Überbauungsplan Hirschenstrasse / Lindenwiesstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Gossau (SG)
Document
- Numer
- 1998-8762
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Gossau (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 04-09-1996
- Approvà
- 03-02-1998
- Publitgà
- 18-09-1996
- En vigur dapi
- 03-02-1998
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
3. Februar 1998
yhpy
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9200 Gossau
VII 87 Gossau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan Hirschenstrasse/Lindenwiesstrasse Die Prüfung ergibt, dass der Erlass genehmigt werden kann. Die für die nachträgliche Plan änderung erforderlichen Unterschriften liegen vor, die letzte ging heute ein. Bezüglich des Er schliessungsbereiches entlang des Dorfbaches ist die Genehmigung - entsprechend unserem Schreiben vom 27. Jan. 1998 - mit folgender Auflage zu verbinden: "Der Erschliessungsbereich wird auf Zusehen hin bewilligt. Es dürfen indes keine Parkplätze oder Mauern erstellt werden. " In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T000.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes sig Dr P Flaad
Dr. P. Flaad BIH01628.DOC
Baudepartement Generalsekretariat
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Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Karl Bubenhofer AG, Quellenhofstr. 11, 9200 Gossau weiter an: Rechtsabteilung Tiefbauamt, Wasserbau und -unterhalt AFU-BU, Herrn C. Künzler Planungsamt I
BIH01628.DOC
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