Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2016-2861
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
27-06-2016
Approvà
03-10-2016
Publitgà
17-08-2016
En vigur dapi
03-10-2016

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

3. Oktober 2016

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

Geschäft Nr. 16-5518 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .

Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

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Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 4014 beabsichtigt, eine Leichtwindanlage zu er­ stellen. Dabei handelt es sich um eine Anlage nach dem Vertikalachsen-Prinzip mit einer Gesamthöhe von 42 m und einem Durchmesser von 10 m. Aus diesen Massen ergibt sich eine Planungspflicht, was zum vorliegenden Erlass führt. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 27. Juni 2016 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. August bis am 15. September 2016. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'260 -

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(Anteil AFU-RU 2 1 0 .-).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

-

lagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie, Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie, Koordination Baugesuche (D. Staub)

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