Gestaltungsplan Spisertor --> 2. Teiländerung

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2005-0161
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
09-08-2005
Approvà
18-11-2005
Publitgà
15-08-2005
En vigur dapi
01-01-2006

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

18. November 2005

Stadtrat 9000 St. Gallen

Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Gestaltungsplan 1: 250 Spisertor 2. Teiländerung des Gestaltungsplanes vom 2. Mai 1983

Ganzen Text zeigen

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats­ und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: BD-RA. ARE-OP

G-StGa Geneh Änderung GP Spisertor

Plan

Legende Festlegungen

Gestaltungsplan 1:250 Spisertor

Umgrenzung Plangebiet

Baubereich neue Hauptbaute Erdgeschoss / Baubereich Vorbaute (Balkon)

2. Teiländerung des Gestaltungsplanes vom 2. Mai 1983 (Ersetzt Teiländerung vom 14.11.2002)

gemäss A rt 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Umgrenzungslinie Sockelgeschoss

Vom Stadtrat beschlossen Am:

Ganzen Text zeigen

r y,

Sichtbares Sockelgeschoss / Stützm auer Der Stadtpräsident

Z iW

Parkierungsbereich Richtungspunkt Fussweg

\v.x

CH>

Im Namen des Städtrates: Der Stadtschreiber

Öffentlich aufgelegt Vom: bis:

j

I^

nani

Vom Baudepartement genehmigt Am:

.

13 Nov. 2005

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

Architektur: ARCHPLAN, AG für Architektur Gestaltung und Planung, Wallstr. 5, 9000 St.Gallen Planung: ERR, Raumplaner FSU SIA, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

071 220 81 88 071 227 62 62

Stadtplanungsamt 23. Juni 2005

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

#/

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Spisertor 2. Teiländerung des Gestaltungsplanes vom 2. Mai 1983 (Ersetzt Teiländerung vom 1 4 .1 1 .2 0 0 2 )

gemäss A rt. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom S tadtrat beschlossen

Am: 0 9, Äug, 2005

Der Stadtpräsident

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Öffentlich aufgelegt

: 1 5. Aug. 2085

Vom: bis:

1 i Se?. 2005

Vom Baudepartem ent genehm igt Am:

1 3, Nov. 2005

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung

Architektur: ARCHPLAN, AG fü r A rch ite ktu r Gestaltung und Planung, Wallstr. 5, 9000 St.Gallen Planung: ERR, Raumplaner FSU SIA, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

071 220 81 88 071 227 62 62

Stadtplanungsam t 23. Juni 2005

Hinweis:

Es gelten die folgenden Besonderen Vorschriften des rechtsgültigen Gestaltungsplanes Spise rto r vom 2.05.1983 m it den unterstrichen respektive durchgestrichen dargestellten Ä n­ derungen/Ergänzungen.

A rt. 1

V erb in d lich e P lan elem ente Folgende Elemente des Gestaltungsplanes M 1:250 sind verbindlich:

A rt. 2

a)

Kubische Gliederung der Baukörper sowie Ausdehnung, Lage und Stellung der Bauten

b)

Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse, inkl. dem Zwischengeschoss, ohne Beschrän­ kung der Grundfläche des letzteren

c)

Der Haupteingang fü r Fussgänger und die Fussgängerverbindung zwischen den eingetragenen Richtungspunkten

d)

Die Lage der Ein- und Ausfahrten fü r die Anlieferung und fü r die Tiefgarage

ei

Die zusätzlichen Planfestleounoen der 2. Teiländerunq.

R ichtungsgebende P lan elem ente Bezüglich aller übrigen Elemente ist der Gestaltungsplan richtunggebend. Der Beilageplan 1:250 ist bezüglich der Fassaden- und Dachgestaltung richtungsgebend. Der Beilaoeolan 1:400 ist bezüglich der Fassaden- und Dachqestaltuna fü r die Bebauung der Parzelle C1054 richtunosaebend.

Art. 3 G estaltu n g sko n zep t

Es sind Gesamtkonzepte fü r die Materialwahl und Farbgebung sowie ein Plan fü r die Aussenraum gestaltung im Rahmen des Baugesuchsverfahrens vorzulegen.

Art. 4 W o hnnutzung

Ausschliesslich der Wohnnutzung Vorbehalten sind fü r jede Baute das oberste Vollgeschoss und die Dachgeschosse sowie die Baute auf Parzelle Nr. 1054 m it Ausnahme des Sockelge­ schosses. Die minim ale Bruttogeschossfläche fü r Wohnzwecke beträgt insgesamt 2'800 m 2.

A rt. 5

A bstellflächen fü r M o to rfah rzeu g e Mit Ausnahme des oberirdischen Parkierunosbereiches auf der Parzelle C1054 sind alle Ab­ stellflächen s+né unterirdisch anzulegen.

A rt. 6

A n ten n en an lag en Einzelantennen im Freien sind nicht gestattet.

Art. 7 Ergänzende B estim m ungen fü r die Parzelle 0 0 5 4

Die Baubereiche umschreiben die maximal zulässigen horizontalen Ausdehnungen der Hauotbauten. Nebenbaute. Vorbauten fBalkone/Treppel und Dachterrasse. Bezüglich Vo­ lum etrie und Gestaltung ist der Beilaoeolan Massstab 1:400 vom 23. Juni 2005 richtungsoebend.

ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen

23. Juni 2005

2

Das Sockelgeschoss darf an den im Plan bezeichneten Seiten maximal eingeschossig in Er­ scheinung treten. Innerhalb des im Plan bezeichneten Baubereiches Dachterrasse darf über dem First der be­ stehenden Baute eine Dachterrasse in Leichtbauweise m it einer m aximalen Fläche von 22 m 2 erstellt werden. Dachaufbauten, welche das Niveau der Dachterrasse überschreiten sind nicht zulässig.

A rt. 8

A ufhebung Mit der 2. Teiländeruna wird die 1. Teiländerunq vom 14. November 2002 hinfällig bzw. aufgehoben.

E inverständniserklärung Die nachfolgend aufgeführten G rundeigentüm er erklären sich m it der 2. Teiländerung des Gestal­ tungsplanes Spisertor einverstanden:

Parz. Nr.

G rundeigentüm er

Unterschrift

C1054

C3672

ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen

23. Juni 2005