Überbauungsplan Alte Ziegelei, Teiländerung

Plan d'utilisaziun spezial · Oberriet (SG)

Document

Numer
2013-2660
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Oberriet (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
22-04-2013
Approvà
15-10-2013
Publitgà
03-09-2013
En vigur dapi
15-10-2013

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Staatsstrasse 92 9463 Oberriet

15. Oktober 2013

Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Alte Ziegelei, Teiländerung

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Am 4. April 2007 hat das Baudepartement des Kantons St.Gallen den Überbauungsplan Alte Ziegelei genehmigt. Zwischenzeitlich sind von den Grundeigentümern verschiedene Anpassungsbegehren eingebracht worden. Diese können grundsätzlich nach Ablauf von 10 Jahren seit Rechtsgültigkeit die Überprüfung von Baureglement, Zonen-, Überbauungs-, GestaItungs-, Deponie- und Abbauplänen sowie von Schutzverordnungen verlangen (Art. 33 Abs. 1 BauG). Weil der vorliegende Überbauungsplan erst vor rund sechs Jahren genehmigt wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Anpassung (Grund: Planbeständigkeit). Die betrieblichen Verhältnisse im betroffenen Gebiet haben sich jedoch verändert. Die kantonale Vorprüfung wurde mit Bericht vom 9. Juli 2013 durchgeführt. Die darin erwähnten Ausführungen wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat hat die Änderung des Überbauungsplans am 22. April 2013 erlassen. Die Auflage erfolgte vom 3. September bis 2. Oktober 2013, dazu sind keine Einsprachen eingegangen. Der Erlass kann unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit

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1/2

Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'250.~.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beil -

Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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Plan

I Gemeinde Oberriet KantonStGallen Legende

Festlegungen (Änderungen gegenüber bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007) I

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ÜBERBAUUNGSPLAN ALTE ZIEGELE11:1000

a: a:

TEILÄNDERUNG DES ÜBERBAUUNGSPLANS ALTE ZIEGELEI MIT ERLASS VOM 04.04.2007

LU CD

O

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UJ

Hinweise (gemäss bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007) Baubereich für Hauptbauten A

vom Gemeinderat erlassen am:

2 2. April 2013

Öffentliche Planauflage:

« 3, Sep. 2013 ^ (S

- 2 * Okt. ?nn

Vom Baudepartement des Kanton StGallen genehmigt am:

Mobil

079 605 46 43

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Baubereich für Hauptbauten C

iGH:'3.Smi

max. Gebäudehöhe in m

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Platz- und Strassenbereich

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Lagerflächen

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Grünbereich

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Hecke, neu

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Hecke, zu erhalten ]

Werkstatt Bahnhofstrasse 14

9463 Oberriet

Gehölzgruppe, zu erhalten (Baumkroneverlauf) Einzelbaum, zu erhalten

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neuer Baum Gemeindestrasse bestehend

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Walter Lüchinger [email protected]

Baubereich für Hauptbauten B

1 5, OKT. 2013

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071 760 00 47

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Fax:

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Der Gemeinderatsi

Der Gemeindepräsident:

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071 760 0046

Hinweise (Ergänzungen gegenüber bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007)

PLAN GR. 297 x840 mm

DATUM : 15.08.2013

PLAN NR. 239.1

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Fon:

Baubereich für Hauptbauten B

Fliessgewässer eingedolt

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Longierzirkel, bestehend

@438.141

Refenzpunkt in m.ü.M.

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Gehölzgruppe ausserhalb

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Umgrenzung Plangebiet