Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2005-0169
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
23-11-2004
Approvà
15-03-2005
Publitgà
15-05-2000
En vigur dapi
01-05-2005

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartem ent des Kantons St.Gallen

&

________________________________

^

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Stadtrat 9000 St. Gallen

15. März 2005

Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

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Überbauungsplan Apfelberg

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats­ und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

G-StGa Geneh UeP Zürcherstrasse, Stationsstrasse. Schäfliweg ThB 1583

Plan

'‘ Überbauungsplan 1:500

Legende Festlegungen ----------------- ----(707.50) 1__________ „ ..J

Apfelberg, Parzelle 4769

Perimeter Überbauungsplan

Markierung Baute (Kote Gebäudehöhe)

Geschützte Gehölzgruppe

Attikageschoss (Kote OK Dachfläche)

Geschützte Einzelbäume

Plan

Überbauungsplan 1:500 Apfel berg (Parzelle C4769)

Gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat beschlossen am:

Der Stadtpräsident

26. April 2000

& Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Öffentlich aufgelegt vom: 15. bis:

Mai 2000

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14. Juni 2000

Vom Grossen Gemeinderat erlassen am:

23. Nov. 2004

Die Präsidentin des Grossen Gemeinderates

Der Stadtschreiber

'■ ittk .Vom Baudepartement genehmigt am:

15. März 21

M it Ermächtigung: Der Leiter des Am tes für Raumentwicklung

Stadtplanung 15. Februar 2000

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

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Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan 1:500 Apfelberg (Parzelle C4769)

Gem äss A rt. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat beschlossen am:

26. April 2000

Der Stadtpräsident

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Öffentlich aufgelegt vom: 15. bis:

%

Mai 2000

14. Juni 2000

Vom Grossen Gemeinderat erlassen am:

23. Nov. 2004

Die Präsidentin des Grossen G em einderates

Der Stadtschreiber

iu 4 i Vom Baudepartement genehmigt am:

15. März 2005

M it Ermächtigung: Der Leiter des A m te s fü r R aum entw icklung

Stadtplanung 15. Februar 2000

Art. 1 Geltungsbereich

1 Die vorliegenden B estim m ungen gelten für das im Überbauungsplan um grenzte Gebiet der Parzelle Nr. 4769 und ersetzen in diesem Bereich den Überbauungsplan „A pfelberg (für das G ebiet zw ischen der Böcklinstrasse und der M üller-Friedbergstrasse / G oethestrasse von der Kollertreppe bis zur Laim atstrasse)" vom 6. April 1956. Sofern nachstehend nicht anders b e s tim m t w ird , gelten die V orschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) sow ie die je­ w e ils gültige Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 2 Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Überbauungsplan 1:500 vom 15. Februar 2000, den B esonderen V orschriften vom 5. April 2000 und dem Beilageplan vom 9. Septem ber 1999. 3 Die in der Legende des Überbauungsplans als Festlegung bezeichneten Elemente, so w ie die besonderen V orschriften sind verbindlich, der Beilagenplan ist richtungsgebend.

Art. 2 Zweck

Der Ü berbauungsplan bezw eckt die Erreichung einer Überbauung von architektonisch und städtebaulich vorzüglicher Qualität. Die Baute und die dazu gehörenden Anlagen sind so zu gestalten, dass hinsichtlich M assstäblichkeit, Formensprache, M aterialw ahl, Farbgebung und U m gebungsgestaltung eine gute G esam tw irkung erreicht w ird.

Art. 3 Erschliessung

Die Erschliessung der Baute hat über die Goethe Strasse zu erfolgen

Art. 4 Baubereich, Höhenlage, Geschossigkeit und Dachgestaltung

1Es darf nur innerhalb der M arkierungslinie gebaut w erden. N ebenbauten dürfen nicht e rstellt w e rd en . 2 Zw ischen dem gew achsenen Terrain und der Kote für die Gebäudehöhe können die Ge­ schosse fre i e in geteilt w erden. Räume in Sockelgeschossen dürfen zum längeren A ufenthalt von Personen genutzt w erden, sofern sie den gesetzlichen H ygienevorschriften entspre­ chen. 3 Das Dach ist als Flachdach zu konzipieren. A uf dem A ttikageschoss dürfen keine Dachauf­ bauten e rrich te t w erden. N icht begehbare Dachflächen sind extensiv zu begrünen

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Art. 5 Landschaftsschutz, Umgebung

1 Das im Überbauungsplan bezeichnete Feldgehölz und die ausserhalb der „M arkierungslinie B aute" liegenden geschützten Einzelbäume sind zu erhalten. Zum Schutz dieser O bjekte sind rechtzeitig M assnahm en zu treffen. 2 Im Baubew illigungsverfahren ist ein Konzept für die Gestaltung der Um gebung vorzulegen, das den ökologischen Ansprüchen des O rtes Rechnung trägt, den bestehenden Baumbe­ stand fe sth ä lt und Ersatzmassnahmen fü r den Verlust der zu fällenden Bäume aufzeigt. 3 Die Baute hat sich organisch in das gew achsene Terrain einzufügen. Die Sockelgeschosse dürfen seitlich nicht freigelegt w erden. Terrainveränderungen sind auf ein absolutes M ini­ m um zu beschränken.

Art. 6 Lärmschutz

Das G ebiet des Überbauungsplanes ist der E m pfindlichkeitsstufe II gem äss Lärm schutzver­ ordnung (LSV) A rt.43 Abs.1 und G rossratsbeschluss über den Lärm schutz (GRB-LS) A rt.6 Abs.1 zugeordnet.

Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769

#////////// Beilagenplan zum Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769 .0 3

Schnitt 1 :2 0 0 _____________________________________ ________ Stadtplanung Datum: 9. September 1999

-EG

1.UG

GOETHESTR.