Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg

Plan d'utilisaziun spezial · Rorschacherberg

Document

Numer
2017-1261
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Rorschacherberg
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
22-11-2016
Approvà
12-01-2017
En vigur dapi
12-01-2017

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Rorschacherberg Goldacher Strasse 67 Postfach 9404 Rorschacherberg

1 2 .Januar 2017

Geschäft Nr. 16-6955 Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .

Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg

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Der Überbauungsplan Areal Schlosspark Wartegg wurde am 14. April 2014 genehmigt. Der Verein Cabane H beabsichtigt in Absprache mit den Eigentümern die Platzierung der Cabane „Bonne Nouvelle“ im Schlosspark Wartegg. Die Cabana eine rostrote kleine Ka­ pelle, war eine von sieben ähnlichen Gebäuden an der Expo 02 in Murten. Die Kapelle soll nun im Schlosspark als Ort der Kultur und Begegnung wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da die Platzierung des Gebäudes nicht in einem bestehen­ den Baubereich erfolgt, wird der Überbauungsplan angepasst. Die Anpassung des Überbauungsplans umfasst den neuen Baubereich für die Baute (Cabane) sowie den Holzsteg zur Cabane. Auf eine Vorprüfung wurde verzichtet. In Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG wurde auf das Anzeige- und Auflageverfahren verzichtet. Die Cabane und der Holzsteg unterschreiten den ordentlichen Waldabstand gemäss Art. 58 BauG. Gemäss Kantonsforstamt beeinträchtigt das Vorhaben die Walderhaltung und -bewirtschaftung nicht. Aus forstlicher Sicht kann den Vorhaben bzw. der Waldabstandsunterschreitung zugestimmt werden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

16-6955 / 510939_115813.docx

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein - Baugesuch vom 12. August 2016 (5x) (Abschreibung Geschäft Nr. 16-4845)

Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) - Kantonsforstamt

16-6955 / 510939_115813 docx

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Rorschacherberg

Ergänzung Überbauungsplan Areal Schlosspark W art egg

M 1:1'000 15. November 2016

Vom G em a^derat erlassen am

£ 2, NO)//! 2Ö16

Der GenVuroepräsident

C#mein

hreiber

Vereinfachtes Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG.

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehm igt am

1

IJAN. 2017

M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation

_________

'Ç P A R ^ t

Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 S t Gallen

Strittmatter Partner AG

437 .30m Ü.M.

T 071 222 43 43 I F 071222 26 09

436.10 m Ü. M.

www.strittmatter-partner.ch | info@ strittmatter-partner.ch

459\012\16\300\UBPL_Wartegg_161115.dwg, Mer-Mr-bsu/ckr

Festlegungen

Änderungen der besonderen Vorschriften

BesV

(Änderungen sind rot hervorgehoben)

R ichtungspunkt Holzsteg

Art. 4 bis

II.

Baubereich C2

Art. 9 bis

Art. 4 bis Richtungspunkte Holzsteg

Erschliessung 1 Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist ein Holzsteg zulässig. 2 Der Holzsteg dient als Fusswegverbindung zum Baubereich C2.

Hinweise III.

Bebauung

Art. 9 bis Baubereich C2

Der Baubereich C2 dient der Erstellung einer Cabane,

Geltungsbereich

A rti

Richtungspunkt

Art. 4 Bereich Parkierung

Art. 5 / / / / /

Bereich Sammelgarage

Art. 5

O 437.30 m ü.M .

m axim ale Höhenkote Parkdeck

Art. 5 Baubereich A

Art. 7

Die betroffenen Grundeigentümer innerhalb des Geltungsbereichs des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg (ge­

Baubereich B

Art. 8

nehmigt am 14. April 2014) erklären sich mit der Änderung des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg einverstan­ den.

Baubereich C

Art. 9 Baubereich D

Art. 10 Baubereich E

2 weitere Artikel

Art. 11 9404 Rorschacherberg

Bereich Schlosspark

Art. 14

Datum:

Einverständnis

G rundeigentüm er Liegenschaft Nr. 330

Mijnssen Christoph

und Liegenschaft Nr. 821

Von Blarer-Weg 1

it

Gesetzlicher W aldabstand (15m) Stockgrenze Bereich Baumkronen

9404 Rorschacherberg

Wald

Datum:

Gewässer, offen bestehende Bauten K ulturobjekt geschützt #

37

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Wagner Mijnssen Anna Von Blarer-Weg 1

Geschützter Einzelbaum / Baumgruppe Geschützte Baumreihe, Allee Gemeindegrenze

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