: die Regierung: beschliesst
einem mit einem wird mit 1991 wird Juni 1991 29. Juni vom 29. Breil/Brigels vom GemeindeBreiVBrigels derGemeinde Baugesetzder DasBaugesetz 1. Das 1. neuen Artikel neuen Artikel folgenden folgenden Inhaltes Inhaltes ergänzt: ergänzt:
„Art. 65b (Landschaftsschutzzone (Landschaftsschutzzone Val „Art. 65b Val Frisal) Frisal) 1 Das DasSchutzgebiet Schutdbietist istvor vorallen allenVeränderungen Veränderungenzu zuschützen, schützen,welche welcheseine seine nana1 tionale Bedeutung tionale Bedeutung schmälern. schmälern. Nicht Nicht zulässig zulässig sind sind insbesondere insbesonderedie dieNutzung Nutzung
wie Art,wie allerArt, Anlagenaller und Anlagen Bauten und von Bauten Erstellen von das Erstellen und das der der Wasserkraft Wasserkraft und
AblagerunundAblagerunDeponien und Materialabbau, Deponien künstliche künstliche Terrainveränderungen, Terrainveränderungen, Materialabbau,
gen, Luftseilbahnen, Skilifte Skilifte und gen, Luftseilbahnen, und dergleichen. dergleichen.
geweiterhingedürfenweiterhin Anlagendürfen undAnlagen Bautenund erstellteBauten rechtmässigerstellte Bestehende,rechtmässig 2 Bestehende, 2 der Vergrösserungder massvolle Vergrösserung Eine massvolle werden. Eine erneuert werden. und erneuert nutzt, unterhalten und
Bauvoreinschlägigen Bauvorder einschlägigen Massgabe der nach Massgabe ist nach Basel ist AAC Basel des AAC Bifertenhütte Bifertenhütte des
ChaderChaundder wirdund erbrachtwird Bedürfnisnachweis erbracht der Bedürfnisnachweis sofern der schriften zulässig, sofern
rakter Hütte nicht nicht geändert geändert wird. wird. rakter der der Hütte
3 und gewährleistetund istgewährleistet Nutzungist forstwirtschaftlicheNutzung undforstwirtschaftliche land-und bestehendelandDiebestehende 3 Die
nach dem dem Grundsatz nach Grundsatz der der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit zu zu betreiben. betreiben. Die Die dafür dafürnotwendigen notwendigen
besteBeseitigungbestemittels Beseitigung soweit mittels zulässig, soweit sind zulässig, Tiefbauten sind und Tiefbauten Hoch- und neuen neuen Hoch-
zunimmt. nichtzunimmt. insgesamtnicht Landschaft insgesamt der Landschaft Beeinträchtigung der die Beeinträchtigung Bauten die hender hender Bauten
4 AllfälligeRevitalisierungsmassnahmen, Revitalisierungsmassnahmen‚wie wiedie dieEntfernung Entfernungder 4 Allfällige derMessstation Messstation des Flembaches im des Flembaches im Val Val Frisal, Frisal, sind sind möglich. möglich.
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im bleibenim Fischereibleiben dieFischerei unddie Jagdund dieJagd 5 Die sowiedie Erholungsnutzungsowie extensiveErholungsnutzung Dieextensive 5 zukeinezubisherigen Rahmen grundsätzlichkeine dürfen grundsätzlich Hingegen dürfen gewährleistet. Hingegen Rahmen gewährleistet. bisherigen
sätzlichen Wanderwege bestehenden vonbestehenden Verlegung von Die Verlegung werden. Die angelegt werden. Wanderwege angelegt sätzlichen
Wanderwegen bleibt Mountainbikerouvon MountainbikerouMarkierung von oderMarkierung Anlage oder möglich. Anlage bleibt möglich. Wanderwegen
nicht sind nicht Langlaufloipen sind von Langlaufloipen Präparieren von maschinelle Präparieren das maschinelle ten usw. sowie das usw. sowie ten
zulässig. zulässig.
Za"Sut ZaQuellen "Sut die Quellen vorbehalten, die Rechtvorbehalten, dasRecht bleibtdas Breil/Brigelsbleibt GemeindeBreiVBrigels DerGemeinde 6 Der
Breil/Brigels Gemeinde BreiVBrigels der Gemeinde in der Trinkwassermangel in ausgewiesenem Trinkwassermangel nin" nin" bei bei ausgewiesenem
795-4) Nr.795-4) (PlanNr. 1995(Plan April 1995 vom April Gemeinde vom der Gemeinde gemäss Versorgungskonzept Versorgungskonzept der gemäss
zu fassen fassen und zu und abzuleiten. abzuleiten. Eine Eine gleichzeitige gleichzeitige Turbinierung Turbinierung zur zurErzeugung Erzeugungvon von
SchutzgedesSchutzgeBedeutungdes nationale Bedeutung die nationale Falls die zulässig. Falls ist zulässig. Energie ist elektrischer elektrischer Energie
Schmälerung wesentliche Schmälerung bietes durch durch die eine wesentliche jedoch eine Trinkwassemutzung jedoch die Trinkwassemutzung bietes
erfährt, behält sich sich die die Schweizerische Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenossenschaftden denRücktritt Rücktrittvon von diesem Vertrag vor." vor.“
der zwischender Das auf auf dem Vertrageszwischen des Vertrages Anhang 22 des im Anhang 1:25'000 im Situationsplan 1:25'000 dem Situationsplan 2. Das 2.
GederGesowieder Graubündensowie Kanton Graubünden Schweizerischen dem Kanton Eidgenossenschaft, dem Schweizerischen Eidgenossenschaft, abge2000 abgeSeptember 2000 12. September August // 12. 24. August Breil/Brigels vom meinde meinde BreiVBrigels vom 7. 7. August August // 24.
grenzte Schutzgebiet „Landschaftsschutzals„Landschaftsschutzunverändertals wird unverändert Frisal wird Val Frisal VAEW Val Schutzgebiet VAEW
vom 1:10'000vom Gestaltungspan1:10'000 Generellen Gestaltungspan und Generellen Zonen- und den Zonenin den Frisal" in Val Frisal" zone Val zone
Gebiet diesemGebiet in diesem die in ersetzt die Zone ersetzt neue Zone Diese neue übernommen. Diese 1999 übernommen. 10. 10. Dezember Dezember 1999
ursprünglich ausgeschiedene Landschaftsschutzzone. Landschaftsschutzzone. ursprünglich ausgeschiedene
geeigneter in geeigneter Beschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen 3. wird ersucht, Breil/Brigels wird Gemeindevorstand BreiVBrigels Der Gemeindevorstand 3. Der Weise öffentlich bekannt bekannt zu zu geben. geben.
4. Das 4. Raumplanung (ARP) (ARP) wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses diesesBeschlusBeschlusDas Amt Amt für für Raumplanung
ses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die Gemeinde Gemeindestellt stelltzu zudiesem diesem ses nötigen
Zweck dem dem ARP ARP ihr ihr Exemplar Exemplar des des ZonenZonen- und und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes Zweck
1:10'000 die Baugesetzesrevision, Baugesetzesrevision, beides beides vom vom 10. 10. Dezember Dezember1999, 1999, zur zur 1:10'000 sowie sowie die
Verfügung. Verfügung.
« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<
5.5. Mitteilung Mitteilungana—
Namens der der Regierung Regierung Die Präsidentin: Präsidentin Die
ß?» 0%47/ Dr. E. E. Widmer—Schiump Widmer-Schlumpf Dr.
m
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun