Baulinienplan Fortsetzung Büntenstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Walenstadt

Document

Numer
2006-4061
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Walenstadt
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
21-12-2004
Approvà
20-03-2006
Publitgà
22-12-2004
En vigur dapi
20-03-2006

Karte

4 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

20:' März 2006

Gemeinderat 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG)' fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

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Teilzonenplan Bünte

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Baulinienplan Fortsetzung Büntenstrasse

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden. Der zugehörige Teilstrassenplan "Fortsetzung Büntenstrasse, Verlegung Sifflerweg und Aufhebung Engenmoosweg" wurde am 1. März 2006 vom Baudepartement genehmigt. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartem�nt: 1. Die angeführten Erlass� werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 840.--. Aufteilung der Gebühren: Genehmigung Teilzonen- und Baulinienplan Fr. 500.Fr. 340.-Genehmigung Teilstrassenplan

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Gesuchsnummer1 1 54021_28728

-2-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen · Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

··--;::,

�u. --Beilagen Genehmigte Erlasse --------Einzahlungsschein ,,---Genehmigung Teilstfassenplan l{opie

Amt für Raumentwicklung Amt für Umweltschutz-lE Rechtsabteilung Tiefbauamt Rechtsdienst

06-182 / 54021_2B72B