Abbauplan Gonzen (Erzabbau) inkl. 1. Teiländerung
Plan d'utilisaziun spezial · Mels
Document
- Numer
- 2008-3860
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Mels
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 10-07-2002
- Approvà
- 09-12-2008
- Publitgà
- 27-08-2002
- En vigur dapi
- 09-12-2008
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
M
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
xT V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
9. Dezember 2008
Gemeinderat 7320 Sargans
Ganzen Text zeigen
Gemeinden Sargans, Wartau, Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns - federführend für die drei betroffenen Gemeinden - in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung einge reicht:
•
Abbauplan Gonzen, 1. Teiländerung
Der gesamte Abbauplan betrifft die drei Gemeinden Sargans, Wartau und Meis. Die fragliche Teilfläche liegt auf dem Boden der politischen Gemeinde Sargans. Der Erlass sieht vor, dass eine Teilfläche aus dem Abbauplangebiet entlassen werden soll. Es handelt sich um jene Teil fläche, die für die Ausscheidung einer unterirdischen Industriezone im Gebiet "Rächen" - Gon zen und die Erstellung der Produktionsstätte der epe benötigt wird. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass genehmigt werden kann. Da lediglich eine geringfügige Reduktion des Abbauplangebietes vorgesehen ist, berührt der Änderungsplan keine öffentli chen Interessen. Die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer liegt vor. Die Vorausset zungen für die Anwendung des abgekürzten Verfahrens nach Art. 32 Abs. 2 BauG sind im vor liegenden Fall erfüllt.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 100.— .
Sargans_TZP_BauR_UebP Vild_G
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen
Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie (je mitsamt genehmigtem Erlass): Gemeinderat Wartau, 9478 Azmoos Gemeinderat, 8887 Meis Rechtsabteilung Amt für Raumentwickluna und Geoinformation
Sargans_TZP_BauR_UebP Vild_G
Plan
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Legende Festlegungen
Gemeinde
Gemeinde Warta u
Sargans
Gemeinde Mels
Umgrenzung Plangebiet Abbaugebiet A (Konzessionsgebiet, Perimeter I des UVB)
TT
Transport- und Verladebereich B
Abbài! PI 311 Gonzen (gemass Art. 28* “ 1" Baugesetz)
(Teil Betriebsareal aussen, Perimeter II des UVB)
Zu- und Wegfahrt
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Eisenerzabbau
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Reduktion Umgrenzung Plangebiet
1. ÄNDERUNG M 1:10'000 / 2'000 Vom G em e in d era t Sargans erlassen
Juli 2002
ani:
Der G em e^depräsident:
Vom Gem einderat Wartau erlassen
Vom Gem einderat Meis erlassen
am:
am: 1 1 JüLJ 2862
! Q. M i 1002
Der Gemeind
Hinweise
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Stollenbahn bestehend
Der Gemeindepräsident:
Eingang Basisstollen bestehend
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Industriegleis neu
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M h u ,lT '
Der//jem einderatsschreiber:
Der Gemeinderatsschreiber:
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Bereich für Förderanlage zum Bahnverlad V .h
I Öffentliche Planauflage:
Streckengleis SBB
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Umfahrung Süd geplant
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O Hecke / Feldgehölz (schematische Darstellung)
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I Gewässer
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Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehmigt am:
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M it Erm ächtigung Der Leiter des Planungsamtes:
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' ' , Plandatum : 14.06.2002
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Dokumenten-Nr.: 2
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Gemeindegrenze
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\ Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, St.Gallen
071 227 62 62
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Besondere Vorschriften
1 . VA:
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Art. 1 Zweck
\. Mit dem Abbauplan soll die W iederaufnahm e des Eisenbergwerkes Gonzen zur Gewinnung von Eisenerz ermöglicht werden.
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Der Plan regelt die Erschliessung und einen einwandfreien Betrieb.
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Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit
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B . .
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Der A bbauplan gilt für das im Plan um grenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelem ente sowie die besonderen Vorschriften sind verbind lich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.
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Art. 3 Erschliessung
Die Ü bertageförderung sowie Verlad und W eitertransport der aufbereiteten Produkte hat über die im Plan bezeichneten Erschliessungselem ente zu erfolgen.
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Art. 4 Abbaugebiet A
Bereich Halbleiterfabrik
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Der Untertageabbau ist nur innerhalb des im Plan bezeichneten Abbaugebietes A gestattet. ,% * •
Falls es in felssturzgefährdeten Bereichen zu einem Abbau kommt, ist der latenten Gefahr mit entsprechenden A bbaum ethoden und einer intensiven Beobachtung Rechnung zu tra gen.
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Die A ufbereitung des Roherzes (Brechen, Sortieren, Trennen) hat im Bergesinnern zu er folgen.
Siehe
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A usschnitt
1. Änderung Reduktion Abbaugebiet A (im eingezonten G ebiet der Halbleiterfabrik)
. 1:2000
Art. 5 Transport- und Verladebereich B
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Für Bauten und Anlagen gelten die Regelbauvorschriften der Gewerbe-Industriezone B. Ist die Beseitigung von geschützten Hecken und Feldgehölzen für den Bau respektive die Installation der betriebsnotwendigen Bauten und Anlagen nicht zu vermeiden, so sind ent sprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
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Vom Gemeinderat Sargans erlassen
Vom Gemeinderat Wartau erlassen
am:
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Der Ger
Vom Gemeinderat Meis erlassen
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Die uie Gemeindepräsidentin: uememaepra OJUL»
Art. 6 Auflassen des Bergwerkes
rei ber:
Der Gemeinderatssch
Der Gemeinderatsschreiber:
Mit der Stillegung des Bergwerkes sind folgende Massnahmen zu treffen: - Die Stolleneingänge sind so zu verschliessen, dass Unbefugte nicht einsteigen können; - A llfä llig e G asaustrittsstellen sind so abzudichten, dass später keine gefährlichen G ruben gaskonzentrationen in der Stollenluft auftreten können;
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. - a- Dez. 2008
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinform
Ausschnitt 1:2000