Gesamtrevision 2

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Obersaxen Mundaun

Document

Numer
85.1952
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Obersaxen Mundaun
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
15-07-1985

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Obersaxen Mundaun mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3600_B_OP_Gesamtrevision_2_RB_85.1952.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Ingen1eurbür0' „ das Ingenieurbüro ersucht das Mit Schreiben Januar 1985 ersucht 16. Januar Sohreiben vom 16. f Mit deIr' Genehmigung der Straub AG im Surcuo1m um Genehmigung der Gemeinde Surcuolm Auftrag der im Auftrag g Straub

ion. f2_0rtsplanungsrev1s Ortsplanungerevision. i.

Baugesetz Baugesetz

l9‚ 7;58‚g9‚ 59 7, ' Die Teilrevisi Teilrevision bezieht sieh sich auf auf Art.

Art. 5 ,

'8,-9, 9bis‚.ll;r 9bis 11, 19 on bezieht "aDie

70, bis‚„44;(4S‚_62;’66 6‚„4o‚'4o 21bis, 23,‚ 23bis, 34, 8, 40, 40bis,.44,:45, 62, 68 ‚ 7o‚_ 33;‚34‚_3 29, 33, 26, 29, 23615, 26, 21bis‚»23

71 und und Zonenschema. Zonenschema.' '71

bGLMrHOChwald ein' Waldrandernbeimblicichwaldein gegenüber Waldrändern ist gegenüber Satz 33 ist 34 Satz!

Art. 34

Nach Art. von ' solcher von ein solcher Niederwald ein dem Niederwald gegenüber dem m, gegenüber 15 m, iGebäudeabstand von 15

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m ist nicht nicht nur nur unzweckungweCknur 2 m VOn nur Abstand von Ein Abstand 2 mm ein2uha1te einzuhalten. n. Ein I • ngs-w'‚ Raumplanu des Grundsätze den mässig; er widerspricht auch den Grundsätzen des Raumplanungsauch ht er 'mässig: die - Erhaltung des welche die Waldesnähe, welche in Waldesnähe, Bauten in und Forstrechtes. Forstrechtes. Bauten ‚undI FPolV)-. 7R' Abs. 11 FPo1V). 29 Abs. (Art. 29 sind unzuläss1g unzuläsSig (Art. sind beeintrachtige .-Wa-ldes Waldes 'beeinträchtigen, einen. über einen Vorschrifte über an, Vorschriften Kantons an, die Kantone

Art. 2929

Abs. weist'die FPolVweist Abs. 2 2FPo1V 1.Art. zu w 686) zU

Art. 686 )

(ZGB Art. waldran (ZGB vom Waldrand angemessenen der Bauten vom senen Abstand der ‚ angemes Im bündnerische bündnerischen Forstrecht findet findet sich sich keine keine Bestimmung Bestimmung n Forstrecht - j erlassen.. Im des 49 des

Art. 49

Waldabstand Art.. “a ngemessenen“ Waldabstand. über einen minimalen oder Oder "angeMessenen" über ermäch-r 1963 (BR 920. 100) errech6. Oktober vom 6.! kantonalen Oktober - 196320:100) Forstgesetzes Vom en Forstgesetzes '6kantonal auf Ersu— jBauten Iin für Bauten in Waldesnähe auf'Ersulediglich für tigt die die Regierung lediglich, .tigt

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chen der 'Gemeindebehörden'oder Gemeindebehörden oden des chen der des Kre1sforstamtes Kreisforstamtes den den gesetzgesetz-

I lichen vom Hochwald Hochwald'zu lichen Bauabstand Bauabstand vom , zu vergrössern‚ wenn solche solche BauBau-' vergrössern, wenn

'ten bisherige Waldbewirtschaftung ten die die bisherige erschWeren oder Waldbew1rtschaftung -erschweren oder behindern beh1ndern

würden. Weil Weil daS kantonale Recht keine keine Vorschriften Vorschriften über übereinendas kanEona1e_RechE einen angemessenen angemessenen Abstand der der Bauten Bauten vom vom Waldrand Waldrand enthält, enthä1E - fällt.in fäl—lt 1n

Graubünden der Graubünden der ErlaSs Erlass solcher so1cher. Abstandsvorschriften Abstandsvorschriften in in die die Zu2u—7 "ständigkeiE der Gemeinde. Geme1nde. Indirekt Indirekt lässt läSst sich sich diese diese Zuständigkeit Zustand1gke1t ständigkeit der auch - aus Art. 22 22 - des,kantonalen Raumplanungsgesetzes vom"20. vom 20. Mai Mail 19'7 .3 (KRG) (KRG) ableiten. ab1e1ten..Der'1rxArt. 1973 Der in Art. 22 22 : KRG festgelegte festgelegte Katalog Katalog an Geme1nden zustehenden zustehenden Ermächtigungen den Gemeinden Ermächt1gungen ist ist nicht.abschliessend. nicht abschliessend. Auch der darin darin nicht nicht aUfgeführte aufgeführte angemessene angemess-ene "Abstand Mich der • “Abstand der der Bauten Bauten vom Waldrand“ kann vom Waldrand" kann in in die die Reihe _Reihedieser dieserkommunalen. kommunalen_ Ordungskompe.= 0rdungskompetenzen gestellt werden. werden; Darauf Darauf weist weist der der einleitende e1n1eitende Satz Satz von tenzen gestellt .von ['Art.

Art. 22 22 KRG

KRG hin. hin. Danach Danach kann kann das Baugesetz Baugesetz einer einer Gemeinde Gemeinde über über I” die die Mindestbestimmungen Mindestbest1mmungen hinaus entsprechend entsPEechend den den örtlichen örtlichen VerhältVerhält- nissen "insbesondere'Vorschriften “insbesondere" Vorschriften über über die die nachfolgend nachfolgend aufge7 aufge-I nissen zählten Ermächtigungen Ermacht1gungen enthalten. enthalEen; Der Der in in Art. 34 zählten 34 des des teilweise teilweise 3 revidierten Baugesetzesder der Gemeinde Surcu01m'festgelegte revidiertenBaugesetzes Gemeinde Surcuolin festgelegtelealdab Waldabstand vOn gegenüber dem dem Niederwald Niederwald. ist ist ungenügend ungenügend und und (im (im Sinne Sinne stand von 22 m m gegenüber “'von

Art. 29

29 Abs. Abs. 22 FPolV)FPolV) Unangemessen. unangemessen._ von Art. I

Art;34Satz Satz 3 3 ist ist deshalb deshalb zur zur Festlegung Festlegung eines eines zweckmässigen zweckmässigen'il

Art. 34

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:'Wa1dabstandes gegenüber Niederwald Niederwald an an die Waldabstandes gegenüber die Gemeinde Gemeinde SurcuolM Surcuolm .

zurückzuweisen. zurückzuweisen.

_Der Randtitel von ‘von'ArtL_34 erfasst. auch auch.den Abstand von von Gewässern. Gewässern, Der Randtitel

Art. 34 erfasst

4en Abstand

Im zestext- steht Steht davon davon aber aber. nichts. Im Geset Gesetzestext Vermutlich ist n1chts._Vermut1ich _iSE Abs. Abs. 221 -1.deS'

Art. 34 34 (bei

(bei unverändert unverändert gebliebenem geb1.iebenem Randtitel) Randtitel) des gültigen gültigenArt. ‚ersat z1os gestrichen gestrichen. worden. ersatzlos werde n. . „a;

Dieübrigen revidierten rev1d1erten Gesetzesbestimmungen Gesetzesbestimmungen kennen können genehmigt genehmigt Die übrigen

werden. werden.

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Zonenpläne _Zonennläne

15 Revidierter Revidierter Zonenplan Zonenplan und und Gestaltungsplan Gestaltungsnlanl 1: :ZFOOO 2.'000 Der Plan kann genehmigt Der Plan genehmigt werden werden.-

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Zonenplan 1':-101000 1 2. 2. Revidierter Revidierter Zonenplan'l :.10'000

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Der bringt keine keine Schutzzonen SchutzzonenummlAusdruck. AuCh die ur7ur—.'I Der Plan bringt zum AusdruCk. AuCh:die

sprün11ch sprünlich im Baugesetz vorgegehene imIBaugesetz vorgesehene Landschaftsschutzzone LandSchaftsschutzzone ist .1stI

fallengelassen worden.Einzelne kleinere Frei—" sind FreiGebiete sind kleinere Gebiete 1 „.-fallengelassen“worden;.Ein2e1ne i haltezonen halteZOnenI zugeordnet. 2ugeordne.t. Zonenpläne Zonenpläne unterscheiden untersche1den (nach (Inach Art.

Art. 14 14

Abs. 2 RPG) Schutzzonen. Abs. '2 RPG) neben neben Bau-_und Bali- und Landwirtschafts2onen Landwirtschaftszonen Schutzzonen.

Art. 35 Abs. Äbs. 1 l b hält hält die d1e Kantone

Art. 35 Kantone an,

an, dafür dafür zu zu sorgen, sorgen‚ dass dass"

die Nutzungsplane -- also also auch auch die d1e ,Zonenpläne Zonenpläne -— rechtzeitig, rechtze1t1g, die Nutzungspläne SurIcuolm' d.h. bis 1987, erstellt werden. In der GemeiInde Surcuolm der Gemeinde erstellt .werden-.IIn biIs_ Ende -1987‚ "d. ersche1nen der Inoch nicht erscheinen der nicht erschlossene erSchlossene nordöstliChe nordöstl1che Teil Teil des I WiesenG vernässte Wiesen sOwie verschiedene Hangmoore und, vernäSSte -P12_Mundaun Piz sowie ausgeschie- -als in Sinne schutzwürdig. ZonenplanamigeschleimZonenplan Die im schutzwürdig. Die diesem-Sinne in diesem I als denen Quellwasserschutzzonen Que11wasserIschutz2onen -sowie sowie die werden I die Gefahrenzonen Gefahrenzonen Werden "n1cht den Schutzzonen Schut2zonen im im Sinne Sinne von von Art.

2 weitere Artikel

Art. 17 17 RPG

RPG_zugerechnet. zugerechnet. nicht den “Im der Genehmigung Genehmigung_d1eses Zonenp1anes nichts n1Chts Im übrigen.steht übrigen steht der dieses Zonenplänes 'entgegen. entgegen.

Beschwerde von_— 3 . Beschwerde

durchgeführt BeSChwerdeVerfahren durchgeführt Darüber Iw1rd.--Iein wird ein separates sbparates Beschwerdeverfahren IDarüber

h-und der der Entscheid EntscheidIimIRegierungsbeschluss Nr. 1952 1952 aa getroffen, getroffen.' im Regierungsbeschluss Nr.

_. "D.“ D.

_2'000 Genereller Erschliessungsplan 1l :: 2'000 "?Genere1ler

Kantons-C-' eine KantonsPla ttenga eine und Plattenga Surcuolm und 2wischen-Surcuolm 1St zwischen Plan ist diesem Plan äNach diesem

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' strasse strasse geplant. geplant. Von Von einer einer solchen solchen Strasse Strasse ist ist dem dem kantonalen'l kantonalen Tiefbauamt jedoch jedoch nichts nichts bekannt. bekannt. Plattenga Plattenga wird wird von von Misanenga Misanenga 3 Tiefbauamt "g(0bersa3en) einer Kantonsstrasse erschlossen, erschIoIssen‚ und und dabei dabei (Obersaxen) her her mit mit einer kantonalen ." 2uständigen kantonalen die zuständigen Eür die haben1.- Für sein Bewenden haben. '.1dürfte dürfte es sein ' iInstan2en entstehen durch durch diese d1ese Strasse straSse keinerlei keinerlei Verpflichtungen. Verpflichtungen." Instanzen entstehen "

Das aus a us dem dem Jahre Jahre 1971 197l stammende stammende generelle genere1I1e KanalisationsprOjekt KanalisationsprOJekt Das (GKP) te den Gegebenhe-iten angepasst angepasst werden. werden.I' (GKP) soll sollte den neuen neuen Gegebenheiten Im kann die die Genehmigung GenehmigungI erteilt erte11 t werden. werden. Im übr1gen übrigen kann l.

O-liskopie ohne ohne "GeWä-h' Gewährleistung (ARE-GR)'>»'> " Wägfiskople r‘eiätühg (ARE-GR) 7

Gestützt auf Art. 37 Abs. 2 KRG d". _

Regierung: die Regierung: beschliesst die besch1iesst

Ausstand von Gedruvi am. D. Cadruvi Dr. D. Begierungspräsident Dr. von Regierungspräsident im.Ausstand '-- im

des' Teilrevision des Die am 16. beschlossIene Teilreyision 1984 beschlossene November 1984 16. November

vomI u o 1 m vom u r Gemeinde S Burcuolm s der Gemeinde a u g e s e t _z eder __.Baugesetzes

18. Mai. Mai 1971/13. .Mäe März 1976 wird mit Ziff. 22 von Ziff. Vorbeha1t von mit Vorbehalt 1976 -wird I18.

genehmigt. dieses Beschlusses Seschlusses genehmigt. . dieses

Gebäude; _ ein GebäudeNiederwald ein dem Niederwald gegenüber dem wonach gegenüber 3, wonach 34'Satz 3, 2. Art.

Art. 34 imI

Zur Ueberarbeitung im wird zur ist, wird abstand von 22 m eingehalten ist, abstand

zurückgewiesen. SuCuo1m zurückgewiesen. Gemeinde Sucuolm die Gemeinde an die Erwagungen an der Erwägungen Sinne der _Sinne ReV1d1erte Zonenmilan zonenplan und - 2'000 vom Der Revidierte und,GeStaltungsPlan Gestaltungsplan 11 ::2'000_vom; 3."'Der

genehmigt. wird genehmigt.' 1984 wird November 1984 "16. 16. November

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Der Revidierte Zonenplan 1 : 10'000 er 1984 . Novemb 16. November'1984 vom 16. 10'000 vom „DerlReVidierte ZonenplafiI l 4 gen ‚ 1 . . . ” igt, ehm n nge ägu Erw der ErWägungen genehmigt. Sin im Sinne wir im der . wird Navember‘* 16 . November vom 16. 2' 000 vom Genere11e Erschl1essungsplan 5. Der Der Generelle Erschliessungsplan'1 :: 2'000 .:I

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genehmigt. Erwägungen genehmigt. Sinne der Erwägungen im Sinne,der wirdI im 1984 wird 1984

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l6.„ vom 16._ Ueber Ueber die die gegen gegen den den Beschluss Beschluss der der Gemeinde Gemeinde Surouoim Surcuolmvom

Bereich im Bereich Zonenplanes im des Zonenplanes Revision des betreffend Revision 1984 betreffend aNovember November 1984

von . e s.c h—w e r d e von erhobeneI‚B Cuolm Sura CuolM Suraund-Permanigia und Permanigia ethobene,Besch-werde '-

erungsm im‚Reg1 wird RegierungsWird im

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. beschluss Nr. 1952 1952 aa entschieden. entschieden. beschluss Nr.

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_-Soweitl für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen irgendSoweit für Bewilligungen - irgend-

welcher Art notwendig notwendiIg sind, sind. bleibt bleibt der der BewilligungsentsCheid Bewilligungsentscheid welcher Art

"-der zuständigen Behörde'oder Behörde oder Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. _I; der zuständigen

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weDatum und den weangewiesen, das Datum wird angewiesen, Sürcuolm wird Die Gemeinde Surduolm 8. Die

Beschlusses in * sentlichen sentiichen Inhalt Inhalt dieses Beschlusses in geeigneter geeigneter Form Form . bekanntzugeben bekanntzugeben..._

für _ Amt für kantenalen Amt Die Gemeinde Gemeinde Surcuolm dem kantonalen erSucht, dem Surcuolm wird ersucht, 1'9..'Die

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abzuw BaugesetZes abzurev1dierten BaugesetZes des revidierten EXemplare des fünf Exemplare RauMplanung fünf RaumplanUng

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