Teilzonenplan Wolfertswil Kirchweg - Genehmigung

Plan da zonas · Degersheim

Document

Numer
2006-8010
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Degersheim
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
13-09-2005
Approvà
03-01-2006
Publitgà
28-09-2005
En vigur dapi
03-01-2006

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9113 Degersheim

3. Januar 2006

Gemeinde Degersheim: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

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Teilzonenplan Wolfertswil Kirchweg

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Der Gemeinderat bestätigt, dass für die Parzellen Nr. 1107 und 1108 kein öffentliches Bedürf­ nis mehr besteht. Im Sinne der Rechtsbeständigkeit des Zonenplanes weisen wir darauf hm, dass es nicht möglich ist, die Umzonung kurzfristig wieder zu kompensieren.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.-. Der TZP Wolfertswil Kirchweg ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G -D e g e Geneh T ZP Wolfertswil Kirchweg

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

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2

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteiluna > Amt für Raumentwicklung

G -D e g e G eneh T Z P Wolfertswil Kirchweg

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