Baulinienplan Baulinie Offenlegung Moosbach

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2013-0163
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
15-05-2012
Approvà
11-03-2013
Publitgà
23-05-2012
En vigur dapi
01-04-2016

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Ami für Raumenlwicklung und GeoinfonTialion, Lämmlisbrunnenslrasse 54, 9001 St Gallen

A-Post Stadtrat Rathaus 9001 St.Gallen

11. März 2013

(geht an das Tiefbauamt zur koordinierten Eröffnung mit dem Gewässeroroiekt)

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Offenlegung Moosbach

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Auf den Parzellen W0650, W0651, W1321 und W5124 ist eine neue Wohn-Gewerbeüber­ bauung mit zwei Baukörpern und einem offenen Besucherparkplatz geplant. Die Baupar­ zellen mit einer Gesamtfläche von rund 3300 m2 liegen in der Wohn-Gewerbezone WG4, sie sind Teil eines städtischen Quartiers zwischen der Fürstenlandstrasse und der Moos­ strasse. Durch das Planungsgebiet fliesst auf einer Länge von rund 30 m der eingedolte Moosbach. Ein Konzept aus dem Jahre 2003 zeigt auf, wie längerfristig der ganze Ab­ schnitt zwischen der Fürstenlandstrasse und der Moosstrasse offengelegt werden könnte (Gesamtlänge ca. 120 m). Zwischen dem neuen Wohn- und Gewerbehaus auf der Parzelle W1321 und dem Besu­ cherparkplatz soll ein rund 20 m langes Teilstück der Eindolung offengelegt werden. Über den 11.0 m breiten Gewässerraum ist eine Fussgängerverbindung geplant. Der Erlass ist vorgeprüft worden. Nach Einschätzung des Stadtplanungsamts und des kantonalen Tiefbauamts ist das vorzeitige Festlegen des Gewässerraums im ganzen Ab­ schnitt von der Fürstenlandstrasse bis zur Moosstrasse aufgrund der Eigentumsverhält­ nisse nicht umsetzbar. Das öffentliche Interesse an der geplanten Überbauung ist indes gross, werden doch im Sinne der haushälterischen Bodennutzung innerstädtischer Sied­ lungsreserven sinnvoll genutzt. Ausnahmsweise und in Wahrung des ganzen Ermessens­ spielraums der Stadt St. Gallen soll deshalb der Gewässerraum nur im Bereich des Neu­ bauprojekts mit einer Breite von 11 m definitiv gesichert werden. Die Offenlegung der oben-und untenliegenden Bachabschnitte wird nicht präjudiziert. Aus wasserbaulicher und ökologischer Sicht wird eine Teiloffenlegung des Moosbachs im Rahmen des Bachöff­ nungskonzepts sehr begrüsst.

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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und in Beachtung des der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'100.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen §.eRe migter Erlass CEinzahlungsschein Kopie 8O-RA, TBA-RD, AREG-OP

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Plan

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Kanton St. Gallen Umgebungsgestaltung (gem, sep. Projekt)

Baulinienplan 1:200 Offenlegung Moosbach

Legende

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gemäss Art. 23 ff. Wasserbaugesetz vom 17. Mai 2009 und Art. 24 ff. Baugesetz vom 6.Juni 1972

Festlegungen W1 321

Baulinie (Gewässerabstandslinie) für Verkehrsanlagen und unterirdische Bauten Baulinie (Gewässerabstandslinie) für Bauten und Anlagen, exkl. Verkehrsanlagen

WO 6 5 4 Überbauung gem, Projekt Clerici u. Muller Architekten

Moosweg

Besondere Vorschriften Art. 1

Die verbleibende Freifläche zwischen den Baulinien und dem Gewässer hat ökologisch fachgerecht als naturnahes Bachufer gestaltet und bepflanzt zu werden. Dabei sind Kriterien der Lebensraumvernetzung zu berücksichtigen. Terrainveränderungen sind in diesem Bereich landschaftsgerecht zu planen und auszuführen

Genehmigungsvermerke Vom Stadtrat St.Gallen erlassen am

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öffentlich aufgelegt vom ^ 3 ^ ^ * ^

bis

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WO 6 5 0

Hinweise

Parkplatz neu (gem. sep. Umgebungsprojekt)

W065 1

TI Bach - Uferlinie (gem. wasserbaulichem Bewilligungsprojekt) Eingedoltes Gewässer bestehend Bach bestehend Schacht neu

dei _______________ Der

lien

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt:

1 1 MRZ. 2013

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Leitung neu (gem. wasserbaulichem Bewilligungsprojekt) Abbruch (gem. Bauprojekt Clerici & Müller Architekten)

Plan-Nr. 10.30-3.1 Planung Architekt

Überbauung/Umgebungsgestaltung gem. Projekt Clerici & Müller Architekten (Stand vom 27.9.2011)

Fürstenlandstrasse

Lüthi Landschaftsarchitekten GmbH, Gatterwies 18, 9303 Wittenbach Clerici & Müller, Dipl. Architekten, Bahnhofplatz 8b, 9000 St.Gallen

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