Teilzonenplan Büchel - Genehmigung

Plan da zonas · Rüthi (SG)

Document

Numer
2003-2711
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Rüthi (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
21-07-2003
En vigur dapi
21-07-2003

Karte

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Datotecas

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Text

Baudepartem ent

Sj

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

x r y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Rüthi Rathaus Staatsstrasse 78 9464 Rüthi

21. Juli 2003

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2^

Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Teilzonenplan Büchel' (Grundstück Nr. 548)

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Rüthi Gen. TZP Büchel EiT 1668

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

Rüthi Gen. TZP Büchel EiT 1668