Baulinienplan Augrabenstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2000-2860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
06-03-2000
Approvà
02-05-2000
Publitgà
15-03-2000
En vigur dapi
02-05-2000

Karte

3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

gt

______________________ Baudepartement des Kantons St.Gallen

________________________________

8

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Vt V

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

2 Mai 2000

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Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

VII 28 Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Baulinienplan Augrabenstrasse

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VPR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3 0 0 .-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

Dr. V- Flaad Beilagen: " Genehmigter Erlass ■ Einzahlungsschein

BDTextaktuell.doc

Baudepartement Planungsamt

Kopie: ■ Planungsamt ■ Rechtsabteilung

BDTextaktuell.doc

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