Überbauungsplan Iverturst

Plan d'utilisaziun spezial · Grabs

Document

Numer
2002-3060
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Grabs
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
17-01-2002
En vigur dapi
17-01-2002

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

& Baudepartement

__________

Sj

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

17. Januar 2002

Gemeinderat 9472 Grabs

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BD/Rechtsabteilung

E

1 7. Jan. 2002

VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

>

Überbauungsplan Iverturst 1:500 vom 09. Juli 2001

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Im Zusammenhang mit dem Überbauungsplan haben Sie einen über das Quartier hinausgrei­ fenden Richtplan erlassen, der wesentliche planerische Aussagen enthält. Wir ersuchen Sie, diesen Plan nachzureichen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:

U. Strauss Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung G Grab Geneh ÜPL Iverturst bdwip 0314.doc