Überbauungsplan Bellevue Mels

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2017-3865
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
16-12-2014
Approvà
09-10-2017
Publitgà
14-01-2015
En vigur dapi
09-10-2017

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement

Bâudeparlement, Amt fùÍ Rsumenlwicklung und Geoinformal¡on, Lämmlisbrunnenslrasse 54. 9001 Sl.Gallen

9. Oktober 2017

A-Post Gemeinderat Mels Postfach 102 8887 Mels

Geschäft Nr. 17-5743 Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes (sGS 731'1; BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

Ganzen Text zeigen

.

Überbauungsplan Bellevue, Mels

Das Grundstück Nr. 3509 umfasst eine Fläche von 4'265 m2 und liegt in der dreigeschossigen Wohnzone W3. Die nordwestliche Hälfte der Parzelle ist unbebaut. Auf der restligechLn Fläche befinden sich diverse Bauten, die abgebrochen werden sollen' Auf dem untersamten Areal ist eine Neuüberbauung mit drei Flachdach-Mehrfamilienhäusern inkl. irdische Sammelgarage vorgesehen. Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Fabriksirasse. Für den Langsamverkehr wird auf dem Grundstück eine geschaffen. neue-, öffen¡iche Verbindung zwischen der Egeliboden- und Fabrikstrasse Mit einem überbauungsplan kann nach Art. 23 BauG von der Regelbauweise abgewichen und nach Art.27 BauG eine Mehrausnützung gewährt werden, wenn ein besseres Projekt als nach zonengemässer Nutzung verwirklicht wird, die Grösse des Grundstücks dies rechtfertigt und à¡e lnteressen der Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt werden' Das plangebiet liegt am südwestlichen Siedlungsrand von Mels. Es grenzt im Nordwesten an eine viergeschossige wohn- und Gewerbezone wG4, im südosten an eine w3, im Nordosten an die W2 und im Südwesten an die Landwirtschaftszone (hangseitig). Der überbauungsplan ist durch die Fabrikstrasse, die Egelibodenstrasse, die Bauzonengrenze sowie die angrenzende, überbaute Parzelle Nr. 769 begrenzt. Aus ortsplanerischer sicht ist sowohl die Fläche als auch die Abgrenzung zweckmässig. Laut Planun sbericht sowie den BesV wird wie Gebäudelänge max.

W3: BauR

30m

Gebäudehöhe max.

11m

Firsthöhe max.

14m

17 "57 43

I 550622_122264

550622_122264

von der

lbauweise a

Bellevue reich A: 24 m

ewichen

Baubereich B: 20.40 m C:24 m Baube m.ü.M (=12.90 m, S. 18 Bericht) Baubereich A: Baubereich B: 557.80 m.úM (ã1220 m, S 18 Bericht) 18 3.55 10 m.ü.M Baubereich C Firsthöhe und Gebäudehöhe sind gleic

1t3

Grenzabstand Strassenabstand Gebäudeabstand Anzahl Vollgeschosse Attikageschoss

Ausnützunasziffer Ausbau Untergeschoss

6 m / 12 m 4m 12 m 3 VG und 1 Attikabzw. Dachaeschoss Max. 45°-Winkel

0.7 max. 50 %

Min. 6.06 m oeoenüber Parzelle Nr. 769 Min. 4.48 m gegenüber Egeilbodenstrasse Min. 10.76 m oeoenüber Fabrikstrasse 10 m (Baubereich A-B) und 10.75 m (Baubereich B-Cl 4 VG, kein Attikageschoss Attlkageschoss allseitig fassadenbündig (Änderung im Einspracheverfahren (Art. 5 Abs. 4 BesV): max. 60 ° -Winkel; Schmalseiten fassadenbündig, Auf max. 35% der Berci- und Talfassadelänoe fassadenb0ndiol Max. Mehrausnützuna 20 % Baubereich A: kein Ausbau Baubereich B: kein Ausbau Baubereich C: max. 30 %

Die Abweichungen von der Regelbauweise liegen bezüglich der Gebäudehöhen eher am oberen Rand, gesamthaft gesehen aber im üblichen Rahmen. Auf die Interessen der Nachbarschaft wurde u.a. mit einer Erhöhung der Grenz- bzw. Strassenabstände reagiert. Mit dem Überbauungsplan ergeben sich weitere Vorteile (flächensparende Erschliessung, nur eine Zu-NVegfahrt und damit minimaler Eingriff in bestehende Umgebungsmauern, Gestaltung neuer Mauern in Anlehnung an Bestehende, neue Fusswegverbindung, zu­ sammenhängende Freiflächen, Anordnung und Gestaltung der Bauten längs zur Fab­ rikstrasse in Anlehnung an umliegende Bebauung, begrünte Flachdächer und Wohnun­ gen mit Barrierefreiheit). Der vorliegende Überbauungsplan ist geeignet, um eine gemäss Art. 27 BauG bessere Überbauung als nach zonengemässer Nutzung zu ermöglichen. Der Überbauungsplan wurde am 11. September 2014 vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation vorgeprüft. Die wichtigsten Ausführungen sind berücksichtigt. Insbeson­ dere sind das Hochwasserschutzprojekt Parfannabach inkl. Gewässerraumfestlegung zwischenzeitlich genehmigt. Gegen den Überbauungsplan sind vier Einsprachen bzw. Rekurse eingegangen. Sämtliche Rekurse wurden zurückgezogen. Der Überbauungsplan Bellevue ist weder unzweckmässig noch trägt er den wegleitenden Grundsätzen und Zielen der Raumplanung unzureichend Rechnung. Der Planerlass ist unter Berücksichtigung des der Gemeinde Mels zustehenden Ermessensspielraums nach Art. 3 Abs. 2 BauG genehmigungsfähig.

In Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 aBauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'340.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie (i.Z. mit 14-4121)

17-5743 1 550622_122264

Fr. Fr.

1'200.-­ 140.--

2/3

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verftigung kann nach Art. 174PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Arl. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U

Beilagen Ge nehmigter Erlass Ein

n

Kopie

Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt Kantonspolizei - Verkehrstechnik

17-57 43 t 5s0622_122264

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