Baulinienplan Widenbach
Plan d'utilisaziun spezial · Walenstadt
Document
- Numer
- 2016-4063
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Walenstadt
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 12-05-2016
- Approvà
- 26-07-2016
- Publitgà
- 08-06-2016
- En vigur dapi
- 26-07-2016
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen____________________________________________
A-Post Gemeinderat W alenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt
26. Juli 2016
via Tiefbauamt-Rechtsdienst zur koordinierten Eröffnung mit dem Wasserbauprojekt 16-3129
Geschäft Nr. 16-3206 Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Baulinienplan Widenbach Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Abschnitt „Unterer Geschiebefang“ bis „Einmündung in Berschnerbach“
Die plant oberhalb des Dorfes Berschis die Erstellung eines Klein wasserkraftwerkes. Mit dem Bau dieses W erkes am Berschnerbach verpflichtet sich die u.a. zur Realisierung von ökologischen Ersatzmassnahmen am Widenbach. Dabei soll auf dem Abschnitt „Unterer Geschiebefang“ bis „Einmündung in den Berschnerbach“ auch der Gewässerraum nach Art. 41a Gewässerschutzverordnung (SR 841.201 ; GSchV) definitiv festgelegt werden. Bei der Dimensionierung des Gewässerraums nach Art. 41a GSchV sind der Hochwas serschutz sowie die ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. Auch die Zugänglichkeit zum Gewässer ist zu beurteilen. Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2016 resultiert für den W idenbach eine Gewässerraumbreite von 19.50 m nach GschV. Der Geschiebefang weist eine maximale Gewässerraumbreite von 70.80 m auf. Mit dem vorliegenden Baulinienplan wird der entsprechende Gewässerraum mittels einer Baulinie Gewässerabstand für Anlagen beidseitig festgelegt. Der Baulinienplan Widenbach wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 18. Januar 2016 vorgeprüft. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt die in der Vorprüfung gemachten Ausführungen. Eine formelle Festlegung des Gewässerraums ist auf Grund fehlender kantonalgesetzli cher Bestimmungen bis anhin nicht möglich. Eine materielle Festlegung des erforderli chen Gewässerraums für Fliessgewässer nach Art. 41a GSchV, im Sinn der Raumsiche rung für die formelle Festlegung des Gewässerraums, kann jedoch basierend auf dem vorliegenden Baulinienplan erfolgen. Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
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In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T500 - .
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Tiefbauamt Rechtsdienst (NG und WB) i.Z. mit 16-3129
16-3206 /4 8 2 0 0 9 _ 1 12064
Basas legalas
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun