Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg
Plan d'utilisaziun spezial · Rorschacherberg
Document
- Numer
- 2017-1261
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Rorschacherberg
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 22-11-2016
- Approvà
- 12-01-2017
- En vigur dapi
- 12-01-2017
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Rorschacherberg Goldacher Strasse 67 Postfach 9404 Rorschacherberg
1 2 .Januar 2017
Geschäft Nr. 16-6955 Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .
Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg
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Der Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg wurde am 14. April 2014 genehmigt. Der Verein Cabane H beabsichtigt in Absprache mit den Eigentümern die Platzierung der Cabane „Bonne Nouvelle“ im Schlosspark Wartegg. Die Cabana eine rostrote kleine Ka pelle, war eine von sieben ähnlichen Gebäuden an der Expo 02 in Murten. Die Kapelle soll nun im Schlosspark als Ort der Kultur und Begegnung wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da die Platzierung des Gebäudes nicht in einem bestehen den Baubereich erfolgt, wird der Überbauungsplan angepasst. Die Anpassung des Überbauungsplans umfasst den neuen Baubereich für die Baute (Cabane) sowie den Holzsteg zur Cabane. Auf eine Vorprüfung wurde verzichtet. In Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG wurde auf das Anzeige- und Auflageverfahren verzichtet. Die Cabane und der Holzsteg unterschreiten den ordentlichen Waldabstand gemäss Art. 58 BauG. Gemäss Kantonsforstamt beeinträchtigt das Vorhaben die Walderhaltung und -bewirtschaftung nicht. Aus forstlicher Sicht kann den Vorhaben bzw. der Waldabstandsunterschreitung zugestimmt werden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
16-6955 / 510939_115813.docx
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein - Baugesuch vom 12. August 2016 (5x) (Abschreibung Geschäft Nr. 16-4845)
Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) - Kantonsforstamt
16-6955 / 510939_115813 docx
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Rorschacherberg
Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark W art egg
M 1:1'000 15. November 2016
Vom G em a^derat erlassen am
£ 2, NO)//! 2Ö16
Der GenVuroepräsident
C#mein
hreiber
Vereinfachtes Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG.
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehm igt am
1
IJAN. 2017
M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation
_________
'Ç P A R ^ t
Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 S t Gallen
Strittmatter Partner AG
437 .30m Ü.M.
T 071 222 43 43 I F 071222 26 09
436.10 m Ü. M.
www.strittmatter-partner.ch | info@ strittmatter-partner.ch
459\012\16\300\UBPL_Wartegg_161115.dwg, Mer-Mr-bsu/ckr
Festlegungen
Änderungen der besonderen Vorschriften
BesV
(Änderungen sind rot hervorgehoben)
R ichtungspunkt Holzsteg
Art. 4 bis
II.
Baubereich C2
Art. 9 bis
Art. 4 bis Richtungspunkte Holzsteg
Erschliessung 1 Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist ein Holzsteg zulässig. 2 Der Holzsteg dient als Fusswegverbindung zum Baubereich C2.
Hinweise III.
Bebauung
Art. 9 bis Baubereich C2
Der Baubereich C2 dient der Erstellung einer Cabane,
Geltungsbereich
A rti
Richtungspunkt
Art. 4 Bereich Parkierung
Art. 5 / / / / /
Bereich Sammelgarage
Art. 5
O 437.30 m ü.M .
m axim ale Höhenkote Parkdeck
Art. 5 Baubereich A
Art. 7
Die betroffenen Grundeigentümer innerhalb des Geltungsbereichs des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg (ge
Baubereich B
Art. 8
nehmigt am 14. April 2014) erklären sich mit der Änderung des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg einverstan den.
Baubereich C
Art. 9 Baubereich D
Art. 10 Baubereich E
2 weitere Artikel
Art. 11 9404 Rorschacherberg
Bereich Schlosspark
Art. 14
Datum:
Einverständnis
G rundeigentüm er Liegenschaft Nr. 330
Mijnssen Christoph
und Liegenschaft Nr. 821
Von Blarer-Weg 1
it
Gesetzlicher W aldabstand (15m) Stockgrenze Bereich Baumkronen
9404 Rorschacherberg
Wald
Datum:
Gewässer, offen bestehende Bauten K ulturobjekt geschützt #
37
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Wagner Mijnssen Anna Von Blarer-Weg 1
Geschützter Einzelbaum / Baumgruppe Geschützte Baumreihe, Allee Gemeindegrenze
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