Abbauplan Gonzen (Erzabbau) inkl. 1. Teiländerung

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2008-3860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
10-07-2002
Approvà
09-12-2008
Publitgà
27-08-2002
En vigur dapi
09-12-2008

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

M

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

xT V

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

9. Dezember 2008

Gemeinderat 7320 Sargans

Ganzen Text zeigen

Gemeinden Sargans, Wartau, Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns - federführend für die drei betroffenen Gemeinden - in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung einge­ reicht:

•

Abbauplan Gonzen, 1. Teiländerung

Der gesamte Abbauplan betrifft die drei Gemeinden Sargans, Wartau und Meis. Die fragliche Teilfläche liegt auf dem Boden der politischen Gemeinde Sargans. Der Erlass sieht vor, dass eine Teilfläche aus dem Abbauplangebiet entlassen werden soll. Es handelt sich um jene Teil­ fläche, die für die Ausscheidung einer unterirdischen Industriezone im Gebiet "Rächen" - Gon­ zen und die Erstellung der Produktionsstätte der epe benötigt wird. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass genehmigt werden kann. Da lediglich eine geringfügige Reduktion des Abbauplangebietes vorgesehen ist, berührt der Änderungsplan keine öffentli­ chen Interessen. Die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer liegt vor. Die Vorausset­ zungen für die Anwendung des abgekürzten Verfahrens nach Art. 32 Abs. 2 BauG sind im vor­ liegenden Fall erfüllt.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 100.— .

Sargans_TZP_BauR_UebP Vild_G

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie (je mitsamt genehmigtem Erlass): Gemeinderat Wartau, 9478 Azmoos Gemeinderat, 8887 Meis Rechtsabteilung Amt für Raumentwickluna und Geoinformation

Sargans_TZP_BauR_UebP Vild_G

Plan

r * * * * * m m **# *# # ******

........

# # H * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Legende Festlegungen

Gemeinde

Gemeinde Warta u

Sargans

Gemeinde Mels

Umgrenzung Plangebiet Abbaugebiet A (Konzessionsgebiet, Perimeter I des UVB)

TT

Transport- und Verladebereich B

Abbài! PI 311 Gonzen (gemass Art. 28* “ 1" Baugesetz)

(Teil Betriebsareal aussen, Perimeter II des UVB)

Zu- und Wegfahrt

ad*'

Eisenerzabbau

?

•**» •» _

Reduktion Umgrenzung Plangebiet

1. ÄNDERUNG M 1:10'000 / 2'000 Vom G em e in d era t Sargans erlassen

Juli 2002

ani:

Der G em e^depräsident:

Vom Gem einderat Wartau erlassen

Vom Gem einderat Meis erlassen

am:

am: 1 1 JüLJ 2862

! Q. M i 1002

Der Gemeind

Hinweise

«

Stollenbahn bestehend

Der Gemeindepräsident:

Eingang Basisstollen bestehend

1/

Industriegleis neu

xa / xaq /

y ;* -. ,y

M h u ,lT '

Der//jem einderatsschreiber:

Der Gemeinderatsschreiber:

:

>L : :

Bereich für Förderanlage zum Bahnverlad V .h

I Öffentliche Planauflage:

Streckengleis SBB

ZZZZ -r

Umfahrung Süd geplant

O O

O Hecke / Feldgehölz (schematische Darstellung)

r~"~"

I Gewässer

•V

Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehmigt am:

* & MOV, #6)

M it Erm ächtigung Der Leiter des Planungsamtes:

■

'î '. ;

«

V* » -

' ' , Plandatum : 14.06.2002

^

A*-

Dokumenten-Nr.: 2

:

■

" y

Gemeindegrenze

V'.

y

- IT

•\

-1

\ Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, St.Gallen

071 227 62 62

: ------------------

.

%

; X

Besondere Vorschriften

1 . VA:

\ \

z

Art. 1 Zweck

\. Mit dem Abbauplan soll die W iederaufnahm e des Eisenbergwerkes Gonzen zur Gewinnung von Eisenerz ermöglicht werden.

/ « V . —'-

•X

$

Der Plan regelt die Erschliessung und einen einwandfreien Betrieb.

♦

\

Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit

z

*

' * L'.-.

B . .

.-v.

Der A bbauplan gilt für das im Plan um grenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelem ente sowie die besonderen Vorschriften sind verbind­ lich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.

**

# •

/

Art. 3 Erschliessung

Die Ü bertageförderung sowie Verlad und W eitertransport der aufbereiteten Produkte hat über die im Plan bezeichneten Erschliessungselem ente zu erfolgen.

+

+ *

y

Art. 4 Abbaugebiet A

Bereich Halbleiterfabrik

**

Der Untertageabbau ist nur innerhalb des im Plan bezeichneten Abbaugebietes A gestattet. ,% * •

Falls es in felssturzgefährdeten Bereichen zu einem Abbau kommt, ist der latenten Gefahr mit entsprechenden A bbaum ethoden und einer intensiven Beobachtung Rechnung zu tra­ gen.

» *

*

*

f

<

Die A ufbereitung des Roherzes (Brechen, Sortieren, Trennen) hat im Bergesinnern zu er­ folgen.

Siehe

%

A usschnitt

1. Änderung Reduktion Abbaugebiet A (im eingezonten G ebiet der Halbleiterfabrik)

. 1:2000

Art. 5 Transport- und Verladebereich B

\

Für Bauten und Anlagen gelten die Regelbauvorschriften der Gewerbe-Industriezone B. Ist die Beseitigung von geschützten Hecken und Feldgehölzen für den Bau respektive die Installation der betriebsnotwendigen Bauten und Anlagen nicht zu vermeiden, so sind ent­ sprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

j

Vom Gemeinderat Sargans erlassen

Vom Gemeinderat Wartau erlassen

am:

am:

- & JULI 2 #

Der Ger

Vom Gemeinderat Meis erlassen

B

/ / a m : - a JULI 2008

sident:

Die uie Gemeindepräsidentin: uememaepra OJUL»

Art. 6 Auflassen des Bergwerkes

rei ber:

Der Gemeinderatssch

Der Gemeinderatsschreiber:

Mit der Stillegung des Bergwerkes sind folgende Massnahmen zu treffen: - Die Stolleneingänge sind so zu verschliessen, dass Unbefugte nicht einsteigen können; - A llfä llig e G asaustrittsstellen sind so abzudichten, dass später keine gefährlichen G ruben­ gaskonzentrationen in der Stollenluft auftreten können;

-y.

Û

X

. - a- Dez. 2008

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinform

Ausschnitt 1:2000